Häusliche Wärme
Die Klimaschutzbemühungen des Senates und die Heizkosten der Berliner
Häusliche Wärme
Was die Klimaschutzbemühungen des Senates mit unseren Heizkosten zu tun haben
Seit Wochen haben Schnee und Eis die Stadt Berlin fest im Griff. Das schlägt sich natürlich in den Heizkosten nieder. Doch Schuld an hohen Kosten ist nicht selten ein schlecht gedämmtes Gebäude. Wem nun die Heizkostenabrechnung den Schweiß auf die Stirne treibt, der sollte handeln
Eine verbindliche Energiesparpflicht für Hausbesitzer ist mit dem Scheitern des Entwurfes zum Berliner Klimaschutzgesetz momentan nicht in Sicht, doch mit Hilfe des Berliner Heizspiegels können Hausbesitzer ebenso wie Mieter den Energieverbrauch ihres Wohngebäudes überprüfen und ihn einer Effiziensklasse zuordnen. (s. hier: Berliner Heizspiegel) In den Bürgerämtern liegt er als Faltblatt aus, hier gibt es auch weitere Beratungsangebote. Ein Mieter kann so beim Vermieter auf die Sanierungsbedürftigkeit hinweisen, eine rechtliche Handhabe bietet der Heizspiegel jedoch nicht. Ein Hoffnungsschimmer: Der Mieterverein prüft, ob er gegen Vermieter vorgehen kann, deren überalterte Heizkessel Mietern wie Umwelt Schaden zufügen.
In Zusammenarbeit mit dem Bundesumweltministerium und der gemeinnützigen co2online GmbH bietet der NABU allen Mietern und Hauseigentümern zudem ein kostenloses Heizgutachten an. In einer 12-seitigen Analyse wird der wärmetechnische Zustand des eigenen Wohngebäudes bzw. der Wohnung übersichtlich dargestellt. Zu finden auf
www.nabu.de
Gebäudesanierung und Klimaschutz
Auf Gebäude entfällt in den 27 EU-Staaten rund 40 Prozent des gesamten Energieverbrauchs. Mehr als ein Drittel der CO2-Emissionen hängt vor allem mit dem Heizen zusammen. Im Juli 2008 beschloss der Berliner Senat den CO2-Ausstoß in der Hauptstadt bis zum Jahr 2020 um mindestens 40 % gegenüber 1990 zu senken. Ein ehrgeiziges Ziel, festgehalten im Klimaschutzpolitischen Arbeitsprogramm, das den Senatsverwaltungen verschiedene Arbeitsaufträge gibt. Der Auftrag der Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz: Erarbeitung eines Klimaschutzgesetzes. Doch der im Juni dieses Jahres von der Senatorin vorgelegte, von vielen Seite als durchaus ehrgeizig eingeschätzte Gesetzesentwurf floppte. Er erzeugte Aufruhr in der Wirtschaft, bei Vermietern und Mietervereinen und erntete Kritik auch von Seiten der Umweltverbände.
Ein umsetzbares Berliner Klimaschutzgesetz muss her
Kernstück des Gesetzesentwurfes war die Pflicht, die Wärmeversorgung von Gebäuden, deren Heizungsanlagen mehr als 20 Jahre alt sind, anteilig auf erneuerbare Energien umzustellen, ersatzweise andere Klimaschutzmaßnahmen wie bauliche Wärmeschutzmaßnahmen, also Wärmedämmung zu ergreifen oder beides zu kombinieren.
Doch insbesondere die Verpflichtung von Hauseigentümern zur Nutzung erneuerbarer Energien erzeugte nahezu allergische Abwehrreaktionen, auch bei den großen Wohnungsunternehmen und ihren Verbänden. Die Nutzung erneuerbarer Energien und in noch stärkerem Maße die Wärmedämmung von Gebäuden wären nur mithilfe deutlicher Mieterhöhungen finanziell zu bewältigen, hieß es.
Mag dieser Einwand im einen oder anderen Fall berechtigt sein, stellt sich aber genauso die Frage, warum Mietern unnötig hohe Heizkosten in ihren ungedämmten Wohnungen zugemutet werden?
Daher gilt: Ein umsetzbares Klimaschutzgesetz muss her. Einen gemeinsamen Vorschlag haben der Berliner Mieterverein und der BUND Berlin im Herbst letzten Jahres vorgelegt. (s. hierzu Mieter Magazin, 10/09 )
Ausweispflicht
Bereits in der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007 wurden Gebäudeeigentümer und Vermieter von bestehenden Wohngebäuden mit mehr als 50 m² Nutzfläche verpflichtet, neuen Mietern, interessierten Käufern oder Pächtern ihrer Wohnungen einen Energieausweis vorzulegen. In gewissen Fällen kann das Fehlen eines solchen Ausweises auch ordnungsrechtlich geahndet werden.
(Informationen unter www.berlin.de)
Dies mag ein guter Ansatz sein, aber auch ein Paradebeispiel für Klimaschutzpolitik in Berlin: Sie verharrt auf der Ebene freiwilligen Engagements oder gewisser Informationspflichten. Dies kann angesichts der Erkenntnisse der Klimaforscher, die zügiges und konsequentes Handeln erfordern, nicht genügen! Denn wie die Berliner Umweltsenatorin Katrin Lompscher im Vorfeld ihrer Teilnahme an den Klimaschutzverhandlungen in Kopenhagen sagte: "Was global verabredet wird, muss lokal umgesetzt werden. (…) Ohne einen ordnungsrechtlichen Rahmen für den klimaschonenden Strukturwandel in allen relevanten Energieverbrauchssektoren werden die Klimaschutzziele (...) nicht umsetzbar sein!“
Links
Über die Klimaschutzinitiativen des Berliner Senates können Sie sich hier informieren:
- Senatsverwaltung für Umwelt, Wohnen und Verbraucherschutz/ Klimaschutz
Einen Bericht zum Klimawandel in der Stadt Berlin finden Sie hier
- Studie Folgen des Klimawandels in Berlin
15. Februar 2010