Natura 2000 in Berlin
FFH-Gebiete in Berlin
Durch die Meldung der FFH-Gebiete soll sichergestellt werden, dass natürliche Lebensräume für wildlebende Tier- und Pflanzenarten bewahrt oder wiederhergestellt werden. Alle Gebiete zusammen ergeben dann ein europaweites zusammenhängendes Schutzgebietssystem "NATURA 2000". Dieses kohärente ökologische Schutzgebietssystem verbindet die besonderen Schutzgebiete welche nach der EU-Vogelschutzrichtlinie und nach der FFH-Richtlinie ausgewiesen wurden. Da für die Ausweisung von Schutzgebieten die Länder zuständig sind, ist jedes Bundesland aufgefordert die Flächen, die die fachlichen Kriterien der FFH-Richtlinien erfüllen, zu melden. Die Meldung des Landes Berlin umfasst aktuell 17 FFH- und 5 Vogelschutzgebiete.
Die Gesamtfläche dieser Gebiete beträgt 6.210,98 ha, das entspricht 6,97 Prozent der Landesfläche. Ein Teil der gemeldeten Gebiete ist zugleich FFH- und Vogelschutzgebiet. Siehe hier. Bis es soweit kam, war jedoch erheblicher Druck der Naturschutzverbände auf die Senatsverwaltung nötig. Bis 2000 waren nur schon bestehende Naturschutzgebiete von der Senatsverwaltung gemeldet worden.
Im Juni 2000 wurden dann als "Schattenliste der Verbände" zwölf Vorschlagsflächen an das BMU und die EU gemeldet: Vgl.hier.
Erfreulicherweise wurden zehn der zwölf Verbandsvorschläge von der Senatsverwaltung nach eingehender Prüfung übernommen. Auf Grund der Zuarbeit des NABU konnte so gegenüber der ersten Meldung eine Verdopplung der Flächengröße bei den FFH-Gebieten Berlins erreicht werden.
Bei zwei Gebieten ist die Senatsverwaltung den Verbandsvorschlägen bislang nicht gefolgt. Der Weiher Friedrichsfelde mit 1500 adulten Kammmolchen eines der größten Vorkommen in Berlin wurde kein FFH-Gebiet. Angesichts der Bedeutung des Weihers für den Schutz der Kammmolche im gesamten Naturraum ist das wenig verständlich. Auch der Schlosspark Niederschönhausen mit seinem alten Eichenbestand und Vorkommen von Heldbock und Eremit hat es nicht in die Senatsliste geschafft. Dabei wäre hier dringender Schutzbedarf, da die Käfer-Populationen durch Fällungen und Schnittmaßnahmen von Totholz aus Gründen der Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht im Fortbestand gefährdet sind.
Für die gemeldeten Gebiete gilt, dass der Qualitätszustand der Lebensraumtypen bzw. der Artenbestand zu sichern oder zu verbessern ist. Nutzungen und Maßnahmen in diesem Gebiet sind unter dieser Prämisse durchzuführen.
Für alle Gebiete werden spezielle Pflege- und Entwicklungskonzepte erarbeitet, um die vorhandene biologische Vielfalt zu erhalten und zu fördern.
Planungen, Vorhaben und Projekte, die ein FFH-Gebiet berühren, müssen geprüft werden. Geht von ihnen eine erhebliche Beeinträchtigung aus, so muss eine Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden.