Fischotter - Foto: Christoph Kasulke
Schutzgebietsverordnung unterzeichnet
Müggelsee - erster Schritt getan
4.Juli 2017: Nach langen Verhandlungen und Diskussionen mit den Wassersportverbänden und -vereinen sowie den Naturschutzverbänden hat die Senatsverwaltung für Umwelt heute eine Verordnung unterzeichnet, die den Müggelsee und seine Uferbereiche als Natur- und Landschaftsschutzgebiete rechtlich sichert. Die neue Verordnung manifestiert die derzeitige Nutzung und setzt in Teilbereichen auf freiwillige Vereinbarungen mit den Wassersportlern. Ein vertrauensvoller Schritt.
„Wir begrüßen die rechtliche Sicherung des Europäischen Schutzgebietes ‚Müggelsee –Müggelspree‘, sie war wirklich überfällig“ würdigt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin die Unterschrift, „die Frist dazu war bereits im Jahr 2016 abgelaufen.“ Nun gilt es, die Inhalte der Verordnung umzusetzen und vor allem die freiwillige Vereinbarung mit den Wassersportverbänden unter Dach und Fach zu bringen, über die die Einhaltung der Schutzziele in bestimmten Bereichen erreicht werden soll. „Die Senatsverwaltung setzt offenbar großes Vertrauen in den Wunsch der Anlieger und Nutzer am Müggelsee, die Qualität ihres Sees und die Lebensräume der geschützten Wasservögel und Fische zu erhalten“ meint Altenkamp. Die besondere Erholungsqualität des Sees und der eingeschränkte Motorbootverkehr werden tatsächlich auch von den meisten Anliegern und Nutzern geschätzt. Irritierend ist allerdings, dass in den Erläuterungen auf der Internetseite der Senatsverwaltung keine Rede mehr davon ist, dass auch Vereinbarungen über die Nutzung der winterlichen Wasservogel-Rastflächen außerhalb der NSG-Flächen getroffen werden sollten.
Gesucht: Lösung für den Fischotter
Weiterhin ist für den Schutz des Fischotters eine Lösung zu finden. Die streng geschützten Tiere schwimmen zur Jagd oft in Fischreusen, können sie wegen der Bauweise der Reusen aber meist nicht wieder verlassen und ertrinken. Dagegen gibt es inzwischen technische Lösungen, die in den meisten Bundesländern längst Anwendung finden.
„Und es gibt noch mehr zu tun, damit den rechtlichen Vorgaben entsprochen wird: Ein Managementplan muss erstellt werden, ein Monitoring der Zielarten des Schutzgebietes installiert werden. Das braucht Geld und Personal – auch hier muss die Verwaltung nachlegen“ fordert Rainer Altenkamp.