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NABU Berlin startet Kartierung zum Schutz von Gebäudebrütern

Schulen, Supermärkte und das Haus der Statistik stehen im Mittelpunkt

Ehrenamtlich Aktive im NABU Berlin wollen mit einer breit angelegten Kartierung den Verlust von Niststätten und Quartieren von Gebäudebrütern wie Spatzen, Mauerseglern und Fledermäusen aufhalten. Im Fokus stehen Schulen, Supermärkte und das Haus der Statistik.

Platz zum Großziehen junger hungriger Haussperlinge wird in Berlin immer knapper - Foto: NABU/Axel Hegel

Platz zum Großziehen junger hungriger Haussperlinge wird in Berlin immer knapper - Foto: NABU/Axel Hegel

„Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, gerade in Berlin gehören die typischen städtischen Arten wie die Gebäudebrüter zum urbanen Lebensgefühl fest dazu“, sagt Christina Baradari, NABU-Ehrenamtliche und Leiterin der Gebäudebrüter-Gruppe im Berliner Süden. Bereits seit vielen Jahren kartieren NABU-Aktive die Niststätten von Gebäudebrütern in verschiedenen Bezirken Berlins, insbesondere in Steglitz, Tempelhof und Mitte.

Im Rahmen des Kartierung werden die NABU-Vogelschützer an ausgewählten Schulen, die demnächst saniert werden, die Niststätten erfassen. Die Daten werden den zuständigen Naturschutzbehörden übermittelt. Im nächsten Schritt ist es Aufgabe der Naturschutzbehörden, eine professionelle Gutachten einzufordern, das die Brut- und Ruhestätten vollständig erfasst und ökologische Ausgleichsmaßnahmen, wie etwa das Anbringen künstlicher Nistkästen, vorschreibt. Die Altbauten von Schulen bieten aufgrund ihrer baulichen Struktur oftmals hervorragende Nistmöglichkeiten für Haussperlinge, Mauersegler, Fledermäuse und andere Gebäudebrüter wie etwa Hausrotschwänze sowie Rauch- und Mehlschwalben. Leider gibt es immer wieder Fälle, in denen bei Baumaßnahmen kein Gutachter für den Artenschutz hinzugezogen wird. Das NABU-Projekt will für die bessere Berücksichtigung des Artenschutzes bei Bauvorhaben sorgen. Schwerpunkt des Projekts sind zunächst Schulen im Bezirk Steglitz-Zehlendorf.


Auch Supermärkte und Haus der Statistik sind begehrte Quartiere

Hier haben viele Gebäudebrüter ihr Zuhause: das Haus der Statistik in Berlin - Foto: Chris Alban Hansen

Hier haben viele Gebäudebrüter ihr Zuhause: das Haus der Statistik in Berlin - Foto: Chris Alban Hansen

Auch Supermärkte mit Flachdächern können vor allem für Haussperlinge und Hausrotschwänze sehr attraktiv sein, unter den Dachverblendungen herrscht oft munteres Leben. Da Aufbauten auf flache Supermarktgebäude in Berlin konkret in Betracht gezogen werden, um dort Wohnraum zu schaffen, wollen die NABU-Vogelschützer auch hier aktiv werden. Ziel ist es, die Unternehmen und Gebäudeeigentümer für das Thema Artenschutz am Gebäude zu sensibilisieren und ihnen Schutzmaßnahmen für ihre gefiederten Untermieter aufzuzeigen.

Fast jeder Berliner kennt das markante Haus der Statistik am Alexanderplatz. Aber dass dort an über 200 Stellen Mauersegler ein- und ausfliegen und ihren Nachwuchs großziehen können, entdecken nur geduldige Beobachter. Auch 20 bis 30 Niststätten von Haussperlingen befinden sich in dem Gebäudekomplex sowie Ruheplätze von Fledermäusen Die Bestandsgebäude sollen saniert werden. Ob die Fassaden abgerissen werden müssen, ist unklar. Seit 2015 kartieren dort NABU-Aktive regelmäßig Brutvögel. Die so gesammelten umfangreichen Daten zu den Gebäudebrütern werden der Oberen und Unteren Naturschutzbehörde zur Verfügung gestellt, damit die Nist- und Ruhestätten bei den anstehenden Baumaßnahmen gemäß dem Artenschutz erhalten oder ersetzt werden.


