Personalausstattung? Mangelhaft!
Keine Ambitionen in der Oberen Naturschutzbehörde
Der Abstimmungsprozess um die zukünftige Nutzung des Flughafen Tegels begann 2008 und fand seinen ersten Abschluss 2013 in einer Änderung des Flächennutzungsplans: Rund die Hälfte der Fläche kann in ein Wohngebiet, in Gewerbeansiedlung und einen Hochschulstandort umgenutzt werden. Auf den verbleibenden Flächen soll die wertvolle Naturausstattung erhalten bleiben.
Auch das Hin und Her um die Zukunft des Vogelschutzreservats am Flughafensee dauert schon länger an als der Bau des neuen Flughafens BER. Bereits 2004 forderte der NABU Berlin den Senat in aller Form auf, das ungemein artenreiche Gebiet endlich als Naturschutzgebiet (NSG) auszuweisen. Denn der Begriff „Vogelschutzreservat“ ist nur ein wohlklingendes Etikett, bringt aber keinen gesetzlichen Schutzstatus mit sich.
Damals winkte der Senat ab, weil angeblich keine Dringlichkeit gegeben sei. Die Eröffnung des BER und damit die Schließung Tegels lägen weit in der Zukunft, so dass der „Tegeler Stadtheide“, also dem Vogelschutzreservat und den wertvollen Flächen auf dem Flughafengelände keine akute Gefahr drohe.
Jetzt steht die Schließung des TXL vor der Tür. Und während die Bebauungspläne für das neue „Kurt-Schumacher Quartier“ und die „Urban Tech Republic“ aufgestellt sind, hat die Senatsverwaltung für Umwelt noch immer kein Unterschutzstellungsverfahren eingeleitet. Dabei handelt es sich um einen zeitaufwändigen Verwaltungsakt, bei dem viele Akteure anzuhören und einzubeziehen sind.
Stefan Tidow, Staatssekretär in der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) bestätigte Anfang August 2020, dass die Unterschutzstellung weit unten auf der Prioritätenliste rangiert. Schlimmer noch: Selbst wenn man der „Tegeler Stadtheide“ Vorrang einräumen würde, könnte das Verfahren mangels Personal erst in drei bis vier Jahren beginnen. Denn der Oberen Naturschutzbehörde stehen für die Ausweisung von Naturschutzgebieten im Land Berlin nun gerade einmal 1,5 Stellen zur Verfügung.
Ein Vergleich: Bis vor 10 Jahren waren fünf Stellen in der Senatsverwaltung mit der fachlichen Vorbereitung von Unterschutzstellungen und drei Stellen mit der rechtlichen Umsetzung betraut.
Tidow versprach, in seiner Verwaltung nach unbesetzten Stellen zu suchen. Vermutlich hat er keine gefunden – eine Antwort auf unsere Nachfrage erhielten wir nicht.
Die miserable Personalausstattung der Oberen Naturschutzbehörde macht deutlich, wie wenig Bedeutung der Berliner Senat dem Naturschutz beimisst.