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Vögel und Glas

Ich sehe was, was Du nicht siehst

Vögel leben in der Nähe des Menschen, sie passen sich an. Spatzen brüten in Straßenlaternen, Stadtamseln können Weckergeklingel und Telefongeläut nachahmen. Eines haben die gefiederten Freunde aber gar nicht: den Durchblick für den Durchblick!

Vögel sehen anders als Menschen

Glasopfer Waldschnepfe, Foto: NABU / Lars Lachmann

Glasopfer Waldschnepfe, Foto: NABU / Lars Lachmann

Vögel nehmen reflektierende und durchsichtige Glasflächen nicht als Hindernisse wahr.
Auch saubere, getönte, gespiegelte, UVmarkierte oder mit Greifvogelsilhouetten (es könnten ebenso gut Giraffenkonturen sein) beklebte Scheiben sind wirkungslos. Die städtischen Feinde von Vögeln sind transparente Bushaltestellen, Wintergärten, Lärmschutzwände, spiegelnde Fassaden – die gesamte Palette an Gestaltungselementen, die die moderne Glasarchitektur zu bieten hat.

Der Mix aus Quarzsand, Kalk und Soda ermöglicht es, den Baustoff Glas hauchdünn,biegsam, gefärbt und in multiplen Formen für die räumliche Außengestaltung einzusetzen. In Verbindung mit Stahl und Aluminium haben sich Glasfassaden, Wärmedämmverglasung und Verbundglas in den vergangenen Jahrzehnten zunehmend zu Stilelementen moderner Architektur und zur Todesfalle für Vögel entwickelt. Kollisionsopfer finden sich vor allem dort, wo Bäume und Sträucher durch Glaselemente zu sehen sind oder wo Scheiben den Himmel oder die Vegetation reflektieren.



Klare Sache

Wenn Vögel im Flug gegen Scheiben prallen, verletzen sie sich oft schwer. Im günstigsten Fall erleiden sie ein Anflugtrauma beziehungswiese einen Flügelbruch – und gelangen mit Glück zur NABU-Wildvogelstation. Oft erleiden sie Verletzungen wie Schädel- Hirn-Traumata, Augenverletzungen und im schlimmsten Fall den (schnellen) Tod. Allerdings lässt sich bei Totfunden in den seltensten Fällen ein Glasexitus belegen. Einen Nachweis dafür kann am ehesten ein Federabdruck liefern.

Totfunde häufen sich vor allem zu Zeiten des Vogelzuges. Denn alle Vögel haben Schwierigkeiten Glas zu erkennen, manche fliegen besonders rasant – auch im Siedlungsraum – und werden schneller zu Opfern. Zu ihnen gehören Habicht, Sperber, Waldschnepfe und Eisvogel. Naturschützer und Ornithologen schlagen schon seit langem Alarm und fordern die Stadtplanung immer wieder auf, den Artenschutz auch außerhalb von Schutzgebieten bereits im Gestaltungsentwurf und Planungsprozess zu berücksichtigen und gleichberechtigt mit anderen Planungsfaktoren zu behandeln.

Auftretende Konstellationen, wie
• unauffällige und / oder nur aus der Nähe sichtbare Kollisionsspuren
• Anflüge ohne Abdrücke
• eine schnelle Verwertung der toten Vögel durch Krähe, Fuchs, Ratte oder Katze
• eine zeitlich verzögerte Todesfolge an einem anderen Ort beschränken die Erfassung von Anflugopfern und führen zur Bagatellisierung des Problems.

Da die Anzahl der tatsächlich getöteten Vögel unterschätzt wird, verpufft die Wirkung der Botschaft „Glas tötet!“ In der Folge wird weiterhin immer mehr Glas verbaut.



  • Eisvogel am Berliner Ostbahnhof - Foto: Klemens Steiof

  • Glasopfer Singdrossel - Foto: NABU/Anette Wolff

  • Altbausanierung - Foto: NABU/Katrin Koch

Gläsernes Gesetz

Aufsammlung toter Zugvögel am Flughafen BER, Zugnacht im Oktober 2012 - Foto: anonym

Aufsammlung toter Zugvögel am Flughafen BER, Zugnacht im Oktober 2012 - Foto: anonym

Tatsächlich gibt es bislang keine Rechtsvorschriften mit Beschränkungen in Bezug auf die Gestaltung von Glasflächen. Natürlich ist es „verboten, wild lebende Tiere der besonders geschützten Arten (…) zu töten“ (Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) § 44 Absatz 1). Hierzu gehören alle heimischen Vogelarten. Doch das Verbot ist nicht absolut, da es für Tiere ein „allgemeines Lebensrisiko“ durch Verhältnisse gibt, die zwar nicht auf das Töten abzielen, es aber zur Folge haben können, etwa im Straßenverkehr, durch transparente Fassadengestaltung oder das Aufstellen von Windrädern.

