Betreffs der geschützten Tierarten sind die Unteren Naturschutzbehörden (UNB) der Landkreise, Bezirke und Regionen erste Kontaktpartner. Die UNB hat dafür Sorge zu tragen, dass geltendes Naturschutzrecht eingehalten wird. Sie informieren und beraten auch Bauherren, Architekten und jeden Bürger, schreiten ggf. auch rechtlich ein, falls es zu Verstößen kommt.
Bitte wenden Sie sich an die Oberen Naturschutzbehörden, das sind die für den Natur-und Artenschutz zuständigen Landesministerien (siehe Behörden), um die Adresse „Ihrer“ zuständigen UNB zu erfahren.