Artenschutzrecht darf nicht ausgehebelt werden
NABU Berlin klagt gegen Tötung von Zauneidechsen in Gatow
Berlin, 23. Februar 2023 – Wir haben am Mittwoch Klage gegen eine Ausnahmegenehmigung der Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz erhoben, nach der das Grünflächenamt Spandau zwecks Erweiterung des Landschaftsfriedhofs Gatow streng geschützte Zauneidechsen töten darf.
Das ist ein bisher nie dagewesener Vorgang, diese Genehmigung ist grob rechtswidrig! Wir wollen die Errichtung der neuen Grabstätten in Gatow nicht verhindern. Es muss aber geltendes Recht eingehalten werden! Die rechtlich zwingende Umsiedlung der Eidechsen wurde nicht durchgeführt, obwohl dafür im Jahr 2022 genug Zeit gewesen wäre. Die Verantwortung dafür weist der Bezirk der Senatsverwaltung zu.
Unsere Klage hat aufschiebende Wirkung, die Arbeiten in Gatow wurden mittlerweile eingestellt.
Erdarbeiten gefährden im Boden überwinternde Eidechsen
Auf dem Landschaftsfriedhof Gatow sollen rund 500 muslimische Grabstellen entstehen, für die in Berlin ein steigender Bedarf besteht. Trotzdem gibt es keinen Grund, jetzt sofort mit den Arbeiten zu beginnen, bei denen die im Boden überwinternden Zauneidechsen getötet würden. Der Zeitdruck, mit dem die Senatsverwaltung ihre Ausnahmegenehmigung auch begründet, existiert nicht, denn Anfang März wird auf dem Emmaus-Friedhof in Neukölln ein neues Gräberfeld für 500 muslimische Grabstätten eröffnet.
Jährlich werden in Berlin mehrere Hundert Muslim*innen bestattet, die weitaus meisten davon in Gatow. Das geht aus einer schriftlichen Anfrage der CDU an das Abgeordnetenhaus Berlin im Februar 2023 hervor. Die neue Grabfläche auf dem Emmaus-Friedhof reicht demnach auf jeden Fall so lange aus, bis die Winterruhe der Zauneidechsen vorüber ist und man die streng geschützten Tiere im Frühjahr absammeln und umsiedeln kann.