Natur am Müggelsee geschützt?
NABU Berlin fordert von der Senatsverwaltung umgehendes Handeln
Der NABU Berlin fordert die Senatsverwaltung u. a. auf, die angestrebte freiwillige Vereinbarung mit den Wassersportverbänden vor Unterzeichnung der Schutzgebietsverordnung auszuhandeln und verbindliche Zusagen für die zeitnahe Novellierung des Fischereigesetzes zu machen.
„Erfreulicherweise ist die Senatorin unserer Forderung nachgekommen, die unkorrekte Darstellung der Grenzen des europarechtlich geschützten Müggelsees in den Planunterlagen zu korrigieren. Die Idee, die freiwillige Vereinbarung zum Verzicht auf Befahrung der Wasservogelrastgebiete mit den Wassersportverbänden erst nach Unterzeichnung der Schutzgebietsverordnung abzuschließen, kann uns aber nicht zufrieden stellen“ betont Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin. „Wenn der Schutz hunderter rastender Wasservögel durch eine solche Vereinbarung gewährleistet werden soll, muss sie auch vor Verabschiedung der Schutzgebietsverordnung ausgehandelt werden“. Zudem soll die Verwaltung eine verbindliche Zusage für ein jährliches Monitoring geben, mit dem die Einhaltung der Vereinbarung und die Entwicklung der Rastvogelbestände und der geschützten Fischarten beobachtet wird.
Auch für die versprochene Änderung des Fischereigesetzes fordert der NABU eine verbindliche Zusage, da die Verwaltung erst über diese Novellierung den Schutz des gefährdeten Fischotters regeln will. Bis dahin wird es in Berlin weiterhin erlaubt sein, Fischreusen auszulegen, in denen der Fischotter ertrinken muss – auch im Müggelsee. „In anderen Bundesländern ist die Nutzung von Reusen ohne Otterausstieg längst verboten“ berichtet Altenkamp.
Der NABU Berlin hat Senatorin Günther um ein zeitnahes Gespräch zum weiteren Vorgehen gebeten – eine Reaktion der Senatsverwaltung blieb bisher aus.