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Neues im Fall Kreuzkröte

Senat muss Gerichtskosten allein tragen

Ein Sieg mit Signalwirkung. Der Beschluss zur Kostenaufteilung im Rechtsstreit Pankower Tor signalisiert, dass das Gericht wohl im Sinne des NABU entschieden hätte. Es lohnt sich also, gegen juristische Winkelzüge zulasten der Natur vorzugehen.

Eine Kreuzkröte sitzt auf rotem Sand.

Um diesen Berliner Bürger ging es bei der Klage: die Kreuzkröte - Foto: Christian Stepf/www.naturgucker.de

Berlin, 18. Januar 2024 – Das Verwaltungsgericht Berlin hat in der Causa Pankower Tor entschieden, dass die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) die vollständigen Gerichtkosten zu tragen hat. In dem Beschluss vom 22. Dezember heißt es: „Der Beklagte [SenMVKU] wäre nach dem bisherigen Sach- und Streitstand voraussichtlich unterlegen gewesen, weil der Bescheid sich im Ergebnis summarischer Prüfung als rechtswidrig erweist.“

Das ist ein Sieg mit Signalwirkung. Der Beschluss zur Kostenaufteilung signalisiert, dass das Gericht wohl im Sinne des NABU entschieden hätte, und bestätigt damit, dass es sich lohnt, gegen solche juristischen Winkelzüge zulasten der Natur vorzugehen. Doch so ein Erfolg ist nicht günstig: Der NABU Berlin muss trotz positiven Bescheids die Anwaltskosten weitgehend selbst tragen.


Berliner Verwaltungsgericht: Vorgehen des Senats widersprüchlich

Das Verwaltungsgericht Berlin begründet seine Entscheidung damit, dass das juristische Vorgehen des Senats in sich widersprüchlich war, da der Senat „einerseits im Ergebnis vom Überwiegen der zwingenden Gründe des öffentlichen Interesses am Vorhaben ausgeht, andererseits jedoch ausdrücklich feststellt, dass er mangels hinreichender Konkretisierung der kompensatorischen Gesamtmaßnahmen gar nicht dazu in der Lage ist, eine Aussage dazu zu treffen, wie sich die Umsiedlung auf den lokalen Erhaltungszustand, den Erhaltungszustand in Berlin und darüber hinaus auswirken würde“. Der NABU Berlin hatte sich Ende 2023 der Erledigungserklärung angeschlossen, nachdem der Senat den von uns beklagten Bescheid zurückgezogen hatte und die Klage damit gegenstandslos geworden war.


Hintergrund

Auf der ehemaligen Bahnbrache am Pankower Tor lebt das einzige Berliner Vorkommen der streng geschützten Kreuzkröte. Nach mehr als zehn Jahren Planung soll dort ein ganzes Quartier inklusive Möbelmarkt entstehen. Die Kreuzkröten sollten nach Brandenburg umgesiedelt werden, da laut Senat ein „zwingendes öffentliches Interesse“ an dem Bauprojekt bestehe. Gegen den entsprechenden Bescheid hatte der NABU Berlin geklagt. Nun liegt ein neues Artenschutzkonzept vor, nach dem ein neuer Lebensraum für die Kreuzkröte in unmittelbarer Nähe zum bisherigen Vorkommen entstehen soll. Die genauen Rahmenbedingungen hierfür müssen jedoch noch sorgfältig unter allen Akteur*innen, insbesondere dem Denkmalschutz, abgestimmt werden.

Text: Janna Einöder, 18.01.2024


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