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Naturschutz digital

Rechte der Verbandsbeteiligung nutzen

Naturschutzverbände sind über die Online Plattform www.umwelt-beteiligung-berlin.de vernetzt. Hier sind alle Informationen zu laufenden Verfahren aufgelistet und können auf einer Übersichtskarte schnell gefunden werden.

Indem wir unser gemeinsames Fachwissen zu speziellen Umwelt- und Naturschutzfragen und zum Ort des Vorhabens poolen, können wir eine effektivere Umsetzung der Umwelt- und Naturschutzziele bei Vorhaben erreichen.

Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz

BLN


Umweltbeteiligungsplattform der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.

Umweltbeteiligungsplattform der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz e.V.

Wie schreibe ich eine Stellungnahme?

Sie haben in der Zeitung gelesen, dass auf der schönen Brache nebenan ein Einkaufszentrum geplant ist? Sie kennen das Gebiet schon seit ihrer Kindheit und wissen, welche Arten dort leben, welche Bäume dort wachsen? Doch was können Sie jetzt unternehmen?
Sie können sich aktiv für den Naturschutz vor Ort einsetzen, indem Sie mit dem NABU Berlin zusammenarbeiten und eine Stellungnahme schreiben.
Hierbei hilft Ihnen die Beteiligungsplattform der Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz!

Hier können Sie sich über aktuelle Vorgänge informieren!

1) Material besorgen
Oftmals liegen zu diesem Zeitpunkt die Bebauungspläne schon öffentlich aus. Die Sichtung der Pläne und Unterlagen ist wichtig, damit Sie überhaupt
naturschutzfachliche und planerische Argumente einbringen können. In Berlin können Sie die Planungsunterlagen online einsehen unter: umwelt-beteiligung-berlin.de.

2) Rückfragen stellen
Gibt es offene Punkte? Sie verstehen etwas nicht? Scheuen Sie sich nicht, die zuständigen Mitarbeiter der Verwaltung zu kontaktieren.

3) Gebiet ansehen
Nach Einsichtnahme in die Unterlagen ist es ratsam, sich soweit möglich den aktuellen Zustand der Flächen, auf denen das Projekt realisiert werden soll, persönlich anzuschauen. Vielleicht sind schon Maßnahmen ergriffen worden, deren Umsetzung noch gar nicht genehmigt wurden? Auch das kommt vor.



NSG-Schild - Foto: Helge May

NSG-Schild - Foto: Helge May

4) Erste Beurteilung
Anschließend ist zu beurteilen, ob das Vorhaben grundsätzlich notwendig ist und in dieser Größe und an diesem Standort angemessen erscheint.

5) Prüfung
Ein nächster Schritt ist die Prüfung, ob die ausgelegten Unterlagen den gesetzlichen Vorgaben der Naturschutzgesetze, der Fachgesetze oder dem Umweltverträglichkeitsgesetz entsprechen. Die Einhaltung eines aussagefähigen Untersuchungsrahmens für die naturschutzfachlichen Aspekte, ist ein wichtiges Prüf kriterium. Ein weiterer wichtiger Punktpunkt ist die Begründung des Vorhabens und des Bebauungsplanes.

6) Stellungnahme schreiben
In der Stellungnahme müssen dann sachbezogene Argumente für oder gegen eine Planung vorgetragen werden. Anregungen und Bedenken müssen gut begründet werden. Auch Alternativen können aufgezeigt werden. Zu beachten ist, dass bei einer Klage keine weiteren Argumente mehr nachgereicht werden können, daher sollte die Stellungnahme möglichst umfassend sein. Die Stellungnahme sollte auch nicht ausschweifend, sondern kurz und präzise alles Wichtige ansprechen.

7) Zeitraum beachten
Der durch die Verwaltung vorgegebene Zeitrahmen muss eingehalten werden – meist sind es vier Wochen.

8) Schlussredaktion
Den Versand der Stellungnahme an die Verwaltung erfolgt durch die Berliner Landesarbeitsgemeinschaft Naturschutz (BLN). Die Stellungnahme wird anschließend von der Verwaltung abgewogen, manches wird hoffentlich aufgenommen, anderes wird „weggewogen“ werden. Bei einigen Verfahren gibt es einen Erörterungstermin, der unbedingt wahrgenommen werden sollte.



Sperrschild Wiesenvogelschutz – Foto: Helge May

Sperrschild Wiesenvogelschutz – Foto: Helge May

9) Zum Schluss
Am Ende eines Verfahrens erteilt die Verwaltung einen Bescheid, eine Genehmigung, einen Planfeststellungsbeschluss, setzt einen Landschafts- oder Bebauungsplan fest oder beschließt das Parlament ein Gesetz. Bei einigen Verfahren können die Naturschutzverbände den Klageweg beschreiten, wenn sie der Auffassung sind, dass das Verfahren oder die Planung fehlerhaft war.

Ein Patentrezept für eine gute und vor allem erfolgreiche Stellungnahme gibt es nicht. Vor allen gehören rechtliche Argumente, Orts- und Sachkenntnisse dazu.

Text von: Carmen Baden, Manfred Schubert, Jutta Sandkühler


Ihre Ansprechpartnerin

Imke Wardenburg - Foto: Ruth Lankeit
Imke Wardenburg
Naturschutzreferentin E-Mail schreiben 0157 371 951 50

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