Finger weg von Hecken und Gehölzen!
Wir bitten um Rücksicht auf brütende Vögel
30.06.2021: Einige Langstreckenzieher wie Neutöter oder Gelbspötter kommen erst im Mai wieder in Berlin an und brüten entsprechend spät, viele andere Arten wie Sperlinge oder Amseln brüten mehrmals im Jahr und haben im Juni bisweilen noch Jungtiere im Nest. Der NABU Berlin bittet daher Gärtner*innen ebenso wie Grünflächenämter, mit dem Gehölzschnitt noch bis Ende Juli zu warten, um Gelege und Jungvögel nicht zu gefährden.
In den letzten Tagen erreichten uns vermehrt Anfragen besorgter Bürger*innen, die Rückschnitt- oder Rodungsmaßnahmen beobachtet hatten. So wurden beispielsweise in der vergangenen Woche am Halleschen Tor massiv Sträucher entfernt. Grundsätzlich ist es nach § 39 des Bundesnaturschutzgesetzes verboten, Bäume und andere Gehölze in der Zeit von Anfang März bis Ende September zu beseitigen. Allerdings sieht dieser Paragraf eine Ausnahme für behördliche Maßnahmen vor, wenn diese im öffentlichen Interesse liegen und sich nicht verschieben lassen.
Der NABU weist darauf hin, dass in jeden Fall und auch für behördliche Maßnahmen der § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes gilt, der es verbietet, besonders geschützte Tierarten zu verletzen, zu töten oder ihre Entwicklungsformen zu zerstören. Da alle europäischen Vogelarten besonders geschützt sind, sind Nester mit Eiern oder Jungvögeln tabu, und zwar ohne jegliche Ausnahmeregelung. Es ist zwingend erforderlich, dass dies vor jedem Eingriff von kompetenten Gutachtern überprüft wird.
Wer jetzt Rodungsarbeiten oder drastische Rückschnitte beobachtet, sollte diese dokumentieren und umgehend die zuständige Naturschutzbehörde des Bezirks benachrichtigen. Obwohl normale Formschnitte an Hecken nach dem Gesetz nicht verboten sind, appelliert der NABU Berlin dennoch an Privatgärtner *innen, Gehölze erst ab August zu stutzen. Denn auch zurückhaltende Schnittmaßnahmen können brütende Vögel aufscheuchen und ihre Gelege für Nesträuber leichter erreichbar machen.