Neben dem gesetzlichen Schutz, wonach die Quartiere gebäudebewohnender heimischer Wildtierarten ganzjährig geschützt sind und erhalten werden müssen, kann es sinnvoll sein, im Rahmen von Artenhilfsmaßnahmen oder Artenhilfsprogrammen neue Quartiere und Nahrungsbiotope zu schaffen.
In Abstimmung mit Behörden, Naturschutzverbänden und Biologen können an ausgewählten Orten entsprechende Maßnahmen durchgeführt werden. Artenhilfsprogramme bedürfen unbedingt sorgfältiger Vorbereitung und wissenschaftlicher Begleitung (und i.d.R. der behördlichen Genehmigung,) um dauerhafte Erfolge zu erzielen.