Geduld mit dem Heckenschnitt!
Vogelbrutzeit hält noch an
Berlin, 11. Juli 2022 - Vielleicht schüttelt der Gartennachbar schon seit Tagen missbilligend den Kopf, wenn er über Ihre unebene Heckenkante linst. Aber machen Sie sich nichts draus! Er kann sich noch ein wenig in Geduld üben. Auch wenn schonende Form- oder Zuwachsschnitte an Hecken „erlaubt“ sind, stellen sie für brütende Vögel eine Gefahr dar. Bei Störungen kann es passieren, dass Bruten aufgegeben oder Jungvögel verlassen werden. Beutegreifer können außerdem viel leichter an die Nester mit den Jungvögeln gelangen, wenn schützende Zweige weggeschnitten werden.
Der Sommer kam mit aller Wucht. Es grünt und sprießt in unseren Gärten. Für Vögel besteht auch jetzt noch Fortpflanzungszeit. Es kann Nachgelege sowie Zweitbruten geben. Sperlinge, Meisen und Amseln brüten mehrmals im Jahr und haben im Juli bisweilen noch Jungtiere im Nest. Einige Langstreckenzieher wie Neutöter oder Gelbspötter kommen erst im Mai wieder in Berlin an und brüten entsprechend spät. Wir bitten daher Gärtner*innen ebenso wie Grünflächenämter, mit dem Gehölzschnitt noch bis Ende Juli zu warten, um Gelege und Jungvögel nicht zu gefährden.
Uns erreichen auch dieses Jahr wieder viele Anrufe hilfesuchender Berliner*innen, die beobachten, wie Hecken teils radikal beschnitten werden. Wir bitten alle Berliner Gärtner*innen, die nicht mehr warten wollen „zumindest vor dem Schnitt intensiv nach belegten Nestern in den Sträuchern zu suchen“. Außerdem können Sie auf futtertragende Altvögel achten. Sie deuten auf Nester mit Jungvögeln hin. Heckenabschnitte mit einem bewohnten Vogelnest dürften nicht beschnitten werden.
Was tun, wenn andere Hecken "massakrieren"?
Jede*r, die/der Hecken schneidet, ist rechtlich dazu verpflichtet darauf zu achten, Vögel und andere wild lebende Tiere nicht mutwillig zu beeinträchtigen und ihre Lebensstätten nicht zu zerstören. In der Zeit von März bis Ende September darf nur der Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen entfernt werden. Das Abrasieren ganzer Hecken ist in dieser Zeit verboten. Die Artenschutz-Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes gelten nicht nur für die freie Landschaft, sondern auch für Gärten und andere Grünflächen in Dörfern und Städten.
Wer jetzt Rodungsarbeiten oder drastische Rückschnitte beobachtet, sollte diese dokumentieren und umgehend die zuständige Naturschutzbehörde des Bezirks benachrichtigen. Obwohl normale Formschnitte an Hecken nach dem Gesetz nicht verboten sind, appellieren wir dennoch an alle Privatgärtner*innen, Gehölze erst ab August zu stutzen. Denn auch zurückhaltende Schnittmaßnahmen können brütende Vögel aufscheuchen und ihre Gelege für Nesträuber leichter erreichbar machen.