Giftalarm auf Berliner Friedhof
Giftköder tötet Greifvogel und bringt Menschen in Gefahr - Belohnung ausgesetzt
Bereits am 4. Februar fand eine Besucherin den toten Habicht auf dem Friedhof in der Wollankstraße. Sie alarmierte den Naturschutzbund Berlin (NABU), der den toten Vogel barg und zur NABU-Wildvogelstation im Forsthaus Wuhletal brachte. Dort wurde er für spätere Untersuchungen eingefroren.
Genau eine Woche später meldeten Besucher desselben Friedhofes zwei Mäusebussarde, die flugunfähig und in schlechter Verfassung auf einem Weg neben einer toten Brieftaube saßen. Im Nackenbereich der Taube fand sich eine klebrig-graue Masse. Jetzt war André Hallau, Leiter der NABU-Wildvogelstation alarmiert: „Bei einer solchen Fundhäufung auf so engem Raum ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass es sich um illegale Greifvogelverfolgung handelt.“
Verdacht auf Vergiftung
Hallau ließ die beiden angeschlagenen Greife sofort in die Kleintierklinik der Freien Universität Berlin bringen. Noch am selben Tag meldete die Klinik, dass beide Bussarde deutliche Symptome einer Vergiftung aufwiesen. André Hallau gab die Informationen direkt an das Komitee gegen den Vogelmord weiter. Das Komitee veranlasste eine Untersuchung des toten Habichts und der Taube durch das Leibniz-Institut für Zoo- und Wildtierforschung (IZW) und das Zentrum Pharmakologie und Toxikologie in Göttingen.
Untersuchung bringt Gewissheit
Jetzt liegen endlich die Ergebnisse vor: Der Habicht starb laut Gutachten des IZW an einer Vergiftung durch das in der gesamten EU verbotene Insektizid Methomyl. In der klebrigen Masse im Nacken der Taube, die eine Woche nach dem Habicht gefunden wurde, wurde ebenfalls Methomyl nachgewiesen. „Es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass der Tierkörper der Taube mit diesem Gift präpariert wurde und als Giftköder dienen sollte“ so der Wortlaut des Untersuchungsprotokolls von Dr. Oliver Krone vom IZW.
Anzeige gegen Unbekannt
Das http://www.komitee.de/>Komitee gegen den Vogelmord stellte umgehend Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft Berlin, unter anderem wegen versuchter schwerer Körperverletzung. „Carbamate wie Methomyl sind für Mensch und Tier sehr gefährlich!“, so Diana Gevers, Leiterin der vom Bundesumweltministerium finanzierten Erfassungs- und Dokumentationsstelle für Greifvogelverfolgung und Artenschutzkriminalität (E.D.G.A.R.) „Sie sind hochwirksame Kontaktgifte und nicht ohne Grund seit 2007 in der gesamten EU verboten. Jeder Besucher des Friedhofes war in Gefahr, die tote Taube und somit die Giftmasse zu berühren.“
Belohnung ausgesetzt
Bei der illegalen Verfolgung von Greifvögeln handelt es sich laut Komitee gegen den Vogelmord um ein weit verbreitetes und ernst zu nehmendes Problem, das den Erhalt seltener Vogelarten nachhaltig gefährdet. Jede Art der Nachstellung von Greifvögeln stellt eine Straftat dar, die laut Bundesnaturschutzgesetz mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden kann.
Das Komitee gegen den Vogelmord hat heute eine Belohnung in Höhe von 2.500 für Informationen ausgesetzt, die zu einer rechtskräftigen Verurteilung des oder der Giftleger führen. Zeugen werden gebeten, sich direkt mit dem Komitee in Verbindung zu setzen (E-Mail an edgar@komitee.de und Telefon 0228/ 66 55 21).