Die Gartenhummel
Ubiquist und Kulturfolger
Merkmale
Die Königinnen der Gartenhummel erreichen eine Körperlänge von 17 bis 20 mm. Sowohl die 14 bis 16 mm messenden Arbeiterinnen als auch die 13 bis 15 mm großen Männchen sind im Vergleich dazu deutlich kleiner. In Aussehen und auch Größe ähnelt Bombus hortorum der Dunklen Erdhummel (Bombus terrestris). Genau wie diese besitzt die schwarz behaarte Art gelbe Querbinden sowie eine weiße Hinterleibsspitze. Während die Erdhummel allerdings nur zwei breite dunkel- bis goldgelbe Querstreifen an Nacken und Hinterleib besitzt, weist die Gartenhummel einen dritten ebenfalls gelben Streifen am Ende des Brustbereiches auf. Darüber hinaus ist der Körper der Gartenhummel insgesamt etwas schwächer behaart und wirkt gestreckter. Im Gegensatz zur kurzrüsseligen Erdhummel gehört sie mit ihrem bis zu 21 mm langen Saugrüssel zu den langrüsseligen Vertretern der Hummeln. Ein weiteres charakteristisches Erkennungsmerkmal der Gartenhummel ist ihr auffällig langer Kopf, meist ist dieser allerdings erst aus näherer Entfernung erkennbar.
Weitere ähnliche Arten mit denen, allerdings nur bei flüchtigem Blick, Verwechslungsgefahr besteht sind Heidehummel (Bombus jonellus), Feldhummel (Bombus ruderatus) und Tonerdhummel (Bombus argillaceus).
Verbreitung
Die Gartenhummel ist eine der häufigeren Hummelarten und in ganz Europa bis zu einer Höhe von ungefähr 2.100 Metern anzutreffen. In Deutschland findet man sie sowohl in den Mittelgebirgen und Alpen als auch im Norddeutschen Tiefland.
Lebensraum
Der typische Lebensraum der auch im Siedlungsbereich weit verbreiteten Gartenhummel sind Wälder, Waldränder, (Streuobst-) Wiesen, Parks und Gärten. Die als Ubiquist und Kulturfolger geltende Art ist aber auch häufig an Weiden, Gräben, Böschungen, Straßen und Wegrändern sowie im Brachland zu beobachten. Bombus hortorum ist sowohl Nestbezieher als auch Nestbauer, nistet aber bevorzugt unterirdisch im Boden, häufig in verlassenen Mäusenestern. In selteneren Fällen wählt sie ihren Nistort auch oberirdisch in verlassenen Vogelnestern und Vogelnistkästen. Gelegentlich werden die Nester auch in und an Gebäuden, beispielsweise in Dachböden oder unter Fußböden und Treppen, gebaut.
Vorkommen und Lebensweise
Die ersten Gartenhummeln des Jahres treten ab Mitte März in Form von nistplatzsuchenden Königinnen in Erscheinung. Je nach Witterung und Höhenlage gründet die überwinterte Königin ihr Nest in der Regel bis spätestens Ende April. Die Art gilt als guter Rückkehrer. Die Königin begibt sich hierzu an den Niststandort des Vorjahres, d.h. sie kehrt an den Nistplatz ihrer Mutter zurück. Die ersten Arbeiterinnen fliegen ab Anfang Mai, die Männchen ab Ende Juni und die Jungköniginnen ab Mitte Juli.
Die Gartenhummel ist ein Taschenmacher, d. h. sie lagert den Pollen in Wachstaschen, aus denen sich die Larven dann selbst bedienen. Sie bildet vergleichsweise recht kleine Völker mit 50 bis 120 Arbeiterinnen. Gelegentlich gründen die ersten Jungköniginnen zeitnah nach der Paarung im Spätsommer noch im selben Jahr ohne Winterruhe ein neues Nest und beginnen mit der Aufzucht eigener Nachkommen.
Das steht auf ihrem Speiseplan
Die Gartenhummel zählt zu den Weitstreckenfliegern unter den Hummelarten und legt bei ihrer Nahrungssuche oft Strecken von bis zu 2 km zurück. Hierbei ernährt sie sich polylektisch, d. h. sie sammelt Nektar und Pollen von Pflanzen verschiedener Familien.
Bisher konnte Bombus hortorum an den Blüten von 18 Kultur- und 215 Wildpflanzenarten beobachtet werden. Die langrüsselige Hummelart erreicht auch den für andere, kurzrüsselige Hummeln unzugänglichen Blütennekar von Pflanzen mit langen, engen Blütenröhren wie Lippenblütler (Lamiaceae) und Schmetterlingsblütler (Faboideae).
Häufig ist die Art deshalb u. a. an Taubnessel (Lamium), Klee (Trifolium), Zieste (Stachys) oder Kornblume (Centaurea cyanus) zu finden. Insbesondere die Königinnen der Gartenhummel gelten darüber hinaus als einer der wichtigsten Bestäuber von Obstbäumen.
Gefährdung & Schutzstatus
Die Gartenhummel ist wie alle heimischen Wildbienenarten in Deutschland nach der Bundesartenschutzverordnung des Bundesnaturschutzgesetzes besonders geschützt. Es ist verboten, die Nester zu beschädigen oder zu zerstören sowie einzelne Individuen zu töten, zu verletzen oder zu fangen.
Der Bestand der Gartenhummel gilt derzeit als rückläufig. Die Art wird in der Roten Liste Deutschlands jedoch als noch nicht gefährdet eingestuft.
Gründe für geringere Dichten der Gartenhummel sind insbesondere der Rückgang von Blüten in der Landschaft und dem damit einhergehenden Mangel an naturnahen Flächen wie Streuobstwiesen, Heiden und extensives Grünland durch zunehmende Flächenbebauung und Versiegelung, die Intensivierung der Landwirtschaft sowie die leider oft übertriebene Pflege städtischer Parks und Gärten.
Parasiten
Die Wachsmotte (Galleria melonella) ist ein häufiger Parasit, gelegentlich dringt auch die Bärtige Kuckuckshummel (Bombus barbutellus) in die Nester ein.
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