Fragen und Antworten
zum Thema „Artenschutz am Gebäude“
Anwesenheit von Tieren
Wie oder woran erkennt man die Anwesenheit von Vogelarten am Gebäude?
Während der Brutzeit lassen sich am Gebäude siedelnde Vögel am besten feststellen. Sie halten sich bevorzugt in den oberen Bereichen der Gebäude auf (Dachkante). Häufig sitzen dann die Tiere nahe beim Brutplatz oder direkt im Nesteingang.
Turmfalken und Hausrotschwänze brüten einzeln, Dohlen, Haussperlinge, Mauersegler und Mehlschwalben sind Koloniebrüter, so dass auf engstem Raum oft mehrere Vögel beobachtet werden können. Die Männchen von Hausrotschwanz, Dohle und Haussperling lassen in der Nähe des Brutplatzes ihren Gesang vernehmen, meist von einem erhöhten Platz. Bei der Mehlschwalbe sind alte, ausgebesserte oder neu errichtete Nester der beste Nachweis. Ganz sicher kann man sein, wenn man die Tiere in die Niststätten ein- und ausschlüpfen sieht, evtl. noch mit Nistmaterial oder Futter.
Ganzjährig anzutreffende Hinweise sind Spuren an den Gebäuden. Dazu gehört aus den Öffnungen ragendes Nistmaterial, Spuren an der Hauswand, die auf einen Einschlupf hinweisen oder Kotspuren unterhalb der Brutplätze.
Wie oder woran erkennt man, ob im oder am Haus Fledermäuse leben?
Der Nachweis von Fledermausquartieren ist selbst für erfahrene Experten schwierig, häufig ist man auf Zufallsfunde angewiesen.
Auch hier ist der direkte Fund von Fledermäusen, auch Totfunde, oder die Beobachtung von Aus- und Einflügen am Gebäude der beste Nachweis. Die Tiere können in erstaunlich engen Spalten und Ritzen leben (so z.B. hinter Fensterläden, losem Putz oder im Dachgebälk), die man mit Taschenlampen absuchen kann. Ein deutlicher Hinweis auf das Vorkommen von Fledermäusen ist der Fund von Kot unterhalb der Schlafplätze. Bei dem Kot handelt es sich um kleine, braune, feste, glänzende Krümel (Chitinreste!) , die schnell übersehen werden.
Gerade für Fledermausnachweise ist die Heranziehung eines Experten von Vorteil. Er hat die nötigen Erfahrungen, kennt mögliche Verstecke, Spuren und kann sich technischer Hilfsmittel bedienen, wie z.B. eines Fledermausdetektors (welcher die Ultraschallfrequenzen für das menschliche Ohr hörbar macht).
In meiner Wohnung sind Fledermäuse!
Gerade im Spätsommer kann es zu Einflügen von Fledermäusen in Wohnungen kommen. Dort suchen die Tiere nach Tagesverstecken, bevorzugt hinter den Gardinenbrettern oder Gardinen. Sollten Sie Fledermäuse in Ihrer Wohnung finden, dann belassen Sie die Tiere bitte an den Quartierplätzen. In der Regel verlassen die Tiere am Abend die Tagesverstecke zur Nahrungssuche. Deshalb Licht ausmachen und die Fenster weit öffnen.
Sollten die Fledermäuse über einen längeren Zeitraum Ihre Wohnung aufsuchen oder Sie deren Anwesenheit als unzumutbare Störung empfinden, dann wenden Sie sich bitte an die Untere Naturschutzbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt oder einen Naturschutzverband.
Fütterung
Wann und wie sollen Vögel gefüttert werden?
Prinzipiell sollte auf die Fütterung von wildlebenden Vögeln verzichtet werden. Auch extreme Wettersituationen gehören zum Lebenslauf von Tierarten. Im Winter sollte Futter erst ausgebracht werden, wenn eine geschlossene Schneedecke vorhanden ist und über mehrere Tage Frost herrscht. Meisenknödel oder Futtersilos sind gegenüber Futterhäuschen zu bevorzugen, da diese durch Kotablagerungen schnell zu Infektionsherden werden können. Als Futter sollten Wintervogelmischungen, vorwiegend aus Samen von Ölfrüchten, verwendet werden, die im Fachhandel erworben werden können. Auf Produkte mit Salz und anderen Gewürzen, das betrifft auch Brot u.ä., muss unbedingt verzichtet werden.
