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NABU Berlin klagt gegen Bescheid zum „Pankower Tor“

Vollständige Bebauung des Gebietes kein „zwingendes öffentliches Interesse“

Der NABU Berlin hat nun Klage gegen den Bescheid der Senatsverwaltung eingereicht. Nach Ansicht des NABU Berlin ist die vollständige Bebauung des Gebietes weder im „zwingenden öffentlichen Interesse“, noch „alternativlos“.

Laichgewässer am Pankower Tor - Foto: Mirjam Nadjafzadeh

Laichgewässer am Pankower Tor - Foto: Mirjam Nadjafzadeh

Berlin, 19. Juli 2021 – Der NABU Berlin hat beim Verwaltungsgericht Berlin Klage gegen den von der Senatsverwaltung für Umwelt, Verkehr und Klimaschutz (SenUVK) erlassenen Feststellungsbescheid eingereicht. Dem Bescheid zu Folge soll eine von der Firma Krieger Handel SE geplante Bebauung des Pankower Tores mit zwei Möbelmärkten, Wohnungen und Parkplätzen „alternativlos“ und im „zwingenden öffentlichen Interesse“ liegen. Nach Ansicht des NABU Berlin ist diese Vorabfeststellung von SenUVK noch während eines Wettbewerbsverfahrens grob rechtswidrig, da eine in diesem Sinne zu bewertende Planung bisher noch gar nicht vorliegt. Zudem kann SenUVK somit das folgende artenschutzrechtliche Verfahren nicht mehr isoliert von der Vorabfeststellung betrachten. Damit wäre der Bescheid letztendlich Grundlage für die Bebauung und Zerstörung von Fortpflanzungs- und Lebensstätten der bundesweit streng geschützten Arten Kreuzkröte und Zauneidechse.


Keine Überbebauung am Pankower Tor

„Hier wird in Salami-Taktik versucht, den Artenschutz einfach auszuhebeln. Dass der Senat einen solchen juristischen Trick unterstützt, schockiert uns und ist in unseren Augen rechtswidrig“, sagt Rainer Altenkamp, 1. Vorsitzender des NABU Berlin. Außerdem weist der NABU Berlin die Behauptung von SenUVK und der Firma Krieger Handel SE zurück, die Bebauung sei in ihrer Gesamtheit „alternativlos“. „Weder ein überdimensionierter Möbelmarkt noch eine vollständige Bebauung der übrigen Fläche anderer Art sind hier im zwingenden öffentlichen Interesse oder alternativlos“, so Altenkamp.


Senat hat seine gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt

Nach Auffassung des NABU Berlin wäre es die Aufgabe von der Senatsverwaltung als Oberste Naturschutzbehörde gewesen, frühzeitig Maßnahmen zum Schutz der seit mindestens 16 Jahren bekannten Kreuzkrötenpopulation einzuleiten. Dies wären zum Beispiel ein Rückkauf der wertvollen Flächen und deren Unterschutzstellung, sowie der Aufbau weiterer Populationen im Land Berlin. „Stattdessen hat die grüne Umweltverwaltung nichts zum Schutz der Art getan“, kritisiert Altenkamp. „Sie hat einer von vornherein völlig verfehlten Überplanung dieser Fläche zugesehen und fördert durch diese rechtswidrige Entscheidung nun die Ausrottung der Kreuzkröte in Berlin“ so Altenkamp.


Fall mit Signalwirkung

Ohne das Etikett „zwingend öffentliches Interesse“ wäre die Umsiedlung der streng geschützten Kreuzkröten und Zauneidechsen für die Krieger Handel SE gar nicht möglich. Die tatsächlichen artenschutzfachlichen Aspekte, also ob oder wie eine Umsiedlung der Kreuzkröten erfolgt, wird SenUVK erst im zweiten Schritt prüfen.
„Dieser Fall wird bundesweite Signalwirkung für den Arten- und Naturschutz haben“, sagt Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin. „Wenn für den Bau eines Möbelmarktes ein ‚zwingendes öffentliches Interesse‘ vorliegt und dadurch die letzte Population einer streng geschützten Art einfach ausgelöscht werden kann, dann brechen bittere Zeiten für den Naturschutz an“, sagt von Orlow.


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