Hilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter


Hilfsmaßnahmen können per Auflage im Befreiungsverfahren nach § 67 BNatSchG durch die Naturschutzbehörde festgelegt werden, sofern der Bauherr den Befreiungsantrag gestellt hat. In der Regel werden dabei durch die Bauherren Ornithologen oder Fledermausbiologen hinzugezogen die Lösungen erarbeiten und deren Umsetzung begleiten und kontrollieren. Bei der Bauabnahme überzeugt sich die Naturschutzbehörde von der Erfüllung der Auflagen. Da viele Bauherren bewusst oder unbewusst gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen und ihre Gebäude nicht auf das Vorhandensein von Gebäude bewohnenden geschützten Arten untersuchen lassen, gehen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen viele Quartiere verloren. Deshalb ist es sinnvoll, überall wo es möglich ist, "freiwillig" Quartiere als bestandsstützende Maßnahme und zum Zwecke der Naturbeobachtung zu schaffen.
Hilfsmaßnahmen im Einzelnen
Heimische Wildtiere, die in Gebäuden wohnen, genießen einen gesetzlichen Schutz. Ihre Quartiere müssen deshalb erhalten bleiben. Weil diese manchmal aber nicht ausreichen, ist es sinnvoll, für mehr Unterkünfte zu sorgen. Mehr →
Vielen Gebäudebrütern fehlt immer mehr der Platz, denn neue oder sanierte Gebäude bieten immer weniger Unterschlupfmöglichkeiten. Wer den Tieren helfen möchte, kann entsprechende Nisthilfen anbringen. Mehr →
Welche Vögel sind in der Region heimisch? Und wie haben sich die Bestände mit der Zeit entwickelt? Der Brutvogelatlas gibt auf mehr als 450 Seiten detailliert Auskunft.
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Wenn Ihnen durch Bau - oder Sanierungsmaßnahmen gefährdete Quartiere von Gebäudebrütern bekannt sind, können Sie sich diesen Meldebogen ausdrucken, ausfüllen und an Ihre zuständige Naturschutzbehörde senden. Mehr →