Kennen Sie Nistplätze an Gebäuden? Melden Sie uns berlinweit Ihre Entdeckung mit diesem Online-Formular.
Gebäudebrüter
Schutz der Niststellen an Gebäuden
Ob Sperling, Mauersegler oder Schwalbe – Gebäudebrüter haben ihre Niststätten oft völlig unbemerkt vom Menschen in Nischen von Gebäuden oder versteckt an Fassaden. Das Problem dabei ist: was man nicht kennt, kann man nicht schützen!
An Gebäuden brütende Wildvogelarten und Fledermäuse gehören zu den geschützten Arten und genießen den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei stehen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden unter Schutz. Die Tiere und ihre Quartiere sind ganzjährig geschützt, das heißt auch dann, wenn die Tiere z. B. jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind. Die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden – z. B. durch Staubnetze oder Baugerüste.
Mit unserem Projekt kartieren wir Nisthöhlen von Gebäudebrütern und melden diese den Unteren Naturschutzbehörden der Berliner Bezirke. So kann aktiv verhindert werden, dass während baulicher Maßnahmen Gebäudebrüter beim Brüten gestört werden oder ihnen der Zugang zu ihren Niststätten versperrt wird.
Unsere Bezirksgruppe hat die Erfassung und den Schutz von Gebäudebrütern im Bezirk zu einem Schwerpunkt ihrer Aktivitäten gemacht. Jeder hat hier die Möglichkeit, uns Vorkommen dieser Arten zu melden.
Energetisch notwendige Sanierungsmaßnahmen oder der Dachausbau dürfen kein Hindernis für Gebäudebrüter sein. Die Rechtssprechung dazu ist eindeutig:
Nach §44 (1) BNatSchG ist es verboten, die Niststätten von Gebäudebrütern zu versperren oder zu zerstören.
Alle Gebäudebrüter (mit Ausnahme der Straßentaube) stehen unter besonderem Schutz. Fledermäuse, Greifvögel und Eulen genießen sogar den streng geschützten Status!
In unser Projekt zum Gebäudebrüterschutz kann jede*r einsteigen, ob jung oder alt: Bringen Sie einfach nur Begeisterung und Interesse mit!
Und so sieht das Gebäudebrüterprojekt aus:
Wer in der Gebäudebrütergruppe aktiv werden möchte, kann uns bei der Kartierung der Gebäudebrüter/-bewohner unterstützen, ggf. durch vorherige Einweisung oder Eintragen in das Online-Formular. Die Kartierungen werden dokumentiert, ev. mit Fotos belegt und an die Verantwortlichen der Gebäudebrütergruppe gemeldet, die sie prüfen und in die Online-Datenbank eintragen.
Steht eine Sanierung des Gebäudes an, wird die Meldung sofort an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Bezirks weitergegeben, so dass diese entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten kann.
Wir arbeiten eng mit den UNBs und anderen Behörden zusammen, sie verlassen sich auf die Angaben in unserer Datenbank, daher sind korrekte Informationen erforderlich. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich.
Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen! Bitte melden Sie uns Ihre Beobachtungen!
Erforderliche Informationen für die Online-Meldung:
- Art des Gebäudebewohners
- Anschrift des Gebäudes
- genaue Nistortbeschreibung (z.B. 3.OG Balkonnische, rechts vom Fallrohr)
- die Kontaktdaten des Melders (werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben)
Kontakt: Andrea Schulz, E-Mail: meldung@gebaeudebrueter-in-berlin.de
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Für die Mauersegler starten die Beobachtungen Ende April/Anfang Mai., dann treffen die ersten Tiere ein. Sie verlassen uns ca. Ende August wieder.
Für alle anderen Gebäudebrüter bzw. -bewohner (Haussperlinge, Schwalben, Amseln, Stare, Fledermäuse etc.) laufen die Beobachtungen während der gesamten Saison (oder sogar das gesamte Jahr hindurch, da teilweise auch Winterquartiere an Gebäuden genutzt werden).