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Pankower Tor: Investor Krieger vergreift sich eigenmächtig an Kreuzkröten

Untere Naturschutzbehörde lässt Krötenzaun öffnen

Die Krötenzäune am Pankower Tor wurden rechtzeitig zu Beginn der Laichsaison auf Anordnung der Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks geöffnet. Die rechtswidrige Aktion wurde erst nach Androhung eines Eilverfahrens durch den NABU Berlin gestoppt.  

Eine Kreuzkröte sitzt bei Nacht mit aufgeblasener Schallblase am Rand eines Teichs.

Rufende Kreuzkröte - Foto: Niklas Banowski

Berlin, 28. April 2025 – Die Krötenzäune am Pankower Tor, die den streng geschützten Kreuzkröten den Weg zu ihren Laichgewässern versperrten, wurden auf Anordnung der Unteren Naturschutzbehörde des Bezirks geöffnet. Rechtzeitig vor Beginn der Laichsaison konnten die Kröten befreit und damit Schlimmeres verhindert werden. Die rechtswidrige Aktion wurde erst nach Androhung eines Eilverfahrens durch den NABU Berlin gestoppt.  

Grundlage der Maßnahmen war ein Ausnahmebescheid der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU), der den Berliner Wasserbetrieben (BWB) erlaubt, zum Zweck von Bauvorbereitungen Kreuzkröten abzufangen und umzusiedeln. Gegen diesen Bescheid hat der der NABU Berlin am 9. April Klage erhoben. Zwischenzeitlich nahm der Vorgang aber eine absurde Wendung: Die BWB distanzierten sich von den Krötenfangmaßnahmen und erklärten, keinerlei Arbeiten am Pankower Tor durchgeführt oder beauftragt zu haben. Vielmehr habe die Firma Krieger selbst den Krötenzaun errichtet – die aber dafür überhaupt keine Genehmigung hat. Zuvor hatte sich der Investor selbst vergeblich um diese Genehmigung bemüht. 

Offenbar sollten die BWB die Rolle eines Strohmanns spielen und der Firma Krieger ermöglichen, klammheimlich mit der Umsiedlung der Kreuzkröten am Pankower Tor zu beginnen bevor das neue Ausweichquartier auf der ehemaligen Kleingartenfläche fertiggestellt ist. Bei diesem Manöver wird der Investor offenbar von der Senatsumweltverwaltung und den BWB unterstützt. Bezeichnenderweise zog SenMVKU den von Senatorin Ute Bonde persönlich unterzeichneten Bescheid auch nach Kenntnis dessen rechtswidriger Verwendung nicht zurück. Der Vorgang lässt tief blicken: Berlins oberste Artenschutzbehörde erfüllt offenbar zusammen mit dem landeseigenen Wasserversorger lieber Investorenwünsche, als streng geschützte Tiere nach geltendem Recht zu schützen. Wir fordern die sofortige Rücknahme des strittigen Bescheids durch Frau Bonde! Dies sollte angesichts seiner missbräuchlichen Verwendung eine Selbstverständlichkeit sein.

Der NABU Berlin hält an der eingereichten Klage fest und setzt sich weiterhin für den langfristigen Erhalt der einzigen in Berlin vorkommenden und vom Aussterben bedrohten Kreuzkröten-Population am Pankower Tor ein.

Text: Janna Einöder, 28.04.2025


Laichgewässer am Pankower Tor - Foto: Mirjam Nadjafzadeh
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