Mögliche Beeinträchtigungen durch die Tiere
Beschädigen die Tiere das Gebäude?
Eine Beschädigung der Bausubstanz oder von Bauteilen der Gebäude durch Gebäudebrüter ist nicht bekannt und daher zu vernachlässigen. Bei fachgerechter Ausführung des Einbaus von Nisthilfen oder der Schaffung von Dacheinschlüpfen für Vögel und Fledermäuse durch die Bauhandwerker kann es zu keinen Beschädigungen kommen.
Kann es zu Verschmutzungen kommen?
Verschmutzungen können insbesondere durch Kot von Mehlschwalbe und Turmfalke auftreten. Bei allen anderen Arten können Verschmutzungen vernachlässigt werden.
Bei Mehlschwalben kann es im Zuge des Nestbaus und kurz vor dem Ausfliegen der Jungvögel zu größeren Verschmutzungen kommen. Um der Mehlschwalbe auch weiterhin in unseren Städten eine Ansiedlung zu ermöglichen, sollte sie an geeignete Neststandorte "gelenkt" werden und die Ansiedlung an diesen Gebäudebereichen gefördert werden. Auch kann ein Kotbrett ca. 30 cm unter dem Nest den größten Schmutz abhalten. Der Turmfalke kann zur Brutzeit weiße "Schmelzspuren" unter dem Brutplatz hinterlassen, welche nach der Brutsaison vom Regen abgewaschen werden. Insbesondere Kirchen oder andere Klinkerbauten bekommen durch solche Schmelzfahnen Charakter! Der Kot der Tiere schädigt nicht das Gemäuer, die Dachziegel oder sonstige Materialien (wie Kupferblech).
Wie kann ich Verschmutzungen vermeiden?
Zu 100 Prozent ist dies nicht möglich! Geringe Kotmengen gehören jedoch zu den natürlichen Lebensäußerungen der Wildtiere und sollten toleriert werden. Wind und Wetter waschen alles rasch wieder ab. So können Verschmutzungen minimiert werden:
Breite und flache Simse oder Absätze an Gebäuden sollten vermieden bzw. abgeschrägt werden
Nisthilfen - wie z.B. Einbausteine oder -kästen - sollten 3-5 mm aus der Wand herausragen, dann bleibt wenig Kot an der Hauswand hängen. Einige Modelle für Fledermäuse sind so konzipiert, dass der krümelige Kot herausfallen kann - übrigens ein hervorragender Blumendünger!
Kotspritzer des Turmfalken und seines Nachwuchses kann man mittels eines Anflugbrettchens oder einer Anflugstange am Nistplatzeingang mildern.
Um Verschmutzungen durch Mehlschwalben zu vermeiden, können ca. 30 cm unterhalb des Nestes sogenannte Kotbretter angebracht werden. Das Brett sollte einen ungehinderten Anflug des Nestes ermöglichen und so groß sein, das alle vom Nest ausgehenden Verschmutzungen liegen bleiben. In größeren Abständen, spätestens nach dem Ausfliegen der Jungen, sollte das Brett gereinigt werden. Das ungenehmigte Beseitigen von Schwalbennestern ist verboten!
Verschmutzungen durch Nistmaterial treten sehr selten auf. Spatzennester werden "recycelt" und immer wieder genutzt. Der Turmfalke trägt gar kein Nistmaterial ein, Mauersegler nur geringe Mengen von in der Luft schwebenden Teilchen (Haare, Halme, Papierfetzen) welche er mit Speichel zu einem Ring klebt. Dohlen bauen umfangreiche Reisignester, aus welchen sie überzähliges Material selbst ausräumen. Der Hausrotschwanz baut dagegen ein feines Reisignest, welches an der Fassade nicht stört und nach der Saison zerfällt.
Haben die Tiere Schädlinge, die sie in die Wohnung oder auf den Menschen übertragen?
Vögel und Fledermäuse haben Parasiten am Körper und in den Nestern. Die Parasiten verbleiben jedoch am Wirt, sonst könnten sie nicht überleben. Die Kleinstlebewesen in den nicht mehr benutzten Nestern sterben bald ab. Für die menschliche Gesundheit gehen von diesen nur in seltenen Einzelfällen Beeinträchtigungen aus, da Parasiten auf ihren Wirt spezialisiert sind und nur auf ihm leben können. Kleinstlebewesen, die im Nistmaterial leben (z.B. Milben) gehen kaum auf "Wanderschaft".
