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Vorlesen

Gebäudebrüter

Schutz der Niststellen an Gebäuden

Mit unserem Projekt kartieren wir Nisthöhlen von Gebäudebrütern und melden diese den Unteren Naturschutzbehörden Berlins. So kann verhindert werden, dass das Brutgeschehen während Baumaßnahmen gestört wird oder ihnen der Zugang zu ihren Nestern versperrt wird.

Junger Mauersegler im Nistkasten - Foto: Andreas Schäfferling/www.naturgucker.de

Junger Mauersegler im Nistkasten - Foto: Andreas Schäfferling/www.naturgucker.de

Ob Sperling, Mauersegler oder Schwalbe – Gebäudebrüter haben ihre Niststätten oft völlig unbemerkt vom Menschen in Nischen von Gebäuden oder versteckt an Fassaden. Das Problem dabei ist: was man nicht kennt, kann man nicht schützen!

An Gebäuden brütende Wildvogelarten und Fledermäuse gehören zu den geschützten Arten und genießen den Schutz des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG). Dabei stehen nicht nur die Tiere selbst, sondern auch ihre Nist- und Zufluchtsstätten an Gebäuden unter Schutz. Die Tiere und ihre Quartiere sind ganzjährig geschützt, das heißt auch dann, wenn die Tiere z. B. jahreszeitlich bedingt nicht anwesend sind. Die Zerstörung der Quartiere oder Veränderungen daran sind zu jeder Jahreszeit untersagt. Den Tieren darf auch der Zugang zu ihren Nist- und Schlafplätzen nicht versperrt werden – z. B. durch Staubnetze oder Baugerüste.

Mit unserem Projekt kartieren wir Nisthöhlen von Gebäudebrütern und melden diese den Unteren Naturschutzbehörden der Berliner Bezirke. So kann aktiv verhindert werden, dass während baulicher Maßnahmen Gebäudebrüter beim Brüten gestört werden oder ihnen der Zugang zu ihren Niststätten versperrt wird.


Mauersegler Doppelpack - Foto: unbekannt

Mauersegler Doppelpack - Foto: unbekannt

Unsere Bezirksgruppe hat die Erfassung und den Schutz von Gebäudebrütern im Bezirk zu einem Schwerpunkt ihrer Aktivitäten gemacht. Jeder hat hier die Möglichkeit, uns Vorkommen dieser Arten zu melden.

Energetisch notwendige Sanierungsmaßnahmen oder der Dachausbau dürfen kein Hindernis für Gebäudebrüter sein. Die Rechtssprechung dazu ist eindeutig:

Nach §44 (1) BNatSchG ist es verboten, die Niststätten von Gebäudebrütern zu versperren oder zu zerstören.

Alle Gebäudebrüter (mit Ausnahme der Straßentaube) stehen unter besonderem Schutz. Fledermäuse, Greifvögel und Eulen genießen sogar den streng geschützten Status!

In unser Projekt zum Gebäudebrüterschutz kann jede*r einsteigen, ob jung oder alt: Bringen Sie einfach nur Begeisterung und Interesse mit!


Und so sieht das Gebäudebrüterprojekt aus:

Wer in der Gebäudebrütergruppe aktiv werden möchte, kann uns bei der Kartierung der Gebäudebrüter/-bewohner unterstützen, ggf. durch vorherige Einweisung oder Eintragen in das Online-Formular. Die Kartierungen werden dokumentiert, ev. mit Fotos belegt und an die Verantwortlichen der Gebäudebrütergruppe gemeldet, die sie prüfen und in die Online-Datenbank eintragen.

Steht eine Sanierung des Gebäudes an, wird die Meldung sofort an die zuständige Untere Naturschutzbehörde (UNB) des Bezirks weitergegeben, so dass diese entsprechende Schutzmaßnahmen einleiten kann.

Wir arbeiten eng mit den UNBs und anderen Behörden zusammen, sie verlassen sich auf die Angaben in unserer Datenbank, daher sind korrekte Informationen erforderlich. Die Datenbank ist öffentlich zugänglich.


Wir sind auf Ihre Hilfe angewiesen! Bitte melden Sie uns Ihre Beobachtungen!

Onlineformular Gebäudebrüter - Foto: Christina Baradari

Kennen Sie Nistplätze an Gebäuden? Melden Sie uns berlinweit Ihre Entdeckung mit diesem Online-Formular.

zum Online-Meldeformular
Gebäudebrüter-Datenbank - Foto: Christina Baradari und NABU

Hier ist eine berlinweite Übersicht aller gemeldeten Niststätten an Gebäuden zu finden.

zur Onlinedatenbank
Karte der Gebäudebrüter in Berlin

Karte der bis 2021 bereits gefundenen Gebäudebrüter in Berlin (Visualisierung der Onlinedatenbank-Einträge bis Nov. 2021)

Hier leben Gebäudebrüter

Erforderliche Informationen für die Online-Meldung:

  • Art des Gebäudebewohners
  • Anschrift des Gebäudes
  • genaue Nistortbeschreibung (z.B. 3.OG Balkonnische, rechts vom Fallrohr)
  • die Kontaktdaten des Melders (werden vertraulich behandelt und nicht weitergegeben)
Entweder füllen Sie das Online-Meldeformular aus oder Sie geben die Meldungen an die NABU Bezirksgruppe Steglitz-Zehlendorf:

Kontakt: Andrea Schulz, E-Mail: meldung@gebaeudebrueter-in-berlin.de

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Für die Mauersegler starten die Beobachtungen Ende April/Anfang Mai., dann treffen die ersten Tiere ein. Sie verlassen uns ca. Ende August wieder.

Für alle anderen Gebäudebrüter bzw. -bewohner (Haussperlinge, Schwalben, Amseln, Stare, Fledermäuse etc.) laufen die Beobachtungen während der gesamten Saison (oder sogar das gesamte Jahr hindurch, da teilweise auch Winterquartiere an Gebäuden genutzt werden).


Mitmachen!

Haussperlinge - Foto: Rolf Jürgens

Online Formular Gebäudebrüter

Kennen Sie Nistplätze an Gebäuden? Melden Sie uns berlinweit Ihre Beobachtungen mit diesem Online-Formular.

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Adresse & Kontakt

NABU-Landesverband Berlin
Wollankstraße 4
13187 Berlin

Telefon: 030 - 98 60 83 7-0
Fax: 030 - 986 7051
lvberlin@NABU-Berlin.de

Fragen zu Natur und Umwelt? NABU-Naturtelefon:
Tel. 030.28 49 84-6000

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