Bauordnung endlich ökologischer – doch wie lange?
Wir begrüßen die Einführung ökologischer Standards und warnen vor „Sonderbaurecht“
Berlin, 23. März 2022 – Gestern hat der Senat eine Novelle der Bauordnung beschlossen und wir freuen uns, dass sie die erste Hürde genommen hat. Endlich wird aus der Kür die Pflicht: Dach- und Fassadenbegrünung, mehr Quartiere für Vögel und Fledermäuse, Maßnahmen zur Reduktion von Vogelschlag an Glas und der nächtlichen Lichtverschmutzung. Das ist ein wichtiger Schritt in Richtung zukunftsfähiges Bauen! Umso bedauerlicher, dass der Senat offenbar nicht geschlossen hinter seiner Entscheidung steht. Denn: Der Berliner Bausenator Andreas Geisel soll laut „Tagesspiegel“ darauf setzen, dass der Bund per Notverordnung nach §246 Regelungen zugunsten des Baus von Unterkünften für Geflüchtete aussetzt. Damit würde unter Ausnutzung der humanitären Krise unverändert rückschrittlicher Wohnungsbau in Grünflächen ermöglicht.
Ökologischere Standards weniger kostspielig als behauptet
Während die Wohnungsbauwirtschaft bereits die Kostensteigerungen beklagt, haben wir nachgerechnet: Nisthilfen für Vögel oder Fledermäuse kosten die Bauherrschaft selbst bei einem Hochhaus nicht einmal 500 Euro. Eine Fassadenbegrünung mit Wildem Wein oder Efeu lässt sich sogar für weniger als 200 Euro realisieren. Lediglich ein Gründach kann teuer werden, wenn es als Intensiv-Begrünung Dachtraglasten von mehr als 300 Kilogramm pro Quadratmeter erfordert. Da diese Begrünungspflicht jedoch schon bei mehr als zehn Grad Dachneigung entfällt, werden die Architekt*innen je nach Budget de*s Bauherr*in entsprechend planen. Der Arten- und Naturschutz wird mal wieder für den Rückgang von Baugenehmigungen und lange Bauzeiten in Berlin verantwortlich gemacht! Dabei sind Materialkostensteigerungen und der Mangel an Bauland, Personal und die Bearbeitungszeit von Genehmigungen maßgeblich.