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NABU Berlin ruft zu Protest gegen „Schneller-Bauen-Gesetz“ auf

Gesetz untergräbt Natur- und Artenschutz

Das Schneller-Bauen-Gesetz geht in die erste Lesung. Nach wie vor enthält es viele naturschutzfeindliche Regelungen. Mit unserer Protestmail-Aktion können Bürger*innen nun mit wenigen Klicks die Abgeordneten zu einer Nachbesserung auffordern.

Kran vor blauem Himmel.

Mit dem Schneller-Bauen-Gesetz kann der Berliner Stadtnatur massiver Schaden entstehen. - Foto: Helge May

Berlin, 11. September 2024 – Am 12. September findet die erste Lesung des von Bausenator Gaebler vorgelegten „Schneller-Bauen-Gesetzes“ im Berliner Abgeordnetenhaus statt. Das Gesetz enthält weiterhin mehrere naturfeindliche Regelungen, die den Schutz der Stadtnatur dem Wohnungsbau ohne Rücksicht auf Verluste unterordnen. Der NABU Berlin fordert daher die Abgeordneten auf, dem Gesetz in seiner jetzigen Fassung nicht zuzustimmen. Und er ruft die Berliner*innen dazu auf, sich an die Abgeordneten zu wenden und Nachbesserungen zu fordern. Auf https://mitmachen.nabu.de/de/stadtnatur-retten können engagierte Berliner*innen mit wenigen Klicks Protestmails an Abgeordnete verschicken. 

Das vorliegende Gesetzespaket würde der Berliner Stadtnatur massiv schaden. Es erleichtert nicht nur die Zerstörung geschützter Biotope, sondern auch die Rodung des Berliner Waldes und der Stadtbäume. Trotzdem wird dieses Gesetz den Wohnungsbau nicht beschleunigen, denn es ändert nichts an den eigentlichen Ursachen der Wohnungsnot.


Jetzt Protestmail verschicken

Mit wenigen Klicks zu Ihrer Proestmail: mitmachen.nabu.de/de/stadtnatur-retten

Konkret greift Senator Gaebler den Naturschutz gleich mit mehreren Paragrafen an: 

  • Bei unvermeidbaren Eingriffen in die Natur, die durch Ausgleichsmaßnahmen kompensiert werden müssen, besteht bereits heute ein enormer Umsetzungsstau. Künftig soll diese zweijährige Frist entfallen, was zu einem massiven Verlust an Natur führen würde. (Änderung des §17 NatSchGBln) 
  • Bei Naturschutzbelangen soll künftig statt eines „Einvernehmens“ nur noch ein „Benehmen“ mit den Naturschutzbehörden hergestellt werden. Das bedeutet, dass die Baubehörden künftig kritische Hinweise zu Naturschutzbelangen zwar anhören müssen, ihre Entscheidung aber auch gegen die Bedenken der Naturschutzbehörde treffen können. (Änderung des § 19 Abs. 2 NatSchGBln) 
  • Auch die Arbeit der Naturschutzverbände wird behindert. Sie sollen künftig nur noch zwei Wochen Zeit haben, um Stellungnahmen zu Bauvorhaben abzugeben, bei denen besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten betroffen sind. Doch diese „Beschleunigung“ führt nicht zu einem schnelleren Wohnungsbau. Werden auf der Baustelle später doch geschützte Arten entdeckt, kommt es zu langwierigen Verzögerungen. Deshalb ist es wichtig, den Natur- und Artenschutz von Anfang an zu berücksichtigen. (Änderung des § 45 NatSchGBln)  

Die Änderungen im Naturschutzrecht durch das „Schneller-Bauen-Gesetz“ sind reiner Aktionismus. Das Gesetz ignoriert zudem völlig die Klimakrise, in der Stadtgrün eine lebenswichtigen Ressource ist. In einer noch wärmeren Zukunft brauchen wir mehr Stadtnatur, nicht weniger. Wir appellieren daher eindringlich an die Abgeordneten, diesem Gesetzesentwurf nicht zuzustimmen!

Text: Janna Einöder, 11.09.2024


0.9 MB - Positionspapier Schneller-Bauen-Gesetz

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