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Wer braucht einen Möbelmarkt am „Pankower Tor“?

NABU Berlin kritisiert absurde Entscheidung des Senats

Düstere Aussichten für eine der letzten großen Kreuzkröten-Populationen Deutschlands: Wie befürchtet, hat der Senat dem Antrag der Firma Krieger stattgegeben und das Bauprojekt am „Pankower Tor“ als „im überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegend deklariert.

Berliner Kreuzkröte - Foto: Jens Scharon

Berliner Kreuzkröte - Foto: Jens Scharon

9. Juni 2021 – Düstere Aussichten für eine der letzten großen Kreuzkröten-Populationen Deutschlands: Wie befürchtet, hat die Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) dem Antrag der Firma Krieger Handel SE stattgegeben und das Bauprojekt am „Pankower Tor“ als „im überwiegenden öffentlichen Interesse“ liegend und „alternativlos“ deklariert. Die Entscheidung wurde dem NABU Berlin am Freitag schriftlich mitgeteilt.
Das finden wir vom NABU Berlin ziemlich absurd. Berliner*innen brauchen ganz sicher keinen Möbelmarkt mit 450 Parkplätzen im inneren Stadtbereich!


SenUVK geht nicht auf NABU-Bedenken ein

Im Rahmen der Verbändebeteiligung hatte der NABU Berlin zuvor darauf hingewiesen, dass eine solche Entscheidung die Behörden schon im Vorfeld festlegen würde. Die Oberste Naturschutzbehörde könnte dann die geplante Umsiedlung der Kreuzkröten nicht mehr ergebnisoffen prüfen. Diese Bedenken weist die SenUVK in ihrem Feststellungsbescheid ohne plausible Begründung zurück. Mit einem weiteren Kernargument des NABU Berlin setzt sich die Behörde überhaupt nicht auseinander: Der – sicherlich öffentlich erwünschte – Wohnungsbau am „Pankower Tor“ ist in keiner Weise vom Bau des Möbelmarkts abhängig, auf dessen geplanter Fläche sich das Kreuzkröten-Habitat hauptsächlich befindet. Ebenso wenig geht die SenUVK auf die Gefahr ein, dass die Umsiedlung der Kreuzkröten-Population schaden oder sie ganz auslöschen könnte.


Gefährlicher Verwaltungstrick

Eine Umsiedlung der streng geschützten Kreuzkröten, wie es die Firma Krieger Handel SE beabsichtigt, wäre nach geltendem Naturschutzrecht eigentlich unmöglich. Allein die Behauptung, für die gesamte Planung am „Pankower Tor“ lägen „zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses“ vor, eröffnet die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung für die Umsiedlung der Kreuzkröte zu beantragen. Die Feststellung des öffentlichen Interesses in diesem Verfahren ist ein gefährlicher Trick, um das Naturschutzrecht auszuhebeln. Wenn das Schule macht, droht dies den Artenschutz in Deutschland auszuhöhlen.

Der NABU Berlin wird diese Entscheidung nicht hinnehmen und prüft derzeit rechtliche Schritte.


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