NABU-Taucher*innen im Flughafensee
Bojenkette nur geringfügig beschädigt - Bezirk Reinickendorf muss nun Zuständigkeiten klären
Berlin, 22. August 2023 – Die Bojenkette, die das NABU-Vogelschutzreservat am Flughafensee vor Schädigungen von der Wasserseite schützt, muss seit Jahren dringend erneuert werden. Im neuen Entwicklungskonzept für den Flughafensee fehlt die Finanzierung der Bojenketten, obwohl dies mehrfach durch den Bezirk Reinickendorf in Aussicht gestellt wurde. Stattdessen steht darin, es brauche erst eine Machbarkeitsstudie und die Verantwortung für eine neue Bojenkette solle dem NABU Berlin übertragen werden. Was diese Machbarkeitsstudie enthalten soll und wer sie finanzieren soll, bleibt unklar.
Kurzerhand ist der NABU Berlin nun selbst aktiv geworden und hat mit Hilfe der NABU-Naturschutztaucher*innen die Lage unter Wasser begutachtet. Ergebnis: Lediglich die Scharniere an den Bojen müssten ausgetauscht, sowie neue Bojen angeschafft werden.
Die Taucher*innen haben uns bestätigt, was wir bereits geahnt haben: Die Ketten und die Verankerungen im See sind noch intakt. Damit ist klar, dass die Reparatur der Bojenkette keine Unsummen kosten wird. Zudem liegen die Betonverankerungen lediglich in 10-15 Metern Tiefe – nicht wie vom Bezirk behauptet an tieferen Stellen. Wir fordern den Bezirk nun erneut dazu auf, die Zuständigkeiten für die Bojenkette endlich zu klären und die Reparatur noch dieses Jahr durchzuführen. Der NABU weist seit über drei Jahren regelmäßig auf die Notwendigkeit einer neuen Bojenkette hin.
Hintergrund
Seit 1990 ist der Flughafensee Teil eines Landschaftsschutzgebietes mit dem Namen „Landschaftsschutzgebiet Flughafensee“ (LSG-27). Seit 40 Jahren pflegt die Arbeitsgruppe Flughafensee des NABU eine 26 ha große Fläche am Süd- und Westufer des Flughafensees. Dadurch wurde dieser Teil des Landschaftsschutzgebietes so attraktiv für zahlreiche seltene Vogel-, Insekten- und Pflanzenarten, dass das Gebiet als Naturschutzgebiet ausgewiesen werden soll.
Gemäß der Landschaftsschutzgebietsverordnung ist es verboten „in den landseitig umzäunten und wasserseitig durch eine Bojenkette gesicherten Teil der Naturschutzwürdigen Fläche, naturkundliche Führungen ausgenommen, einzudringen“ (§5 Abs. 1 Satz 13 FluhaseeReinickLSchV BE). Da die alte Bojenkette nicht mehr vorhanden ist, schwimmen und paddeln Badegäste zunehmend in das Vogelschutzreservat. Das führt zu erheblichen Störungen brütender Vögel und auch zu Schäden im Schilf.
Text: Janna Einöder, 22.08.2023
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