Brüssel und der BER
EU-Beschwerde der Berliner Naturschutzverbände nimmt weitere Hürde
Brüssel und der BER
EU-Beschwerde der Berliner Naturschutzverbände nimmt weitere Hürde
Im Oktober 2011 reichten die beiden Berliner Naturschutzverbände NABU und Grüne Liga gemeinsam mit der Friedrichshagener Bürgerinitiative Beschwerde bei der EU ein. Sie machten massive Fehler und fehlende Prüfberichte bei der Entscheidung über die Flugrouten sowie deren Auswirkungen auf Mensch und Natur geltend. Nun wurde durch Medienberichte bekannt, dass die EU-Kommission die Vorgänge rund um den Hauptstadt-Flughafen ähnlich kritisch sieht.
In einer internen Stellungnahme, die jetzt durch die Medien bekannt wurde, hatte die EU-Kommission bemängelt, dass die Auswirkungen der endgültigen Flugroutenfestsetzung für den Flughafen Berlin-Brandenburg in rechtlich unzulässiger Weise bisher von den Behörden nicht geprüft worden seien. Eine erneute Durchführung der FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) müsste durchgeführt werden.
Falsch umgesetztes EU-Recht
Damit stellt sich die EU-Kommission auf einen Standpunkt, den auch die EU-Beschwerdeführer von NABU Berlin und Grüne Liga Berlin vertreten. Mit Hilfe der Beschwerde soll eine erneute UVP eingeleitet werden, die abprüft, wie die Schutzgüter Mensch und Natur von den neuen Flugroutenvarianten betroffen sind und welche Gegen- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Im deutschen Recht sind UVPs an die jeweilige Baumaßnahme – hier: der BER-Flughafen – gekoppelt. Das Land Berlin argumentiert, dass durch die Änderung der Flugrouten die Maßnahme als solche nicht verändert wird und daher auch keine erneute UVP notwendig sei. Damit stellt es sich offen gegen auch für Deutschland geltendes EU-Recht.
Etappensieg
Der NABU Berlin freut sich sehr über die vorläufige Positionierung der EU-Kommission. Zwar ist die endgültige Entscheidungsfindung, ob ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland eingeleitet wird oder nicht, noch nicht abgeschlossen, aber der NABU hofft, dass die Kommission an dieser Position auch im weiteren Verlauf der Prüfung festhalten wird.
11. Januar 2013