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Die häufigsten Fragen
an die Mitarbeiter der Wildvogelstation


FAQ
Die häufigsten Fragen an die Wildvogelstation
Welchen Vogel habe ich gefunden?
Wenn Sie einen verletzten Vogel oder einen Jungvogel gefunden haben und nicht sicher sind, um welche Art es sich handelt, könnten Ihnen die Abbildungen auf der Internetseite der Wildvogelhilfe weiter helfen. Von der jeweiligen Vogelart hängt in vielen Fällen das weitere Vorgehen ab. Die am häufigsten gefundenen Vögel in Berlin sind: Mauersegler, Ringeltaube, Haussperling, Nebelkrähe, Mehlschwalbe, Elster und Mäusebussard.
Wie kann einem flugunfähigen Vogel geholfen werden?
Dafür ist es notwendig einzuschätzen, ob es sich um einen Jungvogel oder um einen bereits selbständigen Vogel handelt. Bei vielen Vogelarten verlassen die Jungvögel flugunfähig das Nest. Dies ist ganz natürlich und ist Bestandteil des Feindvermeidungsverhaltens. Hierdurch wird das Risiko verringert, dass alle Jungvögel gleichzeitig einem Fressfeind zum Opfer fallen. Die Jungvögel werden auf dem Boden weiter von den Eltern versorgt. Sitzt ein Jungvogel auf der Straße oder in einem ähnlichen Gefahrenbereich, so sollte dieser in eine angrenzende Grünanlage und je nach Vogelart ins Gebüsch bzw. auf einen Baum gesetzt werden. Unsere heimischen Vögel riechen fast nichts, Sie brauchen sich also keine Gedanken wegen eines eventuell an den Jungen haftenden Menschengeruchs zu machen.
Eine Ausnahme bilden Mauersegler und Schwalben, diese werden nur am Brutplatz von den Altvögeln versorgt. Auch einen jungen Waldkauz bitte nicht mit nach Hause nehmen. Zu viele Jungvögel sterben unnötig durch gut gemeinte, aber falsche Versorgung in Menschenhand. Deshalb unsere Bitte: Sind Sie bei der Beurteilung des Gefahrenpotentials unsicher, dann sprechen Sie mit uns! Sie erreichen uns unter der Telefonnr. (030) 54 71 28 92
Wann kann ein Jungvogel übergeben werden?
Haben Sie einen Jungvogel gefunden, dann setzen Sie sich bitte erst telefonisch mit uns in Verbindung, um abzuklären, wie dem Tier auf dem schnellsten Weg geholfen werden kann. Da besonders in der Brutzeit viele Vögel gefunden werden und unsere Mitarbeiter etwa 200 Einsätze im Stadtgebiet von Berlin pro Jahr bewältigen, kann es sein, dass an den Wochenenden die Pflegestation nicht besetzt ist. Nur die persönliche Absprache kann die unverzügliche Versorgung des Vogels sicherstellen! Deshalb stellen Sie bitte keine Vögel vor der Station ab! Das kann im ungünstigsten Fall den Tod des Tieres bedeuten!
Warum ist manchmal nur der Anrufbeantworter zu erreichen?
In unserer Station werden im Jahr etwa 500 bis 600 Vögel versorgt, gepflegt und ausgewildert. Etwa 85 % der Pfleglinge sind Jungvögel. Diese benötigen unsere besondere Fürsorge und sind somit besonders pflegeintensiv. Unregelmäßiges Füttern bedeutet zumindest einen längeren Aufenthalt in der Station, im schlechtesten Fall sogar den Tod des Jungvogels. Deshalb haben unsere Pfleglinge den Vorrang, dafür bitten wir um Ihr Verständnis. Für diese Situation haben wir einen Anrufbeantworter geschaltet, auf dem Sie ihren Namen, ihre Telefonnummer und ihr Anliegen hinterlassen können. Wir rufen Sie gerne zurück.
Was geschieht mit einem verletzten Wildvogel?
Auf Grundlage der Kooperation mit der Kleintierklinik der Freien Universität in Berlin-Düppel werden verletzte Wildvögel für den NABU Berlin und für den Bürger kostenfrei in dieser behandelt. Nach Abschluss der medizinischen Behandlung werden die Wildvögel, die noch weitere Pflege benötigen, an die Wildvogelstation übergeben. Wegen der begrenzten Transportkapazitäten und einer schnellen medizinischen Versorgung ist es notwendig, verletzte Wildvögel direkt in die Kleintierklinik nach Düppel zu bringen. Dort ist keine telefonische Anmeldung erforderlich. Die Adresse lautet: Oertzenweg 19b, 14163 Berlin
Wann sollte Polizei oder Feuerwehr hinzu gezogen werden?
Immer wenn Leib und Leben von Menschen durch eine Rettung gefährdet wäre, z. B. bei einer Rettungsaktion eines Wildvogels, der an einer Schnur im Baum hängt, oder wenn ein Höckerschwan auf einem Gewässer festgefroren ist. Bei einer Stockentenfamilie, die im Stadtzentrum eine Straße überqueren möchte, kann die Polizei den Straßenverkehr regeln, um zu vermeiden, dass die Küken oder die Entenmutter überfahren werden. Das Anhalten auf der Autobahn ist verboten. Wenn Sie einem verletzten Tier dort helfen möchten, sollten Sie auch in diesem Fall die Polizei verständigen.
Auf meinem Dachboden tobt sich nachts ein Steinmarder aus. Wie kann ich diesen vergrämen?
Wildtiere wie Wildschwein, Reh, Fuchs und Steinmarder unterliegen dem Jagdrecht. Deshalb sind alle Manipulationen unbedingt mit der Jagdbehörde bzw. dem Landesforstamt Berlin abzustimmen. Der NABU Berlin hat für o. g. Fälle und ähnliche Fragen ein Wildtiertelefon geschaltet. Ihr Anliegen können Sie unter der Telefonnummer (030) 54 71 28 91 mit einem Mitarbeiter besprechen.
Was geschieht mit einem exotischen Vogel?
Ist ihnen ein exotischer Vogel, z.B. ein Papagei, zugeflogen, dann wenden Sie sich bitte an die Tiersammelstelle oder an das Tierheim Berlin. Ziervögel können in den Volieren der Wildvogelstation nicht artgerecht untergebracht werden. Im Tierheim Berlin wurde speziell für Papageien ein winterfestes Vogelhaus eingerichtet. Dort werden Exoten so lange untergebracht, bis für sie ein neues Zuhause gefunden wurde.
Wie kann ich einer verletzten Stadttaube helfen?
Bei einer Stadttaube handelt es sich nicht, wie oft vermutet, um einen Wildvogel. Sie unterliegt demzufolge nicht dem Naturschutzrecht. Als Naturschutzverein retten wir über 1000 Wildvögeln jedes Jahr das Leben. Dies ist eine enorme Anstrengung, die sich nicht beliebig ausbauen lässt. Deshalb wenden Sie sich bitte an Tierschutzvereine, die sich speziell um verwilderte Haustauben kümmern. Ansprechpartner finden Sie u.a. auf dieser Internetseite der Berliner Landestierschutzbeauftragten.