Pankower Tor: Senatorin Bonde drückt Verstoß gegen Naturschutzrecht durch
NABU Berlin klagt gegen Beeinträchtigung der Kreuzkröten durch Wasserbetriebe




Laichgewässer am Pankower Tor - Foto: Mirjam Nadjafzadeh
Berlin, 11. April 2025 – Der NABU Berlin klagt erneut gegen einen rechtswidrigen Ausnahmebescheid der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt (SenMVKU) zum geplanten Bauprojekt am Pankower Tor, den Senatorin Ute Bonde persönlich und offenbar entgegen der Einschätzung ihrer eigenen Fachabteilung unterzeichnet hat. Bonde will den Berliner Wasserbetrieben (BWB) erlauben, einen funktionierenden Regenwasserkanal, der unter dem Pankower Tor verläuft, an die Granitzstraße zu verlegen. Weil die Straße dazu gesperrt werden müsste, sollen auf einem Teil des Pankower Tors eine temporäre Umgehungsstraße sowie 1,7 Hektar Baustelleneinrichtungsfläche entstehen. Dafür müssten nicht nur die streng geschützten Kreuzkröten weichen, auch Zauneidechsen, Ringelnattern, Vögel und Fledermäuse würden in ihrem Lebensraum massiv gestört. Am Pankower Tor lebt die einzige Kreuzkröten-Population Berlins, die wegen ihrer Größe von überregionaler Bedeutung ist. Die Kreuzkröte ist in Berlin vom Aussterben bedroht und gilt auch bundesweit als stark gefährdet. Daneben brütet der in Berlin ebenfalls vom Aussterben bedrohte Brachpieper auf dem Gelände.
Die Verlegung der Leitung ist überhaupt nicht dringlich und könnte problemlos bis zum geplanten Wohnungsbau auf dem Pankower Tor warten. Anders als es das Naturschutzrecht vorschreibt, wurden keine Alternativen zu der Umgehungsstraße geprüft und die Naturschutzverbände nicht beteiligt. Uns bleibt daher nichts anderes übrig, als gegen dieses Vorgehen zu klagen. Dass Senatorin Bonde dieses Vorhaben der Berliner Wasserbetriebe zur Chefinnensache erklärt hat, stinkt gewaltig. Wir halten das für Teil einer rechtswidrigen ‚Salami-Taktik‘, um die Population der Kreuzkröten zu schwächen und spätere Baumaßnahmen zu erleichtern. Bezeichnenderweise hatte die Firma Krieger, die Eigentümerin des Geländes ist und dort zwei Möbelmärkte samt Parkplätzen errichten will, bereits in der Vergangenheit einen praktisch identischen Antrag gestellt, der jedoch von der Naturschutzbehörde abgelehnt worden war.
Die Zeit drängt, denn der Vorhabenträger hat bereits mit Maßnahmen begonnen. So wurden ein Amphibienzaun um die geplante Baufläche errichtet und so genannte Magnetgewässer zum Absammeln der Kreuzkröten angelegt. Die Klage des NABU Berlin hat jedoch aufschiebende Wirkung, so dass die Maßnahmen vorerst nicht weitergeführt werden dürfen.
Die zu diesem Zeitpunkt vollkommen unnötige Verlegung des Regenwasserrohrs würde die Population der Kreuzkröte enorm schwächen und Teile ihres Lebensraums unwiederbringlich zerstören. Wie Frau Bonde, Herr Krieger und Co. wissen sollten, darf sich der Zustand der Population dieser streng geschützten Art laut Naturschutzrecht nicht verschlechtern. Solange unklar ist, wie die Kreuzkröten-Population langfristig vor Ort geschützt werden soll, gilt: Finger weg vom Pankower Tor!
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