Geschützt durch das Gesetz - wenn es beachtet wird

In begehrter Wohnlage: ein Graues Langohr - Foto: NABU/Dietmar Nill

In begehrter Wohnlage: ein Graues Langohr - Foto: NABU/Dietmar Nill

Zahlreiche Fledermaus- und Vogelarten haben sich als Kulturfolger dem Menschen angeschlossen und besiedeln Gebäude und deren Umfeld. Werden Gebäude abgerissen, saniert oder werden Fassaden baulich verändert, besteht die Gefahr, dass die Brut- oder Ruhestätten der Tiere beschädigt oder zerstört werden.


Bundesweite Regelung im Bundesnaturschutzgesetz

Deshalb hat der Gesetzgeber diese Tierarten besonders bzw. streng geschützt und Vorschriften zu ihrem Schutz erlassen. Besonders geschützt sind u.a. alle europäischen Vogelarten, darunter auch typische Gebäudebrüter wie Haussperling, Mauersegler, Hausrotschwanz und Schwalben. Manche Arten unterliegen zusätzlich dem strengen Schutz, z.B. alle Fledermausarten und der Turmfalke. Die Zugriffsverbote im § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) verbieteten es, Tiere der besonders geschützten Arten zu verletzen oder zu töten sowie Ihre Fortpflanzungs- oder Ruhestätten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören. Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten dürfen während der Fortpflanzungs-, Aufzucht- und Überwinterungszeit nicht erheblich gestört werden. Rechtslage bei Baumaßnahmen

Fortpflanzungs- und Ruhestätten (zusammengefasst: Lebensstätten) besonders geschützter Arten sind ganzjährig geschützt und dürfen nicht ohne die notwendige behördliche Zulassung (Ausnahme nach §45 Abs. 7 BNatSchG oder Befreiung nach §67 BNatSchG) beschädigt oder beseitigt werden. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Niststätten nicht versperrt werden, etwa durch Planen oder Baugerüste.


Verfahren bei Befreiungen

Hier gibt es eine Berliner Spezifität im Verfahren: Wenn es um Gebäudeabriss oder Fassadensanierung geht, richtet sich das Verfahren nach der „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten“. Der für die Baumaßnahme Verantwortliche beauftragt eine Fachperson mit der Begutachtung und der Erstellung des Konzeptes für den ökologischen Ausgleich und reicht diese Angaben bei der Unteren Naturschutzbehörde des zuständigen Bezirksamtes ein. Wenn das Bezirksamt nicht innerhalb 14 Tagen noch bestimmte Nachfragen anmeldet, ist die Ausnahme von den Verbotsbestimmungen durch die Verordnung zugelassen. Es ergeht kein separater Bescheid. In allen anderen Fällen, also Hausumbau incl. Dach, ist eine Ausnahme oder Befreiung bei der Obersten Naturschutzbehörde unter Beifügung der o.G. Angaben (Kartierungsergebnis, Ersatzkonzept) zu beantragen.

Detaillierte Informationen hierzu finden Sie hier bei der Berliner Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz.


Turmfalke am Nistkasten - Foto: Wolfgang Ewert

Gesetzlicher Schutz von Gebäudebrütern

Schutzstatus der Gebäudebrüter

Unter den an Gebäuden vorkommenden Tierarten gehören alle Fledermäuse, alle europäischen Vogelarten (außer Straßentaube), Hornissen und Solitärbienen zu den besonders geschützten Arten. Mehr →

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