Motten fliegen zum Licht - Foto: Ken Griffiths
Lichtverschmutzung
Auswirkungen von künstlicher Beleuchtung auf die Natur
Berlin bei Nacht: Alles andere als dunkel. - Foto: Zodebala
Was einst dunkel war, ist heute vielerorts dauerhaft erleuchtet: Der Nachthimmel über Städten und Siedlungen ist oft nicht mehr schwarz, sondern milchig-hell – ein Phänomen, das als Skyglow (Lichtdom) bezeichnet wird. Ursache ist die zunehmende künstliche Beleuchtung, etwa durch Straßenlaternen, Werbetafeln, angestrahlte Gebäude aber auch Innenbeleuchtung. Ein erheblicher Teil dieses Lichts gelangt nach oben oder wird von hellen Oberflächen reflektiert. In der Atmosphäre trifft es auf Aerosole, Staubpartikel, Wasserdampf oder Wolken, wird dort gestreut und als diffuses Licht zurückgeworfen. Bei bewölktem oder feuchtem Wetter wird dieser Effekt noch verstärkt: Die Wolken wirken wie ein Spiegel und reflektieren das Licht intensiver zur Erde zurück.
Der Verlust der natürlichen Dunkelheit hat weitreichende Folgen für zahlreiche Lebewesen und natürlich auch für uns Menschen. Denn wo der Tag nie ganz endet, gerät die innere Uhr aus dem Takt.
Verwirrte Falter, fehlende Blüten
Für viele Insekten ist nächtliche Beleuchtung ein ernstzunehmendes Problem. Besonders nachtaktive Arten werden in ihrer Orientierung gestört. Helle Lichtquellen wirken auf sie wie ein Magnet – sie werden regelrecht eingesogen, weshalb dieses Phänomen auch als „Staubsaugereffekt“ bekannt ist. Der Grund: Viele Insekten nutzen den Mond zur Navigation und halten dabei einen konstanten Winkel zum einfallenden Licht. Während das bei einem weit entfernten Himmelskörper wie dem Mond funktioniert, führt es bei künstlichen Lichtquellen zu einer spiralförmigen Annäherung. Die Tiere umkreisen das Licht, erschöpfen sich oder verbrennen.
Da rund 60 % aller Insekten nachtaktiv sind, hat künstliche Beleuchtung weitreichende ökologische Folgen. Besonders die nächtliche Bestäubung durch Arten wie Nachtfalter nimmt ab – mit negativen Auswirkungen auf die Pflanzenvielfalt.
Auch Pflanzen selbst reagieren empfindlich auf Dauerbeleuchtung. Der Wechsel von Hell und Dunkel steuert wichtige Prozesse wie Blüte, Blattentwicklung und Laubfall. Künstliches Licht kann diese Rhythmen stören, was etwa zu verfrühtem Austrieb, verspätetem Laubabwurf oder Blühhemmung führt. Zusätzlich gerät die zeitliche Abstimmung von Blüte und Frucht mit bestäubenden Insekten, Pflanzenfressern und fruchtfressenden Tieren aus dem Gleichgewicht.
Warum Vögel unter künstlichem Licht leiden
Künstliches Licht in der Nacht beeinträchtigt nicht nur Insekten, sondern auch viele Vogelarten. Besonders Zugvögel, die sich auf ihren meist nächtlichen Wanderungen am Sternhimmel orientieren, werden durch helle Lichtquellen in ihrer Navigation empfindlich gestört. Die Folgen sind Desorientierung, ein erhöhter Energieverbrauch, da sie vom Kurs abkommen und Kollisionen mit beleuchteten Fensterscheiben. Dieses Problem verschärft sich bei schlechtem Wetter, wenn das Licht durch Wolken und Wassertröpfchen in der Luft zusätzlich gestreut wird.
Für Standvögel wie Blau- oder Kohlmeisen ist Licht ebenfalls ein wichtiger Zeitgeber. Die nächtliche Beleuchtung stört ihren natürlichen Tag-Nacht-Rhythmus und kann zu Verhaltensänderungen wie beispielsweise einem verfrühten Brutbeginn führen. Problematisch ist das vor allem dann, wenn zum Zeitpunkt des Schlüpfens noch nicht genügend Nahrung für die Jungvögel verfügbar ist – das ökologische Gleichgewicht zwischen Brutzeit und Nahrungsangebot gerät aus dem Takt.
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Bei schlechtem Wetter und hoher Luftfeuchtigkeit wird Licht stärker gestreut – das verstärkt die Lichtverschmutzung und stört die Orientierung von Vögeln. - Foto: Daniil Turaev
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Beleuchtete Fensterscheiben können zur Todesfalle von Vögeln werden. - Foto: Artur Keil
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Zugvögel ziehen meistens nachts und sind daher stark von Lichtverschmutzung betroffen. - Foto: Rhys Kentish
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Die Leuchtkuppeln, die über Städten entstehen, können die Orientierung von Zugvögeln stark beeinflussen. - Foto: Estellez
Die Herausforderungen für Fledermäuse
Fledermäuse gehören zu den Tiergruppen, die besonders stark unter Lichtverschmutzung leiden. Als strikt nachtaktive Säugetiere reagieren viele Arten äußerst sensibel auf künstliches Licht, das zunehmend ihre natürlichen Lebensräume verändert.
