Kreuzkröten müssen Berliner bleiben!
Bürgerbeteiligung zum Pankower Tor ignoriert Naturschutzrecht
Werkstattverfahren kommt zu früh
„Alle der Öffentlichkeit präsentierten Entwürfe sind weltfremd und werden niemals zur Realisierung kommen“, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzende des NABU Berlin. „Hier wurde ohne Berücksichtigung des Naturschutzrechts geplant und damit sehr viel Geld verschwendet.“ Die vom Aussterben bedrohte Kreuzkröte (Bufo calamita) steht in Anhang IV der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und ist damit nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt.
Demnach darf sich bei Eingriffen der Erhaltungszustand der lokalen Kreuzkröten-Population nicht verschlechtern, die Beeinträchtigung oder Zerstörung ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten ist verboten. Solange die Erhaltung der Kreuzkrötenpopulation nicht rechtsverbindlich gesichert ist und daher keine Planungssicherheit für den Bauherrn besteht, sollte das Planungsverfahren auf Eis gelegt werden. Für uns steht fest: Das Online-Werkstattverfahren kommt viel zu früh.
Die große und überregional bedeutende Population der seltenen Kreuzkröte am Pankower Tor ist seit 2011 bekannt. Wir fordern seit Jahren die Entwicklung eines städtebaulichen Konzepts, das die Erhaltung der Population vorsieht. Dazu müssen unter anderem mindestens fünf Hektar geeigneter Lebensraum von Bebauung freigehalten werden, zudem ist ein Vernetzungskorridor zu einem ausreichend breiten Offenlandstreifen entlang der Bahntrasse notwendig.
Umsiedlung wäre rechtswidrig
Diese Voraussetzungen sind dem Bauherrn und dem Senat seit Jahren bekannt. Dennoch sehen die aktuellen Planungen überhaupt keinen Schutz der Kreuzkröte vor. Stattdessen wird jetzt offenbar eine Umsiedlung der Amphibien nach Brandenburg angestrebt. Eine solche Umsiedlung hat bundesweit bisher nirgends funktioniert, und sie wäre gleich aus einer ganzen Reihe von Gründen rechtswidrig. Sollte die Senatsverwaltung trotzdem eine solche Ausnahmegenehmigung erteilen, werden wir selbstverständlich dagegen klagen.
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Als gäbe es die Kreuzkröte und die vor dem Verwaltungsgericht anhängige Klage des NABU Berlin nicht, verfolgen Senat und Bezirk ungerührt weiter das fragwürdige Bauprojekt am "Pankower Tor". Dabei ist höchst ungewiss, ob die Kröten umgesiedelt werden dürfen. Mehr →