Nach dem Motto „Rennst Du mir vor das Auto, bist Du selbst schuld“. Vögel sollen selbst dafür verantwortlich sein, wenn sie Glasscheiben nicht sehen und gegen sie fliegen. Das Tötungsverbot ist aber dann berührt, wenn „das Tötungsrisiko signifikant erhöht wird“. Ausnahmen oder Befreiung sind nur aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ möglich und „wenn zumutbare Alternativen nicht gegeben sind“ (BNatSchG § 44 Abs. 7). Damit das Tötungsverbot greifen kann, brauchen Naturschützer handfeste Belege für die signifikante Erhöhung des Risikos. Wie hoch ist denn nun das „allgemeine Lebensrisiko“ für Vögel durch Glas?


Verzerrte Sicht

Rohbau Bürogebäude und Hotelfassade - Foto: Helge May

Rohbau Bürogebäude und Hotelfassade - Foto: Helge May

Eine bekannte, systematisch verifizierte Untersuchung aus 2009, auf die sich Ornithologen stützen, kommt aus New York. Auf einer Fläche von 266 Hektar sind dort 1,3 Vögel pro Hektar durch Glasanflüge umgekommen. Bei einer weiteren Studie in Illinois waren es 1,3 bis 2,6 Vögel je nach Gebäude und Jahr. Daraus folgt die modifizierte Annahme, dass in Deutschland der Verlust von einem bis fünf Vögeln pro Hektar und Jahr als „normal“ betrachtet werden kann. Hochgerechnet auf ca. 40.000 Quadratkilometer Siedlungs- und Verkehrsfläche in Deutschland wären dies vier bis 20 Millionen tote Vögel pro Jahr, die durch Glasanflug sterben.

Staatlich anerkannt ist die Zahl von 18 Millionen Vögeln, die laut Bundesregierung jedes Jahr bei dem Versuch ums Leben kommen, durch ein Fenster zu fliegen. In der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage vom Februar 2016 geht die Einschätzung hervor „als Annäherung könnte man auf in nordamerikanischen Studien ermittelte jährliche Kollisionsraten zurückgreifen, nach denen pro Jahr in Abhängigkeit des Gebäudetyps etwa ein bis 77 Vögel pro Gebäude umkommen.“ 18 Millionen Vögel?! Das ist nur eine vorsichtige Schätzung und Grundlage genug für eine Überarbeitung des Baurechts.



  • Schlecht zu sehendes Glasopfer - Foto: NABU/Rainer Altenkamp

  • Federabdruck - Foto: NABU/Rainer Altenkamp

  • Federn hinter Scheibe - Foto: NABU/Rainer Altenkamp

Lösungen für Leib und Gefieder

Die Wiener Naturschutzbehörde unternahm verschiedene Flugtunnelversuche, um Flug- und Sichtbahnen der Tiere zu verstehen. Sie fand heraus, dass dunkle Muster, insbesondere schwarze Markierungen vor hellem Hintergrund und helle Muster vor dunklem Hintergrund wirkungsvoll sind. Aber auch geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes, geätztes, eingefärbtes, bedrucktes Glas oder alles, was den Kontrast erhöht, wie Jalousien, Schaufensterdekoration oder Mückenschutznetze, helfen den Tieren, die Scheiben zu erkennen.

Entscheidend bei der Markierung auf der Scheibe ist das Zusammenspiel von Beleuchtung (Licht) und möglicher Reflexion. Vögel sind es gewohnt, zwischen Hindernissen hindurch zu fliegen, wie durch das Geäst der Bäume. Kleine Vögel nutzen dabei Lücken, die nur so groß sind wie eine Hand.

Dieser Anhaltspunkt kann als Orientierung dienen, wie die Muster im Glas oder Dekorationen gestaltet sein müssen, um wirksam zu sein. Der Auftrag an die Stadtplanung, an den Gesetzgeber und die Bauherren ist eindeutig.

Sie, liebe Leserinnen und Leser, möchten wir dazu anregen, das Fensterputzen regelmäßig zu verschieben und sich auch nicht gleich über die frischen Graffitispuren an der gläsernen Lärmschutzwand aufzuregen.

Text von Carmen Baden

www.vogelglas.info, „Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht“, Hrsg. Schweizerische Vogelwarte


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