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Berlin braucht eine Bauordnung mit Weitsicht

Gemeinsame Aktion der Umweltverbände für Arten- und Klimaschutz

Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden, wie Fensterfolie und Nisthilfen, sind einfach und günstig umsetzbar, wenn sie frühzeitig im Bauvorhaben berücksichtigt werden. Trotzdem soll in der neuen Berliner Bauordnung auf sie verzichtet werden.

Ein Haussperling schaut aus einer Nisthilfe an einem Gebäude heraus.

Nisthilfen müssen für Natur- und Artenschutz in der Bauordnung verankert werden. - Foto: Mirjam Nadjafzadeh

Berlin, 02. November 2023 – Am Montag, dem 6. November beschäftigt sich der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen des Abgeordnetenhauses in einer Anhörung mit der vom Senat eingebrachten Novelle der Berliner Bauordnung. Statt weitsichtiger und notwendiger Vorgaben bei Natur-, Klima- und Artenschutz im Bauwesen will der Senat in seinem Entwurf jedoch auf wichtige Paragrafen verzichten, um Genehmigungsprozesse vermeintlich zu beschleunigen.

In einer gemeinsamen Stellungnahme fordern NABU Berlin, BUND Berlin sowie die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN) daher den Senat auf, den aktuellen Entwurf der Bauordnung, um die Paragrafen 8a und 45a zu ergänzen. Diese waren unter der Vorgängerkoalition bereits im Entwurf der Novelle berücksichtigt.

Der jetzige Entwurf zur Novellierung der Landesbauordnung ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Natur-, Umwelt- und Klimaschutz in der Stadtentwicklung in Berlin nicht berücksichtigt wird. Dass die Naturschutzverbände nicht einmal zur Anhörung im Ausschuss am kommenden Montag eingeladen wurden, ist ein schwere Enttäuschung.


Paragrafen schützen Natur und geben Planungssicherheit

Konkreter Bestandteil des § 8a sind mehr Begrünung von Dachflächen und Grundstücken, ein besserer Schutz vor Vogelschlag an Glasflächen, die verbindliche Anbringung von Niststätten für Vögel und Fledermäuse, weniger Lichtverschmutzung und eine rechtssichere Verbotsmöglichkeit von Schottergärten. Der § 45a soll zukünftig außerdem das Erstellen eines Rückbaukonzepts verpflichtend machen, um bei Abrissen Ressourcen maximal zu schützen.


Abdruck einer Taube an einer Fensterscheibe.

Fensterscheiben werden für viele Vögel zur Todesfalle, Abhilfe schafft Vogelschutzfolie - Foto: Bernd Voigt

Die geforderten Maßnahmen erhöhen zudem die Verfahrenssicherheit für die Bauherrschaft. Unzulänglich oder gar nicht durchgeführte Artenschutz-Maßnahmen führen regelmäßig zu erheblichen Bauverzögerungen, wie zum Beispiel aktuell beim Nachverdichtungsprojekt der landeseigenen Gesobau an der Pankower Ossietzkystraße.

Es ist ein Irrtum, dass Artenschutz am Bau aufwendig und teuer ist. Im Gegenteil: Maßnahmen wie Vogelschutzfolien an Glas oder künstliche Nisthilfen sind – frühzeitig in den Bauprozess eingebunden – günstig und einfach umsetzbar für die Bauherrschaft. Um die erheblichen Kosten einer Nachrüstung zu vermeiden und Bauvorhaben zu beschleunigen, müssen diese Rahmenbedingungen in der Landesbauordnung geregelt werden.

Die Berliner Strategie zur Biologischen Vielfalt darf nicht nur beschriebenes Papier sein, sondern muss auch Eingang in die Bauordnung finden.


Aktion vor dem Abgeordnetenhaus

Ein bildstarke Aktion zu den Forderungen der Naturschutzverbände wird am 6. November um 8.15 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus stattfinden. Die Abgeordnetenhausmitglieder der demokratischen Fraktionen sowie Bausenator Christian Gaebler (SPD), Senatsbaudirektorin Petra Kahlfeldt und die Staatssekretäre Alexander Slotty und Stephan Machulik sind zur Übergabe der Stellungnahme im Rahmen der Aktion eingeladen.

Text: Janna Einöder, 02.11.2023


0.2 MB - Stellungnahme zur Novelle der Berliner Bauordnung
Großes Mausohr - Foto: Joachim Neumann

Artenschutz am Gebäude

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