Menschen und Tiere leben seit Jahrhunderten ohne nennenswerte Konflikte unter einem Dach. Warum sollte dieses Zusammenleben nicht auch die nächsten hundert Jahre andauern?
Nisthilfen und Schutz der Gebäudebrüter
Mein Wohnhaus bzw. ein Haus in der Nachbarschaft wird saniert. Darin haben immer Vögel genistet. Was ist zu tun?
Da es sich bei allen Fledermaus- und Vogelarten um geschützte Arten handelt, dürfen deren Lebensstätten auch im Rahmen von Sanierungen nicht ohne weiteres beseitigt werden. Melden Sie bitte jedes bekannte Vorkommen unter Angabe der beobachteten Arten und deren Anzahl (soweit möglich) an die zuständige Untere Naturschutzbehörde bei Ihrer Kreis- bzw. Stadtverwaltung. Hierfür können Sie diesen Meldebogen verwenden
Welche Gesetze schützen die Tiere?
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen die Lebensstätten wild lebender Tiere der besonders geschützten Arten (dazu zählen z. B. die europäischen Vogelarten und Fledermäuse) nicht zerstört oder beschädigt werden (§ 44 (1) BNatSchG). Ist dies trotzdem unumgänglich, wie z.B. bei Sanierungsmaßnahmen, muss ein Antrag auf Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes gestellt werden (§ 67 BNatSchG). Die Naturschutzbehörden erteilen die Befreiung mit Auflagen zum Erhalt oder Ersatz von Lebens- und Niststätten geschützter Arten. Ohne Befreiung oder bei Nichtbeachtung der Schutzvorschriften droht ein Baustopp. Aufwand und Kosten bei der Schaffung von Ersatznistgelegenheiten sind hingegen oft sehr gering, wenn der Artenschutz von vornherein bei der Fassadenerneuerung oder dem Dachausbau berücksichtigt wird.
Genauere Informationen über den rechtlichen Hintergrund befinden sich hier.
Kann ich einen Nistkasten aufhängen?
Bereits sanierte Häuser können mit Nistkästen nachgerüstet werden. Das ist insbesondere für Mauersegler oder Fledermäuse (Fledermausbretter) sinnvoll.
Besuchen Sie für weitere Informationen unsere Seite über Nist- und Quartierkästen.
Dem Mauersegler sind wenn möglich mehrere Kästen anzubieten - er ist ein Koloniebrüter! Koloniekästen sind immer für mehrere Vögel gedacht und können z.B. auch auf die Balkonbrüstung oder auf Fensterbretter der oberen Stockwerke gestellt werden. Hier ist die Zusammenarbeit (Genehmigung) mit dem Vermieter erforderlich.
An geeigneten Stellen, wie Balkonen, Fensterrahmen oder Hofbäumen, können also Nistkästen angebracht werden. Die Kästen sollten vor Zerstörung sicher und der Wetterseite abgewandt angebracht werden. Bei der Anbringung an Bäumen dürfen diese nicht beschädigt werden. Der Nutzen von äußeren Nistkästen für den Artenschutz muss allerdings als nachrangig eingeschätzt werden gegenüber Methoden, bei denen Nisthilfen dauerhaft in das Gebäude integriert sind und sowohl an die Anforderungen der Tiere als auch den baulichen Anforderungen des Hauses angepasst sind.
Nistkästen können aber auch einen hohen pädagogischen Wert haben. Sie geben Kindern die Gelegenheit, die fütternden Altvögel und ausfliegenden Jungvögel zu beobachten. Somit kann der häufig bemängelten Naturentfremdung heranwachsender Kinder und Jugendlicher begegnet werden.
Wie kann ich die Ansiedlung der Haustaube vermeiden?
Vermeiden Sie...
- am Gebäude Öffnungen mit einem Durchmesser von mehr als 8 cm
- überdachte waagrechte Simse, die breiter als 8 cm sind
- unverschlossene Bodenfenster.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Seite zu Straßentauben.
Wo bekomme ich fachkundigen Rat?
Fragen Sie die Mitarbeiter für Artenschutz bei den Naturschutzbehörden Ihres Landkreises oder Ihrer Stadt.
Naturschutzvereine, Naturschutzstationen, Arbeitskreise und weitere Gruppen geben ebenfalls gerne Auskunft.
Kontaktieren Sie uns bei Fragen auch gerne über unser Kontaktformular.