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Neue Schlappe für Investor am Pankower Tor

Eigentümer muss behördlich angeordnete Pflegemaßnahmen für bedrohte Kreuzkröten dulden

Gerichtsurteil mit Signalwirkung: Das Berliner Oberverwaltungsgericht verpflichtet Investor Krieger, naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen für die letzte Kreuzkrötenpopulation am Pankower Tor zuzulassen.

Kreuzkröte sitzt auf dem Gelände des Pankower Tores

Kreuzkröte auf dem Gelände des Pankower Tores - Foto: Juliana Schlaberg

Berlin, 23. April 2026 – Erfolg für die letzte Kreuzkrötenpopulation der Hauptstadt: Gestern hat das Berliner Oberverwaltungsgericht entschieden, dass die Firma Krieger Handel SE ohne weiteren Verzug naturschutzfachliche Pflegemaßnahmen auf dem Gelände am Pankower Tor zu dulden hat.  

Wegen der zunehmenden Verbuschung des Areals und der Austrocknung einiger Laichgewässer hatte die Qualität des Habitats seit 2020 stark abgenommen, und die Zahl der streng geschützten Kreuzkröten war zurückgegangen. Krieger hatte zuletzt weder Pflegemaßnahmen noch offizielle Bestandserfassungen auf dem Gelände erlaubt. 

Da drängte sich natürlich der Verdacht auf, dass der Investor auf das sang- und klanglose Verschwinden der Kreuzkröten hoffte. Wir sind sehr froh, dass sich das Gericht unserer Rechtsauffassung angeschlossen hat und der Niedergang der Kreuzkröten-Population gestoppt werden kann.


In erster Instanz gegen den Naturschutz entschieden

Hintergrund des Verfahrens war eine Duldungsverfügung der Pankower Unteren Naturschutzbehörde (UNB) vom Februar 2026, mit der die Behörde selbst die erforderlichen Maßnahmen umsetzen wollte. Gegen diese für den Eigentümer kostenlosen Pflegemaßnahmen klagte Krieger – zunächst mit Erfolg. In erster Instanz argumentierte das Berliner Verwaltungsgericht am 5. März 2026, Krieger sei es nach dem Naturschutzrecht zwar verboten, den Kreuzkröten aktiv zu schaden, dies beinhalte aber nicht die Verpflichtung, behördlich angeordnete Maßnahmen für eine Verbesserung ihres Lebensraums zu dulden.  

Überraschenderweise legte die UNB Pankow – offenbar unter politischem Druck stehend – keine Rechtsmittel gegen diese Entscheidung ein. Daraufhin legten wir Beschwerde gegen den Beschluss ein und erhielt in letzter Instanz nun Recht. Diese Entscheidung ist nicht mehr anfechtbar. 


Beschluss erleichtert bundesweit Durchsetzung von Pflegemaßnahmen

Der ursprüngliche Beschluss hätte praktisch bedeutet, dass Eigentümer dem Niedergang besonders geschützter Arten auf ihren Flächen nicht nur hätten zuschauen, sondern auch jede aktive Maßnahme dagegen hätten verhindern können. Mit dem neuen Beschluss erweitert das Berliner Oberverwaltungsgericht nun explizit die Anwendbarkeit des Umweltrechtsbehelfsgesetzes. Bundesweit können anerkannte Naturschutzverbände damit die juristische Durchsetzung von notwendigen Pflegemaßnahmen unterstützen, wenn die Behörden den Rechtsweg scheuen. Nun ist die UNB Pankow in der Pflicht, die dringend erforderlichen Maßnahmen zeitnah umzusetzen. 

Text: Alexandra Rigos, 23.04.2026


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