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Schneller bauen scheitert nicht am Naturschutz

Senat liegen keine Daten zu Bauverzögerung durch Artenschutzklagen vor

Der Senat erhebt keine Daten zu Bauverzögerungen durch Natur- und Artenschutzklagen. Das geht aus einer Antwort auf die Frage von der Abgeordneten Katalin Gennburg hervor. Es gibt demnach keine Belege dafür, dass Artenschutz Neubauprojekte verhindern würden.

Eine Baustelleneinfahrt mit Bauzäunen, Stopschild und einem Kran. Gebaut werden zwei Mehrfamilienhäuser.

Verzögerungen beim Neubau liegt nicht am Naturschutz. - Foto: NABU/Jan Piecha

Berlin, 16. Mai 2024 – Auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katalin Gennburg (Linke) antwortete der Senat, dass ihm keinerlei Daten zur Verzögerung von Bauprojekten durch Artenschutzverfahren vorliegen. Gennburg hatte unter anderem gefragt, wie viele Klagen die Umweltverbände in den letzten zehn Jahren gegen das Land Berlin oder private Investoren führten, wie viele davon Wohnungsbauprojekte betrafen und wie oft dadurch tatsächlich ein Bauvorhaben verhindert wurde. Lapidare Antwort des Senats zu allen der insgesamt sechs Einzelfragen: „Die abgefragten Daten werden nicht systematisch erfasst, sodass der Senat diese Fragen nicht abschließend und mit Anspruch auf Vollständigkeit einer Statistik beantworten kann.“

Wenn also Bausenator Gaebler behauptet, dass regelmäßig Wohnungsbauprojekte durch Artenschutzklagen verhindert würden, so ist das nicht mehr als sein persönliches Bauchgefühl und entbehrt jeglicher Evidenz. Dass Gaebler diese angeblichen, nirgendwo statistisch erfassten Fälle als Begründung für Abstriche beim Naturschutz durch sein Schneller-Bauen-Gesetz anführt, ist eher „gefühlte Wahrheit“ der Investoren und der Bauindustrie. Augenscheinlich geht es eher darum, das Schaffen neuen Baurechts auf ehemals besonders geschützten Flächen wie Wäldern zu erleichtern.

Gaebler hatte im April den Entwurf seines „Schneller-Bauen-Gesetzes“ vorgelegt, der unter anderem vorsieht, die Zeit, die Umweltverbände und Naturschutzbehörden für Stellungsnahmen zu Bauprojekten haben, drastisch zu verkürzen und die Zerstörung nach Bundesrecht gesetzlich geschützter Biotope wie Streuobstwiesen und Binnendünen zu vereinfachen. Außerdem sollen Ersatzmaßnahmen für Eingriffe in die Natur künftig nicht mehr innerhalb von zwei Jahren ausgeglichen werden, was die ohnehin schon schwierigen Kontrollen dieser Maßnahmen nahezu unmöglich macht.

Text: Alexandra Rigos, 16.05.2024


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