EU bekommt Arbeit mit Berlin
Allianz gegen den Flughafen-Größenwahn erhält Verstärkung
EU bekommt Arbeit mit Berlin
Allianz gegen den Flughafen-Größenwahn erhält Verstärkung
Pünktlich zum Internationalen Tag der Umwelt tritt nach der GRÜNEN LIGA nun auch der NABU Berlin der EU-Beschwerde gegen den Desaster-Airport bei.
Ende der Beliebigkeit
Nach Bekanntgabe der neuen Flugrouten im Sommer vergangenen Jahres, ärgerten sich Bürgerverein Friedrichshagen e.V. (FBI), GRÜNE LIGA und NABU Berlin sehr über diese Entscheidung, die offensichtlich einfach am grünen Tisch getroffen wurde, ohne zu überlegen, wie sich dadurch die Belastung für die Anwohner verändert bzw. die Lärmsituation großenteils sogar noch verschärft wird. Nach Einschätzung der Naturschutzverbände und dem Bürgerverein sind nun auf einmal mehr als 1.000.000 Bürger durch den Lärm (> 40 dB Dauerschallpegel) belastet. Statt „nur“ einem Flora-Fauna-Habitat- (FFH) bzw. Natura-2000-Gebiet sind es nun derer fünf, die überflogen werden und es wird wesentlich mehr Wasserfläche im Trinkwasserschutzgebiet Müggelsee gequert als zuvor gedacht.
Doch die Länder Berlin und Brandenburg sowie ihre Behörden betrachten sich für alle diese Bedenken und die damit im Zusammenhang stehenden Fragen nicht als die richtigen Ansprechpartner. Eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), die all diesen Fragen nachgehen und Empfehlungen geben könnte, wird von offizieller Seite abgelehnt.
Ein Standpunkt, der den Bürgerverein mit seinen Verbündeten aus dem Naturschutz empört. Nun wird der Vorgang im Rahmen einer EU-Beschwerde an eine höhere Instanz weitergegeben. Ziel ist es, eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) zu erstreiten, um somit der Beliebigkeit, Flugrouten „frei Schnauze“ festzulegen, ohne an die Folgen zu denken, ein Ende zu bereiten.
EU-Recht höher zu bewerten als deutsches Recht …
…so zumindest sehen es Bürgerverein Friedrichshagen, NABU Berlin und GRÜNE LIGA sowie die mit der Erstellung der EU-Beschwerde betrauten Fachanwälte der Kanzlei BAUMANN Rechtsanwälte, welche bereits Erfahrungen im Kampf gegen den Berliner Größenwahn haben sammeln können. Mit Hilfe der Beschwerde soll eine erneute Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) eingeleitet werden, die abprüft, wie die Schutzgüter Mensch und Natur von den neuen Flugroutenvarianten betroffen sind und welche Gegen- und Schutzmaßnahmen ergriffen werden müssen. Da sich die Zahl der Betroffenen erhöht hat, steht die Vermutung im Raum, dass sich das Land Berlin vor der Umsetzung und Finanzierung weiterer Lärmschutzmaßnahmen drücken will.
Im deutschen Recht sind UVPs an die jeweilige Baumaßnahme – hier: der BER-Flughafen – gekoppelt. Das Land Berlin argumentiert, dass durch die Änderung der Flugrouten die Maßnahme als solche nicht verändert wird und daher auch keine erneute UVP notwendig sei. Damit stellt sie sich offen gegen auch für Deutschland geltendes EU-Recht.
NABU Berlin schließt sich EU-Beschwerde an
Nachdem die Naturschützer reihenweise Ausreden und „Schwarzer-Peter-Spiele“ der Behörden aktenkundig haben, war es für sie an der Zeit ihrer Forderung nach einer erneuten UVP Nachdruck zu verleihen und sich an der EU-Beschwerde zu beteiligen. „Es kann nicht sein, dass sich das Land Berlin über geltendes Recht hinwegsetzt, nur um Partikularinteressen zulasten seiner eigenen Bürgerinnen und Bürger zu vertreten, “ betont Torsten Hauschild, Vorstandsvorsitzender des NABU Berlin. „Wir fordern das Land Berlin auf, die Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen und dann auch entsprechende Maßnahmen einzuleiten, um den berechtigten Ansprüchen von Mensch und Natur gerecht zu werden.“
4. Juni 2012