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Artenschutz-Gutachter arbeiten unabhängig

NABU Berlin weist Behauptungen im Fall Kolonie 10 zurück

Artenschutz-Gutachter*innen arbeiten unabhängig. Der NABU Berlin selbst bietet keine Gutachten an, es gibt aber viele Gutachter*innen, die ehrenamtlich auch für den NABU aktiv sind.

Ein Mauersegler schaut aus einem Mauerseglerkasten an einem Haus heraus.

Mauerseglerkasten - Foto: Rainer Altenkamp

Berlin, 21. Januar 2025 – Im Zusammenhang mit dem Abriss von Garagen auf dem Gelände des Kulturhofs „Kolonie 10“ im Wedding wurde wieder einmal suggeriert, dass Artenschutz-Sachverständige Gefälligkeitsgutachten erstellen, da sie von der Bauherrschaft finanziell abhängig seien. Das ist Unsinn. Bauverantwortliche beauftragen Gutachter*innen, weil die Naturschutzbehörden das von ihnen verlangen, und bezahlen diese Dienstleistung – unabhängig vom Ergebnis. Die Aufträge für Gutachten kommen daher in erster Linie von städtischen und privaten Wohnungsunternehmen. Würde man den TÜV verdächtigen, kaputte Autos durchzuwinken, nur um zahlenden Kunden einen Gefallen zu tun? Zudem herrscht in Berlin und Brandenburg eher ein Mangel an sachkundigen Gutachter*innen, so dass diese sich nicht um Aufträge sorgen müssen. Eine finanzielle Abhängigkeit von einzelnen Bauverantwortlichen besteht schon deswegen nicht.

Die aus den Erkenntnissen der Gutachten entwickelten Maßnahmen werden von der Unteren oder der Obersten Naturschutzbehörde angeordnet und dienen dazu, die Beeinträchtigungen und Schäden für die festgestellten Arten im Zuge der Bebauung so gering wie möglich zu halten. Noch nie hat in Berlin das Vorkommen einer Art, auch einer besonders geschützten, eine Bebauung dauerhaft verhindert – was wir in einigen Fällen durchaus bedauern.


NABU Berlin erstellt keine Gutachten

Anders als häufig behauptet wird, erstellt der NABU Berlin selbst grundsätzlich keine Artenschutz-Gutachten für Bauvorhaben, Allerdings sind etliche Gutachter*innen – genauso wie andere Personen, die beruflich im Naturschutz tätig sind – ehrenamtlich im NABU Berlin engagiert, darunter unser 1. Vorsitzender Rainer Altenkamp. Einen Interessenskonflikt gibt es dabei nicht. Die berufliche Tätigkeit dieser Mitglieder erfolgt strikt vom ehrenamtlichen Engagement und der Arbeit des NABU Berlin getrennt. Sollten sich Gutachter*innen etwa nicht auch in ihrer Freizeit im Naturschutz engagieren dürfen? Bei einem Gutachter, der sich über seine berufliche Tätigkeit hinaus ehrenamtlich für den Naturschutz einsetzt, kann man vielmehr davon ausgehen, dass er seine Arbeit mit besonderer Sorgfalt und umfassender Sachkunde erledigt.

Text: Janna Einöder, 21.01.2025


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