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Baumfällungen in meiner Umgebung

Baumfällungen in meiner Umgebung

Galenusstr. Febr.2008

Baumfällungen in der Galenusstraße, Berlin-Pankow, Februar 2008 / Foto: Paliege


Was tun wenn...
...in einem Grünzug in meinem Wohngebiet mehrere Bäume gefällt wurden?
An den Schnittflächen der dicken Stämme sieht man, dass sie nicht morsch, sondern bis in den Kern gesund waren.
An wen muss ich mich wenden, damit ökologisch wertvolle Altbäume nicht leichtfertig und aus nichtigen Gründen umgesägt werden?

Der NABU Berlin antwortet:

Erkundigen Sie sich beim Eigentümer (Wohnungsbaugesellschaft, Vermieter) oder beim Bezirksamt, warum die Bäume gefällt wurden.
Gab es eine Fällgenehmigung? Lag ein Gutachten für die Bäume vor?
Ohne Fällgenehmigung darf nicht gefällt werden.
Im Notfall können Sie Anzeige erstatten.

Hintergrund:

Der Berliner Baumbestand wird durch die „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes in Berlin“ (Baumschutzverordnung –BaumSchVO) geschützt. Änderungen der Berliner Baumschutzverordnung führten dazu, dass weniger Bäume geschützt sind als früher. So darf man außer der Waldkiefer alle Nadelbäume fällen sowie alle Laubbäume, die in 130 cm Höhe einen Stammumfang von weniger als 80 cm haben (früher galten 60 cm). Obstbäume sind nicht geschützt.

Die BaumSchVO schützt
· Die Waldkiefer (als einzige Nadelbaumart) sowie Laubbäume, einschließlich Walnuss und Türkischer Baumhasel, wenn der Stammumfang mindestens 80 cm beträgt,
· mehrstämmige Bäume, wenn einer der Stämme 50 cm dick ist,
· Bäume aus Ersatzpflanzungen.

Wer geschützte Bäume fällen oder umpflanzen will, braucht eine Genehmigung des zuständigen Bezirksamtes.

Nach dem Berliner Naturschutzgesetz (NatSchGBln) ist es verboten
„Bäume, Gebüsch, Ufervegetation oder ähnlichen Bewuchs in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden, zu fällen, zu roden oder auf andere Weise zu beseitigen“. Das gilt auch für Privatgärten und dient vor allem dem Schutz brütender Vögel und anderer Tiere.

Nur eingeschränkt gilt die Baumschutzverordnung für „Maßnahmen der zuständigen Dienststellen der Bezirksämter auf öffentlichen Straßen und sonstigen öffentlichen Flächen“.

Zusätzliche Informationen bietet die vom NABU Berlin gemeinsam mit der Stiftung Naturschuitz Berlin herausgegebene Broschüre "Baumschutz in Berlin", die Sie hier im pdf-Format (500 KB) herunterladen können bzw. in unserer Geschäftsstelle erhalten.

Weitere Informationen zum Baumschutz in Berlin finden Sie hier:

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