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Wie Berlin klimaneutral werden will

Maßnahmen der Stadt bis 2050

Berlin will im Jahr 2050 so gut wie klimaneutral sein. Die CO₂-Emissionen sollen dann um mindestens 85 Prozent gegenüber 1990 sinken. Bis dahin ist es noch ein sehr weiter Weg.

Wie Berlin klimaneutral werden will - Text und Infografik: Nicole Walter

Wie Berlin klimaneutral werden will - Text und Infografik: Nicole Walter

Was konkret zu tun ist, beschreibt das Berliner Energie- und Klimaschutzprogramm 2030 (BEK) mit einem Umsetzungskonzept bis 2021. Für die Umsetzung der Maßnahmen zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung stehen in dieser Wahlperiode 94 Millionen Euro zur Verfügung. Inzwischen wurden erste Stellen besetzt und erste Projekte angestoßen, u. a. der „Masterplan Solarcity“ und Modellprojekte zum Verleih von Lastenrädern. Diese Grafik zeigt die Schwerpunkte der Klimaschutzstrategie und stellt ausgewählte Maßnahmen vor.

Der aktuelle Umsetzungsstand des BEK 2030 ist im Internet nachzuverfolgen: http://dibek.berlin.de.


Klimaschutz trifft Artenschutz - Lebensraum Haus beachten

Eule in Steinröhre - Foto: Katrin Koch

Eule in Steinröhre - Foto: Katrin Koch

In Berlin ist die Artenvielfalt auch eng an Gebäude geknüpft. Man kann davon ausgehen, dass in jedem sanierungsbedürftigen Haus auch tierische Bewohner leben. Fast jede bauliche Veränderung ist damit zugleich ein Eingriff in einen Lebensraum. Das erfordert bei der Umsetzung des Berliner Energie- und Klimaschutzprogramms (BEK) eine besondere Sensibilität. Im BEK stellt die energetische Sanierung der Gebäudesubstanz einen zentralen Bestandteil der geplanten Energieeinsparung dar.

Neben Wohn- und Wirtschaftsgebäuden zählen auch Ausbauten im Dachbereich durch Sanierung, Aufstockung oder Umbauten sowie Modernisierungen zum potentiellen Sanierungs- bzw. Substitutionsbestand. Bei der im BEK angestrebten Erhöhung der Sanierungsrate von 0,8 auf durchschnittlich zwei Prozent pro Jahr bis zum Jahr 2030 muss gewährleistet sein, dass es adäquate artenschutzrechtliche Überprüfungen gibt.

Bereits jetzt werden schätzungsweise nur zehn Prozent der Gebäude, die saniert werden auch artenschutzrechtlich begutachtet. Es ist absehbar, dass die Konflikte mit dem Artenschutz, die bereits jetzt im Zusammenhang mit der energetischen Gebäudesanierung bestehen, noch verstärkt werden. Aber Klimaschutz und Artenschutz wiedersprechen sich nicht zwangsläufig. Gerade im Gebäudesektor sind Lösungen, zum Beispiel durch Ersatzniststätten, leicht zu finden.

Text: Jutta Sandkühler


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