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Vorlesen

Hilfsmaßnahmen für Gebäudebrüter

Hilfsmaßnahmen können per Auflage im Befreiungsverfahren nach § 67 BNatSchG durch die Naturschutzbehörde festgelegt werden, sofern der Bauherr den Befreiungsantrag gestellt hat.

Spatzen auf Bauzaun - Foto: Nikolai Kraneis

Spatzen auf Bauzaun - Foto: Nikolai Kraneis

Hilfsmaßnahmen können per Auflage im Befreiungsverfahren nach § 67 BNatSchG durch die Naturschutzbehörde festgelegt werden, sofern der Bauherr den Befreiungsantrag gestellt hat. In der Regel werden dabei durch die Bauherren Ornithologen oder Fledermausbiologen hinzugezogen die Lösungen erarbeiten und deren Umsetzung begleiten und kontrollieren. Bei der Bauabnahme überzeugt sich die Naturschutzbehörde von der Erfüllung der Auflagen. Da viele Bauherren bewusst oder unbewusst gegen geltendes Naturschutzrecht verstoßen und ihre Gebäude nicht auf das Vorhandensein von Gebäude bewohnenden geschützten Arten untersuchen lassen, gehen durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen viele Quartiere verloren. Deshalb ist es sinnvoll, überall wo es möglich ist, "freiwillig" Quartiere als bestandsstützende Maßnahme und zum Zwecke der Naturbeobachtung zu schaffen.


Hilfsmaßnahmen im Einzelnen

Mausohren Wochenstube - Foto: Karl-Heinz Bickmeier
Artenhilfsprogramme

Heimische Wildtiere, die in Gebäuden wohnen, genießen einen gesetzlichen Schutz. Ihre Quartiere müssen deshalb erhalten bleiben. Weil diese manchmal aber nicht ausreichen, ist es sinnvoll, für mehr Unterkünfte zu sorgen. Mehr →

Junge mit Nistkasten - Foto. NABU/Franz Fender
Freiwillige Maßnahmen

Vielen Gebäudebrütern fehlt immer mehr der Platz, denn neue oder sanierte Gebäude bieten immer weniger Unterschlupfmöglichkeiten. Wer den Tieren helfen möchte, kann entsprechende Nisthilfen anbringen. Mehr →

Weißsörche im Nest - Foto: Bea Red
Brutvogelatlanten

Welche Vögel sind in der Region heimisch? Und wie haben sich die Bestände mit der Zeit entwickelt? Der Brutvogelatlas gibt auf mehr als 450 Seiten detailliert Auskunft.
Mehr →

Rauchschwalbenjunge im Nest - Foto: Leo/fokus-natur.de
Meldebogen

Wenn Ihnen durch Bau - oder Sanierungsmaßnahmen gefährdete Quartiere von Gebäudebrütern bekannt sind, können Sie sich diesen Meldebogen ausdrucken, ausfüllen und an Ihre zuständige Naturschutzbehörde senden. Mehr →

Ihre ansprechpartnerinnen

Imke Wardenburg und Nina Dommaschke - Foto: Max Noack
Nina Dommaschke und Imke Wardenburg
Projektmanagerinnen des Projektes „Artenschutz am Gebäude“ E-Mail schreiben 0152-59727731

Adresse & Kontakt

NABU-Landesverband Berlin
Wollankstraße 4
13187 Berlin

Telefon: 030 - 98 60 83 7-0
Fax: 030 - 986 7051
lvberlin@NABU-Berlin.de

Fragen zu Natur und Umwelt? NABU-Naturtelefon:
Tel. 030.28 49 84-6000

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