Das Ökokonto kommt ...
... und was bei der Planung jetzt schon verbessert werden sollte
Oktober 2019, Berlin. Das derzeit noch in Planung befindliche bauleitplanerische Ökokonto ist das erste, das nach seiner rechtlichen Verankerung im Berliner Naturschutzgesetz realisiert wird. Frühere Überlegungen aus dem Jahr 2006 bezogen sich auf ein Ökokonto, das allein nach dem Bundesnaturschutzrecht begründet war. Die Berliner Naturschutzverbände hatten sich seinerzeit sehr intensiv mit dessen Vor- und Nachteilen auseinandergesetzt. Im Ergebnis hatten die Verbände Bedenken geäußert, aber auch Vorteile gesehen. Wenn jetzt, mehr als 13 Jahre später, ein "neues" Ökokonto Formen annimmt, ist es für die Naturschutzverbände wichtig, die Maßstäbe von damals mit den Rahmenbedingungen von heute zu vergleichen.
Wird irgendwo gebaut, muss die Natur entschädigt werden: Als Ökokonto wird die gezielte Bevorratung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen bezeichnet, die bei späteren Eingriffen in Natur und Landschaft als Kompensationsmaßnahmen angerechnet werden können.
In der Vergangenheit gab es immer wieder Probleme mit der Eingriffsbewältigung, wie Zufälligkeiten bei der Auswahl der Maßnahmen und ihrer Eignung. Kompensationsmaßnahmen wurden häufig nur unzureichend oder sehr spät umgesetzt. Auch Nachkontrollen sind, wie eigene Untersuchungen gezeigt haben, nur sporadisch durchgeführt worden. Daher ist die Hoffnung groß, dass es nun zu einer Verbesserung der Anwendung der Eingriffsregelung kommt und das Ökokonto ein Erfolg wird.
Dazu sollten folgende Kriterien beachtet werden:
- Die abgestufte Eingriffsprüfung nach Umfang und Ort sowie Kompensation muss erhalten bleiben.
- Ökokonto-Maßnahmen dürfen nur durchgeführt werden, wenn kein Ausgleich vor Ort möglich ist.
- Vor Maßnahmenbeginn muss eine qualifizierte Bestandsaufnahme von Flora und Fauna und des Aufwertungspotenzials stattfinden.
- Maßnahmen müssen immer zu einer Aufwertung führen. Die Nachvollziehbarkeit muss gegeben sein, ein Monitoring ist notwendig.
Die drei Elemente des Ökokontos
Die Leitprojekte "Waldweidelandschaft Hobrechtsfelde / Buch", das "Grüne Band Berlin Süd" und die "Entwicklung des Biotopverbundes Wuhletal" finden die Unterstützung der Verbände ebenso wie die "30 Blauen Perlen" – genannt als ein Beispiel der thematischen Säulen.
Probleme haben die Verbände mit dem dritten Element des Ökokontos, mit der integrierten Aufwertung bestehender Flächennutzungen. Wie ist beispielsweise die Trennung zwischen Regelaufgaben und dem Mehr durch die Aufwertung gegeben?
Darüber hinaus sind noch eine Reihe von Fragen zu klären:
- Ist der "ökologische Wert" eines Eingriffs ermittelt worden? Nur wenn dieser Wertträger bekannt ist, kann gleichwertig ausgeglichen werden.
- Sind Dach- und Fassadengrün geeignet für den Ausgleich?
- Können Grünanlagen unter dem Nutzungsdruck aufgewertet werden?
- Reicht die Flächenkulisse für die geplanten Eingriffe und gibt es genügend Entsiegelungspotenziale?
- Ist die Vorfinanzierung gesichert?
Manfred Schubert, Geschäftsführer der Berliner
Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz