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Pankower Tor: Senat zieht erneut umstrittenen Bescheid zurück

Eingriff in Lebensraum der Kreuzkröten verhindert

Die Senatsverwaltung hat einen umstrittenen Bescheid zum Bau am Pankower Tor zurückgezogen – ein Sieg für den NABU Berlin und den Schutz der streng geschützten Kreuzkröte.

Kreuzkröte - Foto: Frank Leo

Kreuzkröte - Foto: Frank Leo

Berlin, 01. Oktober 2025  – Der NABU Berlin hat erneut einen Erfolg für den Schutz der Kreuzkröten am Pankower Tor erzielt: Am vergangenen Freitag teilte die Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) dem Berliner Verwaltungsgericht mit, dass sie “den streitgegenständlichen Bescheid aufheben wird und sich der Rechtsstreit damit erledigen wird.”  

Hintergrund der Klage war ein von Senatorin Bonde persönlich unterzeichneter Bescheid, der den Berliner Wasserbetrieben (BWB) erlaubt hätte, streng geschützte Kreuzkröten und Zauneidechsen einzufangen und umzusetzen, um  einen Regenwasserkanal vom Pankower Tor an die Granitzstraße zu verlegen. Für dieses Vorhaben sollten eine temporäre Umgehungsstraße sowie eine 1,7 Hektar große Baustelleneinrichtungsfläche auf dem Gebiet des Pankower Tores eingerichtet werden – die damit verbundenen massiven Störungen des Lebensraums von Kreuzkröten, Zauneidechsen, Ringelnattern und Vögeln nahm die Senatorin in Kauf. Der NABU Berlin hatte gegen den Bescheid geklagt, da SenMVKU keine Alternativen geprüft und die Umweltverbände widerrechtlich nicht beteiligt hatte.

Es ist ein großer Erfolg für uns und die Kreuzkröten, dass SenMVKU diesen Bescheid zurücknimmt. Das ist nun bereits das zweite Mal, dass die Senatsverwaltung in Sachen Pankower Tor kurz vor einer Gerichtsverhandlung zurückrudert. Wir bitten Senatorin Bonde eindringlich, sich für ein vernünftiges, langfristiges Artenschutzkonzept einzusetzen, statt mit rechtlich unhaltbaren Bescheiden zu versuchen, das Naturschutzrecht am Pankower Tor zu unterlaufen!


Hintergrund

Auf dem ehemaligen Rangierbahnhof Pankow will der Investor Kurt Krieger mit Unterstützung von Bezirk und Senat einen Möbelmarkt samt Wohnquartier, Büros und Läden errichten. Seit 2011 ist bekannt, dass auf der Fläche zwischen den S-Bahnhöfen Pankow und Pankow-Heinersdorf Berlins letzte Population der streng geschützten Kreuzkröte lebt, die wegen ihrer Größe auch von überregionaler Bedeutung ist. Kreuzkröten stehen auf der Roten Liste und sind bundesweit „stark gefährdet“. Ihr Erhaltungszustand wird vom Bundesamt für Naturschutz als “ungünstig bis schlecht” eingestuft. Nach dem Naturschutzrecht darf sich der Erhaltungszustand geschützter Population nicht weiter verschlechtern. Dennoch scheint der Bau eines weiteren Möbelmarkts Priorität in Berlin zu haben. Der NABU Berlin klagte bereits 2021 gegen einen Bescheid des Senats, nach dem das Bauprojekt „im überwiegend öffentlichen Interesse“ läge. Auch diesen Bescheid hatte SenMVKU kurz vor dem Gerichttermin zurückgezogen. Der NABU Berlin setzt sich seit langem für eine Lösung ein, die Wohnungsbau und Kreuzkrötenschutz am Pankower Tor vereinbart.

Text: Janna Einöder, 01.10.2025


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