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Vorlesen

Neue Bauordnung ist herbe Enttäuschung

Verzicht auf Arten- und Naturschutz

Die Novelle der Berliner Bauordnung wurde verabschiedet und damit ein Urteil gegen den Schutz unserer tierischen Mitbewohner gefällt. Nun müssen beim Bau weder Nistkästen, noch Schutz vor Vogelschlag an Glas berücksichtigt werden.

Ein Fenster mit Klebepunkten zum Schutz vor Vogelschlag wird vor dem Abgeordnetenhaus hochgehalten.

Die Forderungen der Naturschutzverbände wurden ignoriert - Foto: Juliana Schlaberg

Berlin, 05. Dezember 2023 –Die Novelle der Bauordnung von Senator Gaebler wurde Verabschiedet. Der NABU Berlin ist massiv verärgert über die Entscheidung, die Paragrafen § 8a und § 45a aus der Bauordnung zu streichen. Mit allen Mitteln will Gaebler wohl Durchsetzungskraft beim Thema Bauen demonstrieren, die ihm bislang fehlt – auf Kosten von Arten- und Naturschutz. Denn die Maßnahmen hätten niemandem geschadet, sondern für kostengünstige und planbare Umsetzungen in der Baubranche gesorgt. Jetzt muss die Bauherrschaft wahrscheinlich flächendeckend Niststätten für Vögel und Fledermäuse teuer nachrüsten und viele weitere Vögel werden an Glasflächen verenden.


Hintergrund

Der NABU Berlin hatte gemeinsam mit anderen Naturschutzverbänden von Beginn der Novellierungsphase gefordert, dass Arten- und Naturschutz in die neue Bauordnung mitaufgenommen wird. Die daraus entstandenen und mit dem vergangenen Senat bereits vereinbarten Paragrafen § 8a und § 45a wurden nun vollständig nicht in die Bauordnung mitaufgenommen. Darin enthalten waren mehr Begrünung von Dachflächen und Grundstücken, ein besserer Schutz vor Vogelschlag an Glasflächen, die verbindliche Anbringung von Niststätten für Vögel und Fledermäuse, weniger Lichtverschmutzung und eine rechtssichere Verbotsmöglichkeit von Schottergärten. Auch das Erstellen eines Rückbaukonzepts verpflichtend zu machen, um bei Abrissen Ressourcen maximal zu schützen, hat es nicht in die neue Bauordnung geschafft.

Text: Janna Einöder, 05.12.2023


Ein Haussperling schaut aus einer Nisthilfe an einem Gebäude heraus.
Berlin braucht eine Bauordnung mit Weitsicht

Artenschutzmaßnahmen an Gebäuden, wie Fensterfolie und Nisthilfen, sind einfach und günstig umsetzbar, wenn sie frühzeitig im Bauvorhaben berücksichtigt werden. Trotzdem soll in der neuen Berliner Bauordnung auf sie verzichtet werden. Mehr →

Großes Mausohr - Foto: Joachim Neumann
Artenschutz am Gebäude

Hätten Sie gedacht, dass Berlin eine der artenreichsten Großstädte Europas ist? Viele geschützte Arten leben sogar unter unseren Dächern. Das Projekt möchte durch Aufklärung und Information für den Schutz von Gebäudebrütern und Fledermäusen sensibilisieren. Mehr →

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