Warum will der Berliner Senat das EU-Renaturierungsgesetz kippen?
Justizsenatorin Badenberg unterzeichnet Schreiben der CDU-Agrarminister an EU-Kommission




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Berlin, 26. Juni 2025 – Der NABU Berlin kritisiert, dass Berlins Justizsenatorin Felor Badenberg sich einem Vorstoß der CDU-Landesagrarminister*innen angeschlossen hat, das EU-Renaturierungsgesetz (“Nature Restoration Law”) aufzuheben. Badenberg unterzeichnete vergangene Woche ein Schreiben an die EU-Kommission, in dem die Minister*innen unter anderem beklagen, dass „die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Land-, Forst- und Fischereiwirtschaft durch diese Verordnung unverhältnismäßig gefährdet“ werde. Ein Schreiben ähnlichen Inhalt – ebenfalls von Badenberg mitunterzeichnet – ging an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer.
Parteitaktisches Manöver
Wir müssen geschädigte Ökosysteme dringend renaturieren, um dem Klimawandel entgegenzuwirken und die Artenvielfalt zu erhalten. Warum sich die Berliner Justizsenatorin gegen das EU-Renaturierungsgesetz wendet, ist uns schleierhaft. Die Sorge um die Wettbewerbsfähigkeit der 46 Berliner Landwirt*innen dürfte wohl kaum Badenbergs Beweggrund sein. Wir können uns das nur als parteitaktisches Manöver erklären. Dem Wohle der Berliner*innen dient der Vorstoß jedenfalls nicht.
Das „Nature Restoration Law“ sieht nicht nur die Wiederherstellung degradierter Agrarlandschaften, Meeresökosysteme, Wälder, Moore, Flüsse und Gewässer vor, sondern enthält auch Regelungen zum Schutz und zur Ausweitung von städtischen Grünflächen und zur Pflanzung von Bäumen. Renaturierung ist auch in einer Großstadt wie Berlin eine wichtige Aufgabe. Zum einen besitzt Berlin viele Moore, Waldgebiete und Gewässer, die in keinem guten Zustand sind, zum anderen brauchen wir mehr Stadtgrün, um die Lebensqualität in der Hauptstadt trotz Klimakrise zu bewahren. Deshalb erwarten wir vom Berliner Senat eine zügige Umsetzung der Renaturierungsverordnung.
Text: Alexandra Rigos, 26.06.2025