Bereits schwache Lichtquellen können die Orientierung und Navigation der Tiere stören und den abendlichen Ausflug aus den Quartieren verzögern oder gar ganz verhindern. In besonders beleuchteten Bereichen kommt es sogar vor, dass Tiere ihre angestammten Quartiere aufgeben müssen, weil sie sich dort nicht mehr sicher fühlen.
Künstliche Lichtquellen wirken zudem als ökologische Barrieren. Viele lichtscheue Arten meiden beleuchtete Straßen oder Gebäude, was dazu führt, dass wichtige Verbindungen zwischen Lebensräumen verloren gehen. Diese Fragmentierung behindert nicht nur die Jagd und Fortbewegung, sondern kann langfristig auch die genetische Vielfalt der Populationen verringern, da der Austausch zwischen Teilgruppen eingeschränkt wird.
Ein weiterer negativer Effekt der Beleuchtung ist die veränderte Verteilung von Insekten. Lichtquellen ziehen massenhaft Insekten an, wodurch in den umliegenden, dunkleren Bereichen weniger Beutetiere verfügbar sind. Das schränkt die Nahrungsverfügbarkeit für lichtscheue Fledermausarten stark ein. Arten wie die Zwergfledermaus, die sich an die Jagd in beleuchteten Bereichen angepasst haben, profitieren dagegen. Dadurch verändert sich das Gleichgewicht zwischen den Arten: Manche werden häufiger, andere seltener.
Insgesamt zeigt sich, dass Lichtverschmutzung ein oft unterschätzter, aber bedeutender Stressfaktor für viele Fledermausarten ist. Besonders betroffen sind lichtempfindliche Arten, die auf dunkle Jagdgebiete, sichere Quartiere und ungestörte Flugkorridore angewiesen sind. Um Fledermäuse dauerhaft zu schützen, brauchen wir einen achtsameren Umgang mit künstlichem Licht – sowohl in Städten als auch in ländlichen Gebieten.
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Fledermäuse sind nachtaktiv und die meisten Arten meiden Licht - Foto: Simon Ghanem
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Die Zwergfledermaus hat sich an künstliches Licht angepasst, die meisten anderen Fledermausarten aber nicht. - Foto: Simon Ghanem
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Besonders Industriegebiete sind nachts stark ausgeleuchtet. Ihre Nähe zu Flüssen stört nachtaktive Tiere wie Fledermäuse, die Gebiete an Gewässern als Jagdgebiete nutzen. Foto: Samuel Busetto
Rechtlicher Hintergrund
In Deutschland gibt es bereits gesetzliche Regelungen, die künstliche Beleuchtung begrenzen.
In Naturschutzgebieten ist die Neuerrichtung von Beleuchtungsanlagen grundsätzlich verboten, es sei denn es liegt eine Ausnahmegenehmigung vor (§ 23 Abs. 4 BNatSchG). Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) verbietet in § 44 zudem die Störung geschützter Arten. Wird etwa das Verhalten von Fledermäusen oder Zugvögeln durch künstliches Licht beeinträchtigt, kann die Beleuchtung eingeschränkt oder untersagt werden. Jedoch sind die meisten Insektenarten dadurch nicht geschützt, da sie nicht als besonders geschützt gelten.
Ein wichtiger Schritt war das sogenannte ,,Insektenschutzgesetz‘‘ in § 41a (BNatSchG), welches 2022 in Kraft trat. Es ergänzt das BNatSchG und bezieht Licht erstmals ausdrücklich in den Artenschutz ein. § 41a BNatSchG schützt Tiere und Pflanzen vor den Folgen künstlicher Beleuchtung. Neue oder veränderte Lampen, Straßen- oder Werbeanlagen müssen so geplant und betrieben werden, dass sie die Natur möglichst wenig stören – für bestehende Anlagen können zudem Nachrüstungen vorgeschrieben werden.
Allerdings fehlt bislang eine konkrete Rechtsverordnung, die diese Vorgaben im Detail regelt. Laut des Aktionsplans der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt ist sie in Vorbereitung und soll bis 2027 vorliegen. Damit entstehen klare Vorgaben und ein praktischer Leitfaden, der unter anderem Beleuchtungsdauer, Lichtfarbe, Lichtstärke und weitere technische Anforderungen umfasst.
Was können wir tun, um die Situation zu verbessern?
Nur dort beleuchten, wo es wirklich nötig ist
Generell gilt das Prinzip: „So wenig wie möglich, so viel wie nötig.“ Bevor Licht installiert wird, sollte man sich daher überlegen: Ist Beleuchtung an diesem Ort tatsächlich notwendig? Außenbeleuchtung dient idealerweise nur der Sicherheit und Orientierung. Auf dekoratives Licht, besonders im Garten oder an Gebäudefassaden, sollte verzichtet werden – vor allem in naturnahen Bereichen wie an Gewässern, Wäldern oder in der Nähe von Schutzgebieten.
