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Bebauung am Emmauswald verhindern

Naturschutzverbände unterstützen Forderung nach Aufhebung des Bebauungsplans

Der Emmauswald ist ein wichtiger Naherholungsort für Neukölln und zugleich Lebensraum vieler Tiere und Pflanzen. Die Naturschutzverbände unterstützen daher die Forderung nach Aufhebung des Bebauungsplans.

Eine Blaumeise mit Moos im Schnabel sitzt auf einem alten Baum.

Der Emmauswald ist Lebensraum für unzählige Tiere. - Foto: oekoschnoeko

Berlin, 28. Januar 2026 – Diesen Donnerstag, am 29. Januar 2026, berät das Berliner Abgeordnetenhaus einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zur Aufhebung des Bebauungsplans für den Emmauswald in Neukölln. Begleitend dazu ruft die Bürgerinitiative „Emmauswald bleibt“ gemeinsam mit Umweltverbänden zu einer Kundgebung vor dem Abgeordnetenhaus auf. Auch der NABU Berlin, der BUND Berlin und die Berliner Landesgemeinschaft Naturschutz (BLN) unterstützen den Protest.


Emmauswald unverzichtbar für Klima, Artenvielfalt und Lebensqualität

Die Naturschutzverbände solidarisieren sich mit den Anwohner*innen und Initiativen gegen eine Bebauung des Emmauswalds. Als einzige zusammenhängende Waldfläche in Neukölln erfüllt der Emmauswald eine zentrale Funktion für Natur und Klima und ist zugleich unverzichtbar für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Bezirk. Er trägt zur Entstehung von Kalt- und Frischluftschneisen bei, unterstützt die Grundwasserneubildung und bietet dringend benötigte Erholungsräume. Zudem ist der ehemalige Teil des Emmauskirchhofs Lebensraum für nach EU-Recht geschützte Arten. Dazu zählen unter anderem der Habicht sowie mehrere Fledermausarten wie der Abendsegler, außerdem seltene Vogel- und Insektenarten.

Angesichts der Klima- und Biodiversitätskrise ist der Emmauswald von enormem ökologischem Wert und zugleich unverzichtbar für die Gesundheit und das Wohlbefinden der Neuköllner*innen. Es ist noch nicht zu spät, diesen Verlust aufzuhalten. Wir fordern das Abgeordnetenhaus auf, seiner Verantwortung für eine nachhaltige Stadtentwicklung gerecht zu werden und den Bebauungsplan aufzuheben.


Bebauung steht im Widerspruch zu europäischem Umweltrecht

Die geplante Bebauung widerspricht zudem den Zielen der EU-Wiederherstellungsverordnung. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, bis 2030 einen Nettoverlust an städtischen Grünflächen zu verhindern. Innerstädtische Friedhöfe und Waldflächen wie der Emmauswald sind Teil dieser städtischen Ökosysteme. Wer sie bebaut, handelt gegen geltendes europäisches Umweltrecht und verspielt wertvolle Spielräume für eine zukunftsfähige Stadtentwicklung.


Kundgebung

Die Kundgebung der Bürgerinitiative „Emmauswald bleibt“ mit Unterstützung unter anderem der NABU-Bezirksgruppe Neukölln findet statt am Donnerstag, dem 29. Januar 2026, ab 8:00 Uhr vor dem Abgeordnetenhaus Berlin, Niederkirchnerstraße 5, 10117 Berlin.


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