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Kreuzkröten müssen Berliner bleiben!

Bürgerbeteiligung zum Pankower Tor ignoriert Naturschutzrecht

Das digitale Bürgerforum zum Pankower Tor ist aus Sicht des NABU Berlin eine Farce. Alle sechs Entwürfe ignorieren das große und zudem einzige Berliner Vorkommen der streng geschützten Kreuzkröte auf dem Brachgelände – das widerspricht dem Naturschutzrecht.

Kreuzkröte - Foto: Frank Leo

Kreuzkröte - Foto: Frank Leo


Werkstattverfahren kommt zu früh

„Alle der Öffentlichkeit präsentierten Entwürfe sind weltfremd und werden niemals zur Realisierung kommen“, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzende des NABU Berlin. „Hier wurde ohne Berücksichtigung des Naturschutzrechts geplant und damit sehr viel Geld verschwendet.“ Die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte (Bufo calamita) steht in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ist damit nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.

Demnach darf sich bei Eingriffen der Erhaltungszustand der lokalen Kreuzkröten-Population nicht verschlechtern, die Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist verboten. Solange die Erhaltung der Kreuzkrötenpopulation nicht rechtsverbindlich gesichert ist und daher keine Planungssicherheit für den Bauherrn besteht, sollte das Planungsverfahren auf Eis gelegt werden. Für uns steht fest: Das Online-Werkstattverfahren kommt viel zu früh.


Kreuzkröte auf Bahnbrache Berlin-Pankow - Foto: Jens Scharon

Kreuzkröte auf Bahnbrache Berlin-Pankow - Foto: Jens Scharon

Die große und überregional bedeutende Population der seltenen Kreuzkröte am Pankower Tor ist seit 2011 bekannt. Wir fordern seit Jahren die Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts, das die Erhaltung der Population vorsieht. Dazu müssen unter anderem mindestens fünf Hektar geeigneter Lebensraum von Bebauung freigehalten werden, zudem ist ein Vernetzungskorridor zu einem ausreichend breiten Offenlandstreifen entlang der Bahntrasse notwendig.


Umsiedlung wäre rechtswidrig

Diese Voraussetzungen sind dem Bauherrn und dem Senat seit Jahren bekannt. Dennoch sehen die aktuellen Planungen überhaupt keinen Schutz der Kreuzkröte vor. Stattdessen wird jetzt offenbar eine Umsiedlung der Amphibien nach Brandenburg angestrebt. Eine solche Umsiedlung hat bundesweit bisher nirgends funktioniert, und sie wäre gleich aus einer ganzen Reihe von Gründen rechtswidrig. Sollte die Senatsverwaltung trotzdem eine solche Ausnahmegenehmigung erteilen, werden wir selbstverständlich dagegen klagen.


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