Begrenzung der Lichtintensität
Gut sind Leuchten mit geringer Lichtstärke (niedrigen Lumen-Werten). Mehrere schwache Lampen sind dabei besser als eine einzelne starke. Nach 22 Uhr sollte die Beleuchtungsstärke im Außenbereich maximal 1 Lux betragen (Ausnahme: Industrie- und Gewerbegebiete). Das entspricht in etwa dem Licht einer schwachen Taschenlampe.
Licht gezielt ausrichten
Licht sollte ausschließlich nach unten strahlen – nicht zur Seite und niemals in den Himmel. Das verhindert Streulicht und reduziert die Blendung in die Umgebung. Dafür am besten abgeschirmte Leuchten oder LED-Reflektorlampen mit enger Lichtführung verwenden. Je tiefer die Leuchte zudem montiert ist, desto besser lässt sich unnötige Ausleuchtung der Umgebung vermeiden.
Auf sogenannte Skybeamer sollte man vollständig verzichten: Sie verwirren Zugvögel und können dazu führen, dass diese erschöpft um den weit in den Himmel strahlenden Lichtkegel kreisen und schließlich abstürzen. Während der Vogelzugzeiten (15. Februar bis 31. Mai sowie 1. August bis 30. November) sind Skybeamer zudem gesetzlich verboten.
Die richtige Lichtfarbe wählen
Lichtquellen mit hohem Blau- oder UV-Anteil (z. B. kaltweißes Licht) sind für viele Tiere problematisch – besonders für Insekten. Besser geeignet ist warmweißes oder gelbliches Licht mit niedriger Farbtemperatur (Kelvin-Zahl). Ideal sind Lampen mit einer geringen Kelvinzahl von 1700–2700 Kelvin (,,amber‘‘ oder ,,warmweiß‘‘), da sie für Insekten weniger sichtbar und daher weniger anziehend wirken. Zudem sind sogenannte Amber-LEDs oder Natriumdampflampen besonders insektenfreundlich, da sie kaum Blau- oder UV-Licht abstrahlen.
Beleuchtung zeitlich begrenzen
Dauerbeleuchtung ist selten nötig. Stattdessen sollten Bewegungsmelder oder Zeitschalter eingesetzt werden, damit Licht nur dann eingeschaltet ist, wenn es gebraucht wird. In sensiblen Bereichen sollte künstliches Licht spätestens um 22 Uhr abgeschaltet erden.
Vollständig geschlossene staubdichte Leuchten verwenden
Lichtquellen mit offenem Gehäuse ziehen häufig Insekten an, die hineinfliegen, nicht mehr hinausfinden und schließlich verhungern. Zudem besteht die Gefahr, dass sie an offenen Leuchten verbrennen. Verwende daher geschlossene Leuchten, in die Insekten nicht eindringen können.
Jalousien/Vorhänge schließen
Bei Einbruch der Dunkelheit sollten bei eingeschaltetem Licht Vorhänge oder Jalousien geschlossen werden. So lässt sich vermeiden, dass Vögel vom Licht angezogen gegen die Fensterscheiben prallen oder Licht nach außen abstrahlt und nachtaktive Tiere stört.
Beleuchtung anpassen: Um Tiere und Pflanzen so wenig wie möglich zu stören, sollten nur geschlossene, nach unten gerichtete Lichtquellen verwendet werden. Zudem sollte die Beleuchtungsstärke reduziert und die Lichtfarbe warm und gelblich sein. Am besten ist es, wenn ein Bewegungsmelder eingesetzt und nur der wirklich nötige Bereich angestrahlt wird. - Grafik: Ruth Lankeit
Artenschutzfreundliche Beleuchtung bei Bauvorhaben
artenschutzfreundliches gelbliches und schlechtes bläuliches Licht im direkten Vergleich. - Foto: Deutsche Fledermauswarte/Zschorn M. & Fritze M.
Ein bewusster und gezielter Einsatz von künstlichem Licht schützt nicht nur nachtaktive Tiere und ihre Lebensräume, sondern steigert auch eigenes Erleben der Nacht und sorgt für eine bessere Schlafqualität. Weniger, dafür sinnvoll eingesetztes Licht trägt zur Erhaltung der Artenvielfalt bei, spart Energie und schafft naturnähere sowie gesündere Lebensräume.
Darum sollte artenschutzfreundliche Beleuchtung bereits in frühen Planungsphasen von Bauvorhaben mitgedacht werden. Bei Bedarf kann eine artenschutzfachkundige Person hinzugezogen werden. Wir vom NABU Berlin stehen Ihnen zur Vermittlung und für ein kostenloses Beratungsgespräch zur Seite.
Text: Helen Friedlein & Lou Weber, August 2025
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