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Baustopp für Freiheits- und Einheitsdenkmal

Fledermäuse haben Winterquartiere trotz Verschluss bezogen

Wir begrüßen die Ablehnung des sofortigen Vollzugs der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung beim Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals durch die Senatsverwaltung.

Wasserfledermäuse sind streng geschützt - Foto: Simon Ghanem

Wasserfledermäuse sind streng geschützt - Foto: Simon Ghanem

Berlin, 06.11.2019: Die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) hat heute den Antrag der ARGE Milla & Partner GmbH (ARGE) auf sofortige Vollziehung der artenschutzrechtlichen Ausnahmegenehmigung zur Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen beim Bau des Freiheits- und Einheitsdenkmals abgelehnt. Grund der Ablehnung sind Fledermäuse, die bereits ihr Winterquartier im Sockel des zukünftigen Denkmals bezogen haben. Wie vom NABU Berlin bereits am 24.10.2019 mitgeteilt ist ein Baubeginn vor Mai 2020 damit nicht mehr möglich.


Im Gewölbe im Sockel waren zwar Ende September 2019 durch die ausführende ARGE Sperren angebracht worden, damit in das traditionelle Winterquartier keine Fledermäuse einfliegen können. Es wurden jedoch nicht alle Zugänge gesperrt, so dass weiterhin Fledermäuse in die Gewölbe eingeflogen sind. Zwischen 21.10. und 26.10. wurden durch eine Gutachterin gleich drei verschiedene Arten in dem Quartier nachgewiesen: Wasserfledermaus, Zwergfledermaus und Rauhautfledermaus. Bei den derzeitigen Außentemperaturen ist davon auszugehen, dass sich viele Fledermäuse bereits in den Winterschlaf begeben haben oder dies in den nächsten Tagen tun. Der Baubeginn würde die Störung oder Tötung der streng geschützten Tiere zur Folge haben. Dafür hat die ARGE keine Genehmigung beantragt und die konnte sie auch nicht bekommen.


Die Genehmigung zum vorzeitigen Verschluss der Sockelgewölbe wurde am 09.09.2019 durch SenUVK erteilt. Anschließend erging am 04.10.2019 die artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung zur Schädigung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten von Fledermäusen unter Auflagen. Gegen die Genehmigung zur Sperrung und den Ausnahmebescheid hatten wir am 18.10.2019 geklagt. Die Klage hat aufschiebende Wirkung, solange SenUVK keinen sofortigen Vollzug anordnet. Das hat sie nun abgelehnt. Wir freuen uns natürlich, dass nun auch SenUVK keine Möglichkeit mehr sieht, den sofortigen Baubeginn zu gestatten. Wir hoffen, dass alle Beteiligten nun endlich konstruktiv zusammenarbeiten, um ein sinnvolles und zeitnah umzusetzendes Konzept zum Erhalt oder Ersatz der durch den Bau gefährdeten Fledermausquartiere im Sockel zu erstellen. Das Fehlen von geeigneten Ersatzquartieren und eines planerisch abgesicherten Konzepts zu deren Erstellung waren einige unserer Klagegründe. Wir begrüßen zudem ausdrücklich, dass SenUVK heute nun auch endlich die sofortige Entfernung der vorhandenen Sperren bis 08.11.2019 angeordnet hat. Auch das hatten wir bereits in seiner Klage gefordert.


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