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Artenschutz an Neubauten gehört in die Bauordnung

Wir kritisieren rückschrittliche Pläne von Bausenator Gaebler

Wir kritisieren scharf die Absicht von Bausenator Gaebler, den Artenschutz am Gebäude nicht in der Bauordnung, sondern ausschließlich im Naturschutzgesetz zu behandeln.

Haussperlinge in Ritzen von Plattenbauten - Foto: Volker Stoeckmann/naturgucker.de

Haussperlinge in Ritzen von Plattenbauten - Foto: Volker Stoeckmann/naturgucker.de

Berlin, 19. Juni 2023 – Der NABU Berlin kritisiert scharf die Absicht von Bausenator Gaebler, den Artenschutz am Gebäude nicht in der Bauordnung, sondern ausschließlich im Naturschutzgesetz zu behandeln. Damit fällt Gaebler weit hinter die Pläne des vorherigen Senats zurück und droht die Novelle der Bauordnung zu verwässern. So soll das geplante Verbot von Schottergärten über Bord geworfen werden, ebenso Auflagen für insektenfreundliche Beleuchtung sowie die Pflicht, abhängig von der Fassadenlänge eine bestimmte Anzahl von Nistkästen und Fledermausquartieren anzubringen.

Die Anbringung von Niststätten und Quartieren an Neubauten muss, anders als von Gaebler vorgeschlagen, über die Bauordnung geregelt werden. Dies sei sowohl aus rechtssystematischen als auch aus praktischen Gründen geboten: Grundlage für die Planung von Gebäuden ist die Bauordnung und nicht das Naturschutzgesetz. Die Inhalte des Naturschutzgesetzes sind Bauherr*innen und Architekt*innen in der Regel gar nicht bekannt.

Gegenüber dem RBB behauptete Gaebler kürzlich in diesem Zusammenhang, in Hamburg sei das Schottergarten-Verbot auch nicht in der Bauordnung, sondern im Naturschutzgesetz festgeschrieben. Wir sagen: Das ist falsch, in Hamburg steht das Verbot von Schottergärten sehr wohl in der Bauordnung. Und da gehören Vorschriften zum Artenschutz an Neubauten auch in Berlin hin.


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Foto: Artsy Lens/Getty Images

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