Hausrotschwanz pfeift, knirscht und faucht von Berlins Dächern
Vogel des Jahres braucht Insekten und Brutnischen




Hausrotschwänze sind auf Insekten angewiesen. - Foto: Frank Derer
Berlin, 19. März 2025 – Schon jetzt lässt sich der Vogel des Jahres, der Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros), an vielen Orten in Berlin entdecken, zum Beispiel auf Friedhöfen, in Gewerbegebieten oder in Gärten. Ursprünglich überwintert der Zugvogel in Nordafrika und im Nahen Osten und hält sich nur von Frühjahr bis Herbst in der Hauptstadt auf. Doch aufgrund der Klimakrise und der damit verbundenen milden Winter bleiben immer mehr Vögel das ganze Jahr über in Berlin. Einige der etwa 4.000 bis 6.000 Berliner Brutpaare sind vermutlich schon bei uns und werden in Kürze ihre Brutnischen beziehen.
Knicksender Gesangskünstler
Vor allem Frühaufsteher*innen werden den Hausrotschwanz kennen, der bereits 70 Minuten vor Sonnenaufgang mit seinem charakteristischen Gesang den Tag einläutet. Der unverwechselbare, laute Gesang besteht aus klappernden, knirschenden, pfeifenden und fauchenden Elementen, die in wechselnder Reihenfolge wiederholt werden. Hausrotschwänze sind recht schlanke Vögel. Die Männchen sind grauschwarz gefärbt, während die Weibchen und junge Männchen eher graubraun sind. Besonders auffällig ist der namensgebende rostrote Schwanz, den der Vogel beim Singen bewegt. Außerdem machen die Vögel häufig einen „Knicks“ mit den Beinen und wirken dadurch etwas scheu oder nervös.
Insekten fördern und Brutnischen nachrüsten
Wer den Hausrotschwanz unterstützen will, sollte vor allem Insekten im Garten oder auf dem Balkon sowie in Parks und Grünanlagen fördern, die neben Beeren die Hauptnahrungsquelle der Vögel sind. Der Hausrotschwanz ist wie viele andere Insektenfresser vom Insektensterben bedroht. Gegensteuern ist einfach: Wir sollten mehr heimische Stauden und Sträucher pflanzen und wilde Ecken in Gärten und Parks entstehen lassen, dann kommen Käfer, Raupen und Co. von ganz allein. Außerdem brauchen Gebäudebrüter ausreichend Nischen in Mauern und Gebäuden, die bei modernen Bauten und Sanierungen oft fehlen. Hier kann man mit Halbhöhlen- und Nischenbrüterkästen nachrüsten. Die Niststätten der Gebäudebrüter sind ganzjährig gesetzlich geschützt.
Text: Janna Einöder, 19.03.2025
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