Vorsicht vor Abzocke bei der Schädlingsbekämpfung!
Skrupelloser Kammerjäger kassierte 651 Euro für Vernichtung harmloser Hummeln
22. Juni 2021 – Derzeit werden dem NABU Berlin wieder vermehrt Vorfälle gemeldet, bei denen unseriöse Schädlingsbekämpfer Berliner*innen maßlos überhöhte Preise bei der Bekämpfung echter oder vermeintlicher Wespen berechnen. Dabei vergiften die Kammerjäger nicht selten geschützte Hummel- oder Hornissenvölker und verstoßen damit gegen das Naturschutzgesetz.
In einem aktuellen Fall rief ein Berliner Seniorenpaar letzten Freitag eine in Dortmund ansässige Kammerjäger-Firma zur Hilfe, an die es über ein einschlägiges Internetportal geraten war. Deren Mitarbeiter behauptete, er werde die Hummeln, die sich an einer Gartenlaube in der Kleingartenanlage „Am Hederichweg“ einquartiert hatten, nur „betäuben, um das Nest unbewohnbar zu machen“. Angeblich würden die Insekten drei Stunden später wieder aufwachen und sich ein anderes Quartier suchen. Die Senioren glaubten dem Mann – und waren 30 Minuten später um 651 Euro ärmer. Die Hummeln starben.
Nicht jedes Wespennest muss weg
„Solche Geschichten hören wir immer wieder“, sagt Dr. Melanie von Orlow, Geschäftsführerin des NABU Berlin, „besorgte Bürger suchen im Internet nach Hilfe und geraten an unseriöse Schädlingsbekämpfungsfirmen. Da wird aus einer kostenlosen Besichtigung schnell ein teurer und sofort bar zu bezahlender Einsatz“, so von Orlow weiter.
Dabei ist es oft gar nicht nötig, ein Hummel- oder Wespennest zu entfernen, weil sich die Insekten mit ein paar einfachen Maßnahmen auf Distanz halten lassen. Zudem sind einige Wespenarten, zum Beispiel die Hornisse, wie auch alle Hummelarten streng geschützt und dürfen nur mit einer Ausnahmegenehmigung getötet werden. Der Hymenopterendienst des NABU Berlin berät bei Problemen mit Wespen & Co. und siedelt in Konfliktfällen auch Völker um.
Falls Wespen wirklich einmal eine Gefahr darstellen – etwa weil man allergisch ist – sollte man zumindest darauf achten, eine seriöse Firma mit der Entfernung zu beauftragen. “Ein ordentliches Unternehmen nennt vorab einen Preis, kostenpflichtige Vorab-Besichtigungen sind unüblich“, sagt von Orlow. Ein gutes Zeichen sei es, wenn die Firma einem Berufsverband wie dem Deutschen Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV) oder dem Verein zur Förderung ökologischer Schädlingsbekämpfung (VFöS) angehöre.
Im Fall des vergifteten Hummelvolks hat der NABU Berlin Anzeige gegen die Dortmunder Schädlingsbekämpfungsfirma erstattet. Dem Kammerjäger droht ein saftiges Bußgeld: Verstöße gegen die Bundesartenschutzverordnung können mit bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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Die Kernaufgabe des NABU Hymenopterendienstes ist, Wildbienen, Hummeln und Hornissen durch Beratung, Umlenkung und Umsiedlung zu schützen. Wichtige Eckpfeiler der Projektarbeit sind Aufklärung und Weiterbildung der Berliner Bevölkerung rund um Bienen & Wespen. Mehr →
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