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Meister der Lüfte zurück in Berlin

Mauersegler aus Überwinterungsgebieten zurückgekehrt

Die ersten Mauersegler ziehen am Himmel über Berlin ihre Runden. Nach der Rückkehr aus ihren afrikanischen Überwinterungsgebieten beziehen sie jedes Jahr Anfang Mai wieder ihre alten Brutstätten an den Häusern unserer Stadt.

Mauersegler - Foto: Mathias Entelmann/www.naturgucker.de

Mauersegler - Foto: Mathias Entelmann/www.naturgucker.de

Pfeilschnell sausen Mauerseglertrupps durch die Häuserschluchten und umkreisen bei ihren allabendlichen „screaming parties“ lauthals schreiend einzelne Gebäude. Ihre schrillen „srieh srieh“-Rufe künden den Sommer an. Die flinken Flieger bleiben nämlich nur die nächsten drei Monate bei uns – schon Ende Juli / Anfang August werden sie sich wieder auf ihre weite Reise nach Afrika, bis südlich der Sahara begeben. Wenn überhaupt, legen sie auf dem bis zu 10.000 Kilometer weiten Flug nur kleinste Pausen ein. Viele Tiere berühren bis zur Rückkehr nach Europa im nächsten Jahr kein einziges Mal den Boden.


Ein Leben in der Luft

Mauersegler - Foto: Joachim Neumann

Mauersegler - Foto: Joachim Neumann

Mauersegler begeben sich nur zum Brüten und um ihren Nachwuchs zu versorgen auf festes Terrain. Sie sind anatomisch auf „Fliegen“ eingestellt und verbringen fast die gesamte Zeit ihres Lebens in der Luft. Auch die Nacht können Segler sozusagen auf „Autopilot“ hoch oben in Luftströmen verbringen. Fest schlafen ist dort nicht möglich, daher wird vermutet, dass nur eine Hirnhälfte schläft und die andere den Flug steuert. Leider kann man den Vögeln keine Messgeräte anlegen, die ermitteln könnten, was genau passiert.


Zukunft für Berlins Segler

Brütender Mauersegler - Foto: André Hallau

Brütender Mauersegler - Foto: André Hallau

In Berlin sind die Mauerseglerbestände erfreulicherweise (noch!) stabil, doch auch hier werden jedes Jahr zahlreiche Nistplätze bei Sanierungen zerstört. Die gesetzlich geschützten Brutstätten der einstigen Felsen- und Baumhöhlenbrüter befinden sich bei uns nahezu ausschließlich an Gebäuden. Hauseigentümer*innen sind verpflichtet, vorhandene Niststätten zu erhalten oder sie – bei nicht vermeidbarem Verlust – zumindest zu ersetzen.

Für die Entfernung von Niststätten muss eine behördliche Ausnahmegenehmigung vorliegen. Die wird nur dann erteilt, wenn Ersatz angeboten wird. Das kann durch Öffnungen im Dachkasten, Niststeine in der Fassade oder außen am Gebäude angebrachte Nistkästen geschehen.
Wenn wir diese fantastischen Flugkünstler noch lange in Berlin erleben wollen, müssen wir ihre Brutstätten unbedingt erhalten oder neue schaffen. Wer sich über das Vorgehen beraten lassen möchte, ist beim senatsgeförderten NABU-Projekt „Artenschutz am Gebäude“ richtig. Die Mitarbeiterinnen beraten zu rechtlichen Hintergründen und über die Möglichkeiten für Ersatz.


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Foto: NABU/Christine Kuchem

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