Ausnahmen bestätigen die Spritzregel
Kommt die pestizidfreie Stadt?
Glyphosat ist in aller Munde und das leider wortwörtlich. Glyphosat ist ein Herbizid und seine Rückstände gibt es im Bier und im Honig, selbst in der Muttermilch werden sie nachgewiesen. Mit Fipronil verseuchte Eier oder pestizidbelastete Weihnachtsbäume machten gerade Schlagzeilen. Spuren von Pestiziden finden sich mittlerweile in vielen Nahrungsmitteln, reichern sich in den Böden an und werden ins Grundwasser ausgewaschen. Aktuelle Untersuchungen zur Schadstoffbelastung des Tegeler Fließ belegen, dass auch das FFH-Gebiet mit Glyphosat belastet ist. Doch was hat eine Großstadt mit Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu tun?
Tatsächlich kommen auch in der Spreemetropole chemisch-synthetische Pestizide zum Einsatz: in der Landwirtschaft, bei der Deutschen Bahn sowie in Haus- und Kleingärten. Alle mit PSM behandelten Flächen – und sind sie noch so klein – tragen zum dramatischen Schwund der Artenvielfalt und zur Belastung unserer Umwelt bei. In einigen Bezirken, zum Beispiel in Spandau und Reinickendorf, gibt es bereits ein Umdenken. Sie zählen zu den inzwischen 210 PSM-freien Kommunen in Deutschland. Wieviel PSM die Berliner hingegen privat spritzen, bleibt unbekannt.
Integrierter Pflanzenschutz
Das bundesweit geltende Pflanzenschutzgesetz (PflSchG) hat in §2 den integrierten Pflanzenschutz als Leitbild festgeschrieben. Hierbei werden biologische, biotechnische, pflanzenzüchterische sowie anbau- und kulturtechnische Maßnahmen sowie chemische Pflanzenschutzmittel angewendet und aufeinander abgestimmt.
Regelungen für den Einsatz
In Deutschland dürfen PSM nur verkauft und verwendet werden, wenn sie vorher staatlich geprüft und zugelassen wurden. Die Bundesbehörden regeln die Zulassung, während die Bundesländer die Anwendung überwachen.
Ein Kontrollprogramm des Berliner Pflanzenschutzamtes sieht vor, dass alle Handelsstufen das Selbstbedienungsverbot für Pflanzenschutzmittel einhalten müssen. Jeder Händler, der PSM abgibt, muss über die notwendige Sachkunde verfügen. Die im Handel registrierten Produkte mit bedenklichen und weniger bedenklichen PSM sind dennoch einfach zu kaufen. Nach einem Beratungsgespräch im Baumarkt öffnet sich die Glasvitrine. Im Kleingedruckten ist zu erfahren, dass die Anwendbarkeit von PSM von der Nutzungsform der Fläche abhängt.
Nach § 12 Pflanzenschutzgesetz werden drei Nutzungsformen unterschieden:
1.) PSM dürfen auf Freilandflächen nur angewandt werden, soweit diese landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzt werden. Dazu gehören zum Beispiel auch Beet- und Rasenflächen in Parkanlagen und auf Friedhöfen sowie begrünte Sportflächen (Sportrasen).
2.) Für alle anderen Flächen wie angrenzende Feldraine, Böschungen, nicht bewirtschaftete Flächen und Wege einschließlich der Wegränder (Kulturland) gilt ein Anwendungsverbot.
3.) Ebenso gilt ein grundsätzliches Verbot für Verkehrsflächen, Straßen, gepflasterte und wassergebundene Wege, Hof- und Betriebsflächen sowie sonstige durch Tiefbau veränderte Landflächen (Nichtkulturland).
An das Berliner Pflanzenschutzamt wenden sich also alle Flächeneigentümer, die Kultur- oder Nichtkulturland mit PSM behandeln möchten. Im Einzelfall werden Ausnahmen von Anwendungsverboten zugelassen. Doch solange kein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung gestellt wird, hat das Pflanzenschutzamt Berlin auch keine Kenntnis über die eingesetzten Mittel.
Verwirrungen möglich
Was sind Pflanzenschutzmittel?
Unter dem Begriff „Pestizide“ werden sowohl Pflanzenschutzmittel (PSM) als auch Biozide zusammengefasst.
PSM werden je nach Wirkung in Untergruppen eingeteilt. Die größte Gruppe ist die der Herbizide (Mittel gegen Wildkräuter), gefolgt von den Insektiziden (Mittel gegen Insekten). Des Weiteren gehören noch Mittel gegen Pilzerkrankungen (Fungizide) und Mittel gegen Schnecken (Molluskizide) und weitere hinzu. Biozide werden in den nicht-agrarischen Bereichen eingesetzt. Sie finden sich beispielsweise in Fassadenfarben, Desinfektionsmitteln, Rattengiften oder Holzschutzmitteln.
Grünflächen und öffentlicher Raum
Das Berliner Pflanzenschutzamt hat 2017 für Grünanlagen, die nicht gärtnerisch genutzt werden, Ausnahmegenehmigungen erteilt: In Grünanlagen auf Wegen und Plätzen mit Holzgewächsen kamen Finalsan Plus und das Finalsan Konzentrat UnkrautFrei Plus zur Anwendung. Für Gleisanlagen gab es in Berlin 26 Ausnahmegenehmigungen für glyphosathaltige Mittel. Des Weiteren wurden im letzten Jahr auf landeseigenen Flächen Insektizide gegen den Buchsbaumzünsler eingesetzt.
Der Landesverband der Berliner Gartenfreunde empfiehlt seinen Mitgliedern ebenfalls nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes zu arbeiten. Die Anwendung von Herbiziden ist nicht zulässig. Die Gartenfachberater können aber Ausnahmen für PSM zur Bekämpfung von Pflanzenkrankheiten und "Schädlingen" für gärtnerisch genutzte Flächen zulassen. Selbst Ausnahmen vom PSM-Verbot in Wasserschutzgebieten können von der zuständigen Wasserbehörde erteilt werden.
Eine Neuausrichtung gab es bei der Berliner Stadtreinigung. Sie verzichtet seit April 2017 freiwillig auf den Einsatz von Glyphosat im öffentlichen Raum.
Der integrierte Pflanzenschutz und die generelle Verfügbarkeit von PSM in Baumärkten und im Onlinehandel ermöglicht es also weiterhin, dass auf Privatflächen, auf Flächen von Schulen und Krankenhäusern sowie öffentlichen Parkplätzen PSM eingesetzt werden, von dem Einsatz der frei verfügbaren Biozide in Desinfektionsmitteln, Wasch- und Reinigungsmitteln, die ebenso im Handel verfügbar sind, mal ganz abgesehen.
Berliner Landwirtschaft
Ganze 52 gemeldete Landwirtschaftsbetriebe und sechs Betriebe mit ökologischem Anbau zählt die Berliner Landesstatistik. Die landeseigenen landwirtschaftlichen Flächen im Land Brandenburg sind den Berliner Stadtgütern (BSG) übertragen worden. Die BSG unterhalten rund 16.600 Hektar. Davon sind 13.900 Hektar landwirtschaftlich genutzt – eine Fläche, die fast so groß ist wie der Stadtbezirk Treptow-Köpenick. Es bestehen langfristige Pachtverträge.
Wie sieht hier der Einsatz von PSM aus?
"Nach §2a PflSchG gehört zur guten fachlichen Praxis bei der Durchführung von Pflanzenschutzmaßnahmen die Berücksichtigung des integrierten Pflanzenschutzes. Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln gehört somit unter Beachtung der Vorschriften zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung", erklären die Berliner Stadtgüter. Das bedeutet, dass durchaus gespritzt wird, solange alles im gesetzlichen Rahmen verläuft.
Eine Kleine Anfrage aus dem Jahr 2014 ergab, dass lediglich 659 Hektar (4,7 Prozent) nach den Richtlinien ökologischer Landwirtschaft bewirtschaftet wurden. Denn nach der Wiedervereinigung ist es nicht gelungen, die ehemaligen Großbetriebe an kleine ökologisch wirtschaftende Betreiber zu verpachten. "Es gab einfach zu wenig Interessenten", resümierte Geschäftsführerin Karin Stary auf dem 18. Berliner Naturschutztag.
Die Landwirtschaft der Hauptstadt liegt größtenteils zwar außerhalb ihrer Stadtgrenzen, aber liegt sie damit auch außerhalb ihrer Verantwortung?
Politischen Willen umsetzen
Das Land Berlin und die Bezirke haben große Gestaltungsmöglichkeit bei der Verpachtung ihrer Flächen. Die Bezirke haben bei Neuverpachtung die Möglichkeit an natur- und standortangepasste bäuerliche Landwirtschaft zu verpachten, den Gifteinsatz zu verbieten und den Umstieg auf Ökolandbau zu fördern. Für die BSG-Flächen gibt es zwar langfristige Pachtverträge, diese könnten aber mit entsprechenden politischen Willen aufgehoben werden.
Zudem sollte Berlin im Agrarministerrat der Länder seine Stimme gegen Glyphosat und Neonicotinoide erheben. Die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) wird zurzeit überprüft, da der siebenjährige Planungszeitraum für die EU-Finanzen im Jahr 2020 endet.
Eine pestizidfreie Stadt ist vielleicht nicht mehr weit. Wenn die landwirtschaftlichen Flächen Berlins konsequent mitgedacht werden, ist der Weg zum Ziel länger – aber der Erfolg für den Artenschutz größer.
Autorin: Carmen Baden