Bitte nicht einfach den Stöpsel ziehen!
Regeln zur Versickerung beachten
Die Temperaturen in Berlin pendeln sich auf Herbst ein. Die Freibäder leeren sich und auch im Gartenpool wird es vielen Berlinerinnen und Berlinern zu kühl. Eigentlich können die Wannen geleert werden, doch wohin mit dem behandelten Wasser? Desinfektionsmittel im Badewasser können nicht nur Algen im Wasser töten, sondern auch Bodenlebewesen. Außerdem finden sich die Mittel im Grundwasser und dann ggf. in unserem Trinkwasser wieder. Daher bittet wir alle Besitzer von kleinen und großen Poolanlagen, nicht einfach den Stöpsel zu ziehen, sondern Poolwasser ordnungsgemäß zu entsorgen.
Badesaison beendet
Am Ende greifen viele Poolbesitzer doch darauf zurück. Zu unschön ist der schmierige Algengrund der eigenen Badestelle im Garten. Das Swimmingpool-Reinigungsset aus dem Baumarkt ist günstig und Alternativen sind kompliziert. So wird das Poolwasser in vielen Gärten Berlins durch Biozide frei von Algen und Bakterien gehalten. Wohin aber mit dem Wasser, wenn die Badesaison beendet ist? Kann das Poolwasser einfach in den nächsten Graben gegossen oder großflächig im Garten versickert werden?
Wohin mit dem Poolwasser?
Bei der Entsorgung dieser Wässer sind die rechtlichen Vorgaben und die Anforderungen der Abwassertechnik zu beachten: Stammt das Poolwasser aus der Trinkwasserleitung und ist, z. B. durch Baden, nicht genutzt und frei von Zusätzen, kann es problemlos in Oberflächengewässer geleitet oder auf dem Rasen versickert werden.
Ist das Poolwasser aber mit Zusätzen versehen, die Biozide (z.B. Chlortabletten, Algizide, Kupfersulfat) für die Wasserpflege enthalten, muss das Poolwasser unbedingt über die Kanalisation oder einen Abwasserentsorger entsorgt werden. Berlin ist streng: Generell ist die Versickerung von Poolwasser in Berlin auch außerhalb von Wasserschutzgebieten nicht gestattet. Gemäß § 54 Wasserhaushaltsgesetz ist Poolwasser als Abwasser zu betrachten, da es sich um durch häuslichen oder sonstigen Gebrauch in seinen Eigenschaften verändertes Wasser handelt, teilen die Berliner Wasserbetriebe und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt mit. Daher ist Poolwasser generell über die Schmutz - oder Mischwasserkanalisation abzuleiten. Liegt kein öffentlicher Entsorgungsweg vor, muss das Poolwasser von einem Abwasserentsorger mit einem Fahrzeug abgepumpt und ordnungsgemäß entsorgt werden. Das gilt umso mehr für chemisch behandelte Poolwässer
Sauberer Boden
Für die privaten Poolbesitzer hat das einfache Ablaufenlassen im Garten einen praktischen Spareffekt – besonders in Gebieten, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind.
Mit Bioziden behandeltes Poolwasser hat aber negative Auswirkungen auf Bodenlebenwesen und Wasserqualität. Die Biozide töten Pilze, Algen und Bakterien nicht nur im Poolwasser sondern auch im Boden. Die „niederen“ Bodenorganismen sind wiederum Nahrungsgrundlage für „höhere Bodenorganismen“ wie Asseln, Regenwürmer, die wesentlich zur Fruchtbarkeit des Bodens beitragen. Darüber hinaus werden viele Pflanzen von bodenlebenden Bakterien und Pilzen mit lebenswichtigen Nährstoffen versorgt.
Bedenklicher Bestandsschutz
Viele Stoffverbindungen, die im Handel erhältlich sind, besitzen die höchste Wassergefährdungsklasse. Alle neueren Produkte haben Umweltverträglichkeitsprüfungen hinter sich, aber ältere Produkte genießen Bestandsschutz.
Best Practice
Behandeltes Poolwasser muss in ein Schmutzwassersiel oder durch die Mischwasserkanalisation entsorgt werden. Nicht mehr benötigte Schwimmbadchemikalien sind als Problemabfall bei den entsprechenden Sammelstellen abzugeben. Gärtner und Poolbesitzer sollten sich nachhaltig und verantwortungsbewusst verhalten und im günstigsten Fall keine chemischen Badezusätze verwenden.
Das angebaute Gemüse kann zumindest aus dieser Hinsicht auch im nächsten Jahr unbedenklich verzehrt werden. Unsere Bitte: Stopp, nicht einfach den Stöpsel ziehen!
Text: Carmen Baden