NABU Berlin und andere Naturschutzverbände klagen erfolgreich gegen Bau einer Marina am Teufelsseekanal
Investor nimmt Eilantrag auf Ausbau des Kanals zur Marina zurück
Die Chancen, auch im Hauptverfahren den Ausbau des Kanals zu stoppen, stehen damit gut. Gegen die Genehmigung der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz zum Ausbau des Teufelsseekanals mit 4 Stichkanälen und 49 Boots-Liegestellen im Bezirk Spandau hatte die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) unter fachlicher Mithilfe des NABU Berlin und des BUND Berlin im November 2018 Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin eingereicht. Begründet wurde die Klage mit dem Fehlen der Umweltverträglichkeitsprüfung und der Beeinträchtigung des Ufergrünzugs, der die Havel mit dem FFH-Gebiet „Spandauer Forst“ verbindet sowie mit vorzeitig vorgenommenen Fällungen und der Zerstörung eines Biberbaus. Parallel beantragten die Verbände in einem Eilantrag den sofortigen Stopp des vorzeitigen Beginns des Kanalausbaus.
Nachdem die Senatsverwaltung UVK bereits im Mai die sofortige Vollziehbarkeit der Baugenehmigung der Marina abgelehnt hat, hat am 4. Juni die Baufirma Helma ihren Eilantrag auf vorzeitigen Beginn des Gewässerausbaus zurückgenommen und das Verfahren wurde am 6. Juni vom Verwaltungsgericht Berlin eingestellt. Die Senatsverwaltung begründete die Ablehnung des Eilantrags des Investors damit, dass der Ausbau des Teufelsseekanals als separate Baumaßnahme zu sehen sei und nicht an die Wohnbebauung gekoppelt sei. Begründet wurde der Antrag auf Ausbau des Teufelsseekanals vom Investor zuvor mit dem öffentlichen Interesse und der Dringlichkeit, in Berlin Wohnraum zu schaffen. Bei der beklagten Genehmigung zum Ausbau des Kanals war die SenUVK zunächst dem Argument des Investors gefolgt.
Die Helma Wohnungsbau GmbH ist Bauherrin des Großbauprojekts mit dem klangvollen Namen „HAVELMARINA-Berlin“, Hawaiweg und Seychellenbogen – diese Straßennamen sind Programm, sollen doch nicht nur Einfamilienhäuser gebaut werden, sondern durch den Ausbau des Teufelsseekanals, einem Seitenarm der Havel am Rande des FFH-Gebietes Spandauer Forst, auch Bootsliegeplätze geschaffen werden. 49 Liegestellen sollten für die neuen Bewohner gebaut werden – Einfamilienhausidylle mit direktem Steganschluss – das war die Idee. Dass die Berliner Verwaltung sich vor Jahren darauf eingelassen hat, darüber kann man nur staunen. Dass die ehemaligen Gewerbeflächen mit Wohnungen bebaut werden, ist dabei nicht das Problem, aber dass ein Gewässerausbau und die Vernichtung des Biotopverbunds mit dem öffentlichen Interesse, Wohnraum zu schaffen, gekoppelt und damit begründet wurde, ist ein Skandal.
Für uns Naturschutzverbände ist das erstmal ein Erfolg, sollte auch die eigentliche Klage gewonnen werden, besteht wieder die Möglichkeit, die Ufer des Kanals zu renaturieren und seine Funktion als Biotopverbund von der Havel zum FFH-Gebiet wieder herzustellen.
Noch ist zwar die Plangenehmigung nicht aufgehoben, aber nach Ablehnung des Eilantrags durch die Senatsverwaltung dürfte auch dem Investor klar sein, dass die Chancen, im Hauptverfahren die Plangenehmigung zu halten